Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

 

Italien verpflichtet Unternehmen zur E-Rechnung

Elektronischer Rechnungsaustausch über „Sistema di Interscambio“ (SdI) wird ab 2019 für italienische Unternehmen obligatorisch

Ab dem 01.01.2019 müssen Unternehmen in Italien ihre Rechnungen über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (SdI) übermitteln – und das sowohl B2B als auch B2C. Betroffen sind neben den inländischen Rechnungsstellern auch alle ausländischen Unternehmen, die in Italien als Zulieferer oder Dienstleister für italienische Kunden registriert sind.

Mit der umfassenden Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand geht Italien einen weiteren großen Schritt hin zum faktisch „geschlossenen“ Clearance-System.

Mit der E-Rechnung gegen den Steuerbetrug

Dass Italien zukünftig auf das bisher eher aus Südamerika – und zuletzt auch aus Spanien – bekannte Clearance-System setzt, hat sehr wahrscheinlich einen klaren, nachvollziehbaren Grund. Denn die einheitliche, zentrale Erfassung aller Ausgangsrechnungen macht den überbordenden Umsatzsteuerbetrug nahezu unmöglich – zumindest jedoch deutlich schwieriger.

„Der verpflichtende Versand von E-Rechnungen über das zentrale System ermöglicht dem Fiskus nicht nur die unmittelbare Überwachung der Steuerschuldnerschaft, quasi in ‚real time‘. Man schafft damit auch die nötige Datengrundlage, um den Vorsteuerabzug faktisch an die korrespondierende Umsatzsteuerschuld zu knüpfen“, erklärt Steuerberater und VeR-Vorstandsvorsitzender Stefan Groß.

Clearance-System bald in ganz Europa?

Tatsächlich könnte die italienische Initiative schon bald auch in anderen Ländern, wie etwa auch in Deutschland, Schule machen – vorausgesetzt, das neue „betrugsfreie“ System bewährt sich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der tatsächlichen Alltagspraxis.

Dennoch sieht der VeR-Experte aktuell noch einige „Stolpersteine“ beim neuerlichen Vorstoß der italienischen Behörden. Denn so bedarf es zwingend einer elektronischen Signatur und die elektronischen Rechnungen sind in Italien in einem relativ aufwändigen Verfahren zu archivieren. Vorgaben, die sich nicht ohne Weiteres erfüllen lassen. Gerade kleineren Unternehmen soll daher auch eine kostenlose Web-Oberfläche zur Übermittlung ihrer elektronischen Rechnungen zur Verfügung gestellt werden.


Italien macht die E-Rechnung zur Pflicht

Fachartikel von Stefan Groß, PSP

Bereits seit 01.07.2017 ist in Spanien das neue „System zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen – SII“ („Sistema de Suministro Inmediato de Informacion“) in Kraft getreten, wonach der spanische Fiskus Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte umsatzsteuerrelevante Angaben zu Aus- und Eingangsrechnungen zeitnah an das Finanzamt zu übermitteln. Kannte man entsprechende Meldesysteme bislang ausschließlich aus dem südamerikanischen Raum, setzt sich der Trend zur Real-time Umsatzsteuer zunehmend auch in Europa immer mehr durch. Die Zielsetzung dürfte dabei in erster Linie darin bestehen, den Umsatzsteuerbetrug über eine Meldung auf Einzelumsatz- bzw. Einzelrechnungsebene den Kampf anzusagen.

Davon ausgehend schreibt nun auch Italien den E-Rechnungsversand verpflichtend vor. Im Einzelnen stellt sich die Neuregelung wie folgt dar: 

  • Ab dem 01.01.2019 müssen alle Rechnungen im B2B- und B2C-Bereich elektronisch über das offizielle Austauschsystem Sdl versandt werden
  • Für Rechnungen über Lieferungen von Mineralölprodukten sowie von Sub-Zulieferern öffentlicher Auftraggeber gilt diese Regelung bereits ab dem 01.07.2018
  • Rechnungen, die nicht über die zentrale Plattform verschickt werden, gelten zukünftig als nicht gestellt und sind mit Sanktionen verbunden
  • Betroffen von der Neuregelung sind alle inländischen Unternehmen sowie alle in Italien registrierten Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden
  • Als Formate sind die sog. „FatturaPA xml“ oder die italienische Variante der europäischen CEN-Norm (vgl. dazu PSP-Leitfaden zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung) vorgegeben

Die Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur versehen werden

Zusammengefasst ist es damit spätestens ab dem 01.01.2019 in Italien gesetzlich vorgeschrieben, dass Rechnungen im dafür vorgesehenen xml-Format erstellt und über die hierfür geschaffene Austauschplattform Sdl übermittelt werden. Für kleinere Unternehmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die entsprechenden Rechnungsdaten kostenlos über eine Weboberfläche einzugeben und abzurufen. Größere Unternehmen sollen hingegen über ihr ERP-System die Möglichkeit erhalten, eine direkte Anbindung an Sdl zu implementieren, um auf diese Weise Rechnungen und die korrespondierenden Rückmeldungen automatisch zu verarbeiten. Fraglich ist, ob und inwieweit das neue Gesetz mit den Vorgaben der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Einklang zu bringen ist. Zum einen umgeht das Gesetz die nach Art. 232 MwStSystRL erforderliche Zustimmung des Empfängers zum Erhalt elektronischer Rechnungen. Darüber hinaus ist die zwingende Verwendung einer elektronischen Signatur bei elektronischer Rechnungsstellung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie zumindest seit Umsetzung der Rechnungsstellungsrichtlinie 2010/45/EU vom 13.07.2010 nicht zu entnehmen. 

Da es sich bei E-Rechnungen um digitale Dokumente bzw. Belege handelt, sind ergänzend spezifische Vorgaben an die Archivierung zu beachten. So hat die elektronische Aufbewahrung der E-Rechnungen – analog zu den Vorgaben in Deutschland – digital bzw. originär elektronisch zu erfolgen. Während die Aufbewahrungsfrist dabei ebenfalls zehn Jahre beträgt, sind die Archivierungsvorgaben durchaus technisch komplex. So müssen die archivierten Rechnungen gruppiert und anschließend mit einer qualifiziert elektronischen Signatur sowie einem Zeitstempel versehen werden. Hierfür existiert die sog. AgID-Zertifizierung, welche Anbietern entsprechender Archivlösungen attestiert, dass sie alle technischen, organisatorischen, finanziellen und formalen Anforderungen an eine rechtskonforme, elektronische Archivierung in Italien erfüllen. 


Zum kompletten Fachbeitrag inkl. PSP-Wertung: https://www.psp.eu/artikel/410/italien-macht-die-e-rechnung-zur-pflicht/


E-Invoicing: Jetzt schaltet auch Italien um

Öffentliche Verwaltung akzeptiert nur noch elektronische Rechnungen

Rom/München, 26.03.2015 – Ab dem 31. März 2015 gehört die Papierrechnung an die öffentliche Verwaltung in Italien endgültig der Vergangenheit an. Die viertgrößte Volkswirtschaft Europas macht es damit Vorreitern wie Frankreich oder Österreich gleich, die allesamt bereits ihre öffentlichen Stellen auf den ressourcenschonenden elektronischen Rechnungsempfang umgestellt haben.

Betroffen sind alle (inländischen) Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an die italienische Verwaltung stellen. Ziel der Umstellung ist neben dem Erfüllen der Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/45/EU eine deutliche, finanzielle wie personelle Entlastung der öffentlichen Verwaltung sowie das Eindämmen einer weitverbreiteten Steuerhinterziehungspraxis. Zudem erfüllt Italien – ebenso wie etwa Frankreich oder Österreich – damit schon heute die Vorgabe der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die bis spätestens 2018 eine verpflichtende Umstellung der öffentlichen Verwaltungen auf den elektronischen Rechnungsempfang vorsieht.

Umstellung erfolgt früher als ursprünglich geplant

Die Weichen für die behördenübergreifende Umstellung hatte die italienische Regierung bereits 2007 gestellt. Nach einer freiwilligen Einführungs- und Übergangsphase ab Dezember 2013 ist der elektronische Rechnungsempfang bereits seit 6. Juni 2014 für alle italienischen Staatsministerien, die Steuerbehörde sowie die staatlichen Sicherheitsorganisationen verpflichtend. Neun Monate später folgen nun (fast) alle übrigen staatlichen Stellen sowie deren Zulieferer. Papierrechnungen, die nach dem 31. März 2015 bei den italienischen Behörden eingehen, werden weder akzeptiert noch beglichen.

Die Umstellung erfolgt damit knapp zwei Monate früher als ursprünglich vorgesehen, nachdem bereits im April letzten Jahres eine zusätzliche Beschleunigung des Einführungsprozesses beschlossen worden war.

Hohe Qualitätsanforderungen an Rechnungsdaten

Grundsätzlich muss jeder Lieferant zunächst ein zertifiziertes E-Mail-Postfach (CEM) beantragen, welches in Italien PEC genannt wird – unabhängig davon, auf welche Weise die Datenübertragung tatsächlich erfolgen soll. Denn dafür stehen den Zulieferern später verschiedene technische Alternativen zur Verfügung:

  • über das CEM-Postfach selbst
  • über ein zentrales E-Invoicing-Portal
  • per SFTP
  • per WebService

Das eigens eingerichtete E-Invoicing-Portal soll die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung vor allem für kleinere Zulieferer erleichtern, die nicht auf die Dienste eines erfahrenen E-Invoicing-Providers* zurückgreifen.

“Inhaltlich wie formal stellen die italienischen Behörden hohe Ansprüche an die Übermittlung elektronischer Rechnungen”, gibt Marcus Laube, VeR-Experte für den Bereich “E-Invoicing international”, zu bedenken. So müssen die einzureichenden Rechnungsinhalte grundsätzlich im XML-Format übermittelt, in einer bestimmten Nomenklatur benannt und mit einer digitalen Signatur versehen werden. Auch ist die Eingabe wichtiger Identifikationsmerkmale wie der eindeutigen Behördennummer für eine fehlerfreie, zügige Bearbeitung unumgänglich. Hohen Wert legen die Italiener zudem auf verschiedene Rückmeldungen der Verwaltung zum Status der jeweiligen Rechnung und stellen besondere Anforderungen an die Archivierung der elektronischen Rechnungen, etwa mit Zeitstempeln.

Situation in Deutschland

Anders als etwa die Regierungen in Italien, Frankreich oder Österreich setzt die Bundesregierung bis zur verpflichtenden Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU auf eine freiwillige Einführung der elektronischen Rechnung bei den öffentlichen Verwaltungen. So wurden bereits einige vielversprechende Pilotprojekte unter der Federführung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestartet. Und auch ein einheitliches Format, das bei den öffentlichen Verwaltungen in Deutschland zum Einsatz kommen soll, existiert bereits: Der ZUGFeRD-Standard.

Obgleich mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU Rechnungen an den öffentlichen Sektor nur noch elektronisch zulässig sein werden, lehnen Regierung und Verwaltung einen Zwang im zwischenunternehmerischen Bereich strikt ab. “Europarechtlich stellt das grundsätzlich kein Problem dar”, erklärt Hubert S. Hohenstein, VeR-Experte für Standardisierung im E-Invoicing. Denn schließlich enthält die EU-Richtlinie 2014/55/EU keine Verpflichtung zur flächendeckenden Umstellung, sondern beschreibt lediglich das Verfahren zum Einsatz von elektronischen Rechnungen an die Verwaltung. Dass der öffentlichen Hand ohne die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechnungsempfangs durch die Verwaltung jedoch Einsparpotentiale in Millionenhöhe sowie die Möglichkeit, die verbrauchte Papiermenge signifikant zu verringern, entgehen, bedauert der Experte dennoch. Hier bewiesen Länder wie Italien seiner Meinung nach deutlich mehr Innovationskraft und Weitsicht.

*Einen Überblick über erfahrene E-Invoicing-Provider, die Lösungen u.a. auch für die elektronische Rechnungsübermittlung an die italienische Verwaltung anbieten, bietet die Mitgliederliste des VeR unter http://www.verband-e-rechnung.org/de/organisation/mitglieder
Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)
Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern und Beratungsunternehmen für den elektronischen Rechnungsaustausch sowie von Unternehmen, die E-Invoicing im Einsatz haben. Der Verband versteht sich als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 50 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.