Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Italien macht die E-Rechnung zur Pflicht

Fachartikel von Stefan Groß, PSP

Bereits seit 01.07.2017 ist in Spanien das neue „System zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen – SII“ („Sistema de Suministro Inmediato de Informacion“) in Kraft getreten, wonach der spanische Fiskus Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte umsatzsteuerrelevante Angaben zu Aus- und Eingangsrechnungen zeitnah an das Finanzamt zu übermitteln. Kannte man entsprechende Meldesysteme bislang ausschließlich aus dem südamerikanischen Raum, setzt sich der Trend zur Real-time Umsatzsteuer zunehmend auch in Europa immer mehr durch. Die Zielsetzung dürfte dabei in erster Linie darin bestehen, den Umsatzsteuerbetrug über eine Meldung auf Einzelumsatz- bzw. Einzelrechnungsebene den Kampf anzusagen.

Davon ausgehend schreibt nun auch Italien den E-Rechnungsversand verpflichtend vor. Im Einzelnen stellt sich die Neuregelung wie folgt dar: 

  • Ab dem 01.01.2019 müssen alle Rechnungen im B2B- und B2C-Bereich elektronisch über das offizielle Austauschsystem Sdl versandt werden
  • Für Rechnungen über Lieferungen von Mineralölprodukten sowie von Sub-Zulieferern öffentlicher Auftraggeber gilt diese Regelung bereits ab dem 01.07.2018
  • Rechnungen, die nicht über die zentrale Plattform verschickt werden, gelten zukünftig als nicht gestellt und sind mit Sanktionen verbunden
  • Betroffen von der Neuregelung sind alle inländischen Unternehmen sowie alle in Italien registrierten Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden
  • Als Formate sind die sog. „FatturaPA xml“ oder die italienische Variante der europäischen CEN-Norm (vgl. dazu PSP-Leitfaden zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung) vorgegeben

Die Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur versehen werden

Zusammengefasst ist es damit spätestens ab dem 01.01.2019 in Italien gesetzlich vorgeschrieben, dass Rechnungen im dafür vorgesehenen xml-Format erstellt und über die hierfür geschaffene Austauschplattform Sdl übermittelt werden. Für kleinere Unternehmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die entsprechenden Rechnungsdaten kostenlos über eine Weboberfläche einzugeben und abzurufen. Größere Unternehmen sollen hingegen über ihr ERP-System die Möglichkeit erhalten, eine direkte Anbindung an Sdl zu implementieren, um auf diese Weise Rechnungen und die korrespondierenden Rückmeldungen automatisch zu verarbeiten. Fraglich ist, ob und inwieweit das neue Gesetz mit den Vorgaben der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Einklang zu bringen ist. Zum einen umgeht das Gesetz die nach Art. 232 MwStSystRL erforderliche Zustimmung des Empfängers zum Erhalt elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus ist die zwingende Verwendung einer elektronischen Signatur bei elektronischer Rechnungsstellung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie zumindest seit Umsetzung der Rechnungsstellungsrichtlinie 2010/45/EU vom 13.07.2010 nicht zu entnehmen. 

Da es sich bei E-Rechnungen um digitale Dokumente bzw. Belege handelt, sind ergänzend spezifische Vorgaben an die Archivierung zu beachten. So hat die elektronische Aufbewahrung der E-Rechnungen – analog zu den Vorgaben in Deutschland – digital bzw. originär elektronisch zu erfolgen. Während die Aufbewahrungsfrist dabei ebenfalls zehn Jahre beträgt, sind die Archivierungsvorgaben durchaus technisch komplex. So müssen die archivierten Rechnungen gruppiert und anschließend mit einer qualifiziert elektronischen Signatur sowie einem Zeitstempel versehen werden. Hierfür existiert die sog. AgID-Zertifizierung, welche Anbietern entsprechender Archivlösungen attestiert, dass sie alle technischen, organisatorischen, finanziellen und formalen Anforderungen an eine rechtskonforme, elektronische Archivierung in Italien erfüllen. 


Zum kompletten Fachbeitrag inkl. PSP-Wertung: https://www.psp.eu/artikel/410/italien-macht-die-e-rechnung-zur-pflicht/

Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben?

Dann nutzen Sie doch einfach unseren praktischen Newsletter-Service. Einfach bevorzugte Mailingliste(n) wählen, die eigene E-Mail-Adresse eintragen und absenden. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie bis auf Widerruf den gewählten Newsletter-Service.