Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Eine einheitliche Infrastruktur für die Elektronische Rechnungsstellung in Europa und in Deutschland

Ein Statusbericht von Ulrike Linde und Ivo Moszynski

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (EU-Rechnungs-RL) wurde am 6. Mai 2015 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass eine europäische Norm für ein Basisdatenmodell (prEN 16913) entwickelt wird, das die in der elektronischen Rechnung strukturiert zu übermittelnden Daten auf inhaltlicher Ebene definiert – das sogenannte “Kernrechnungsmodell” (“Core Invoice Model”). Das Kernrechnungsmodell umfasst nur die wesentlichen Informationselemente, die eine elektronische Rechnung enthalten muss, um die rechtliche (einschließlich steuerrechtliche) Richtigkeit sicherzustellen und die Interoperabilität für den grenzüberschreitenden Handel, den branchenübergreifenden Handel und den Binnenhandel zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen folgende zusätzliche optionale Dokumente erstellt werden:

  • Eine Technische Spezifikation (TS) mit einer Liste von Syntaxen, auf die das Kernrechnungsmodell abgebildet werden soll.
  • Eine Technische Spezifikation (TS) mit Syntaxmappings, d.h. eine Abbildung des semantischen Datenmodells auf die konkreten Syntaxen, die in der Syntaxliste erwähnt werden.
  • Ein Technischer Bericht (TR), wie elektronische Rechnungen interoperabel übertragen werden können unter Berücksichtigung der Authentizität des Ursprungs und der Integrität des Inhalts.
  • Ein Technischrn Bericht (TR), wie mit branchen- bzw. länderspezifischen Extensions umgegangen werden soll (Methode und Praxisbeispiel).
  • Ein Technischer Bericht (TR) über einen End-User-Test zur Implementierbarkeit der EN.

Das Kernrechnungsmodell muss von den Verwaltungen zu dem in der Richtlinie festgelegten Zeitpunkt verbindlich unterstützt werden. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die ausschließlich Inhalte des Kernrechnungsmodells strukturiert enthalten, von den Verwaltungen der Europäischen Mitgliedstaaten entgegen genommen und verarbeitet werden können müssen. Dies gilt für alle Syntaxen, die von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Durch die aktive Mitarbeit von deutschen Experten in den entsprechenden Arbeitsgruppen bei CEN und UN/CEFACT soll sichergestellt werden, dass die derzeit von ZUGFeRD genutzte Syntax auf die Liste der Europäischen Kommission gesetzt wird.

Von den deutschen Verwaltungen wird derzeit erörtert, ob die Verpflichtung der Verarbeitung elektronischer Rechnungen gemäß EU-Norm auch für den unterschwelligen Bereich gelten soll, oder aber ob hierfür andere Standards definiert werden könnten. Zielsetzung des gemeinschaftlich zwischen Bund und Ländern im Rahmen des IT-Planungsrates aufgesetzten Projektes zur E-Rechnung ist es jedoch, eine möglichst einheitliche Infrastruktur zu schaffen und ggf. erforderliche Ergänzungen des Datenmodells nun bereits im Rahmen der Kommentierung in die europäischen Standardisierungsarbeiten einfließen zu lassen. So können nationale Besonderheiten, die den Aufbau einer europaweit einheitlichen Infrastruktur einschränken würden, vermieden werden. Diese Phase endet Anfang Februar 2016. Im DIN-Arbeitsausschuss „Elektronisches Geschäftswesen“ wird die deutsche Position konsolidiert.

Gleichwohl dürfte es in Zukunft für spezielle Anwendungsgebiete wie beispielsweise das Gesundheitswesen oder das Bauwesen oder aber auch für anspruchsvollere EDI-Szenarien – für die ZUGFeRD das Extended Profil definiert hat – einen Bedarf für entsprechende Extensions geben. Hierfür gilt es eine geordnete Methode und eine Governance zu definieren, die einen Wildwuchs unterschiedlichster Extensions auf europäischer Ebene auf ein Mindestmaß einschränkt.

Problematisch hierbei ist, dass in dem Kernrechnungsmodell bisher keine Methode beschrieben oder referenziert wird, die der Datenmodellierung zu Grunde liegt. Auch in dem Technical Report zur Extension Methodology gibt es in dem jetzigen Entwurf kein entsprechendes Kapitel. Auch bei diesem Technischen Bericht endet die Möglichkeit, inhaltlich Einfluss nehmen zu können, im Februar 2016.

Im Rahmen des CEN-Standardisierungsmandats wird außerdem ein technischer Bericht erstellt, wie elektronische Rechnungen interoperabel unter Berücksichtigung der Authentizität des Ursprungs und der Integrität des Inhalts übertragen werden können. Hierfür liegt nun ein Entwurf vor, der insbesondere auch die Arbeiten berücksichtigt, die die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Digitalen Agenda und insbesondere mit der Initiative „Connecting Europe Facility“ (CEF) für den Aufbau von sicheren und unteroperablen Kommunikationsnetzwerken fördert. Ein Baustein von CEF ist das Vorhaben “eDelivery“. Dieses definiert eine Architektur für den sicheren Austausch von Nachrichten. Hierfür sind auch die Vorgaben der eIDAS-Verordnung relevant.

In den nächsten Monaten müssen nun – nach Abschluss der inhaltlichen Kommentierungs-phase im Februar 2016 – die finalen Entwürfe der von CEN erstellten Dokumente geprüft und verabschiedet werden. Dann stellt sich die Frage, wie diese Dokumente von wem für den deutschen Markt spezifiziert werden. Dies gilt insbesondere für die Technischen Spezifikationen und Berichte, die gemäß EU-Rechnungs-RL nicht bindend sind und lediglich empfehlenden Charakter haben. Im Gegensatz zur Normungsarbeit selbst, die zwangsläufig über das DIN koordiniert wird, ist die Umsetzung der Normen dem Markt überlassen. Es wäre wünschenswert, wenn die Marktteilnehmer – wie in der Vergangenheit auch – hierzu in einem engen Dialog blieben, um weiterhin an dem Aufbau einer einheitlichen Infrastruktur in Deutschland zu arbeiten.

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