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Doch ungeachtet dieser eigentlich klaren Gesetzeslage wird in der Fachwelt gelegentlich die Auffassung vertreten, an das EDI-Verfahren seien entgegen der Formulierung des § 14 Abs. 1 UStG zusätzliche Anforderungen zu stellen. Hintergrund ist die Gesetzesformulierung in § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG, welche im Fall des elektronischen Datenaustauschs (EDI) eine entsprechende Vereinbarung über diesen Datenaustausch fordert.
Eine Argumentation, welche nach Meinung der Autoren dieses Fachbeitrags jedoch die Gesetzessystematik verkennt…
Autoreninformationen:
Bretten – Im Hause des führenden Integrationsspezialisten für elektronischen Geschäftsdatenaustausch, der SEEBURGER AG, trafen sich 26 Experten zum Thema elektronische Rechnungen aus Deutschland und Frankreich. Der dritte Workshop in Bretten am 7. und 8. April 2016 knüpfte an die erfolgreichen Workshops in Saarbrücken und Paris von 2015 an.
Basierend auf einem gemeinsam von FeRD – Forum für elektronische Rechnung Deutschland – und FNFE – Forum National de la Facture Electronique – verabschiedeten Memorandum of Understanding kooperieren Expertengremien beider Länder regelmäßig zu den Themen elektronische Rechnungsstellung und europäische Standardisierung. Bei der E-Rechnung erfolgen Erstellung und Versand, Transport und Empfang sowie die Weiterverarbeitung von Rechnungen elektronisch und papierlos. Rechnungsprozesse werden vereinfacht, beschleunigt und weniger fehleranfällig.
Ziel der bilateralen Initiative ist die Schaffung eines länderübergreifenden Standards zum elektronischen Rechnungsaustausch im Hybridformat. Das Format bietet den Vorteil, dass Belegbild und Rechnungsdaten eine Einheit bilden. Rechnungen mit strukturierten Daten können so automatisch verarbeitet und als PDF visualisiert werden.
Die Workshop-Teilnehmer, darunter auch Experten der SEEBURGER AG, erörterten unter der Leitung von Stefan Engel-Flechsig (Deutschland) und Bernard Longhi (Frankreich) die gemeinsamen Normen für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie für elektronische Rechnungen. Dazu gehören rechtliche Rahmenbedingungen sowie der Austausch mit Gremien wie FeRD und FNFE. Die technischen und rechtlichen Details für den bilateralen Hybridstandard für elektronische Rechnungen wurden in Bretten erarbeitet. Sie sind wegweisend für die Entwicklung des europäischen Standards für elektronische Rechnungen.
Das Workshop-Ergebnis wird im Herbst auf der nächsten digitalen Konferenz unter Leitung des deutschen und des französischen Wirtschaftsministeriums in Berlin vorgestellt. »Wir freuen uns, Gastgeber des dritten deutsch-französischen Workshops zu sein und an dem internationalen Standard für elektronische Rechnungslegung mitzuarbeiten, der es Unternehmen ermöglicht, Transaktionskosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern«, so Rolf Wessel, Produktmanager bei SEEBURGER und Mitarbeiter im deutsch-französischen Workshop zur elektronischen Rechnungsstellung.
Neopost GmbH & Co. KG und Miltenyi Biotec GmbH
Immer öfter fordern Kunden von ihren Lieferanten E-Rechnungen in strukturierten Datenformaten, die sie automatisiert weiterverarbeiten können. Auch öffentliche Stellen akzeptieren in vielen Ländern nur noch E-Rechnungen nach vorgegebenen Standards. Das internationale Roaming für strukturierte E-Rechnungen umzusetzen ist ein komplexes Unterfangen. Nicht nur wegen der zahllosen länderspezifischen Formate, sondern auch mit Blick auf Rechtskonformität und die nötige technische Infrastruktur.
Das deutsche Unternehmen Miltenyi Biotec hat einen sicheren Weg gefunden, diese Herausforderung zu meistern – gemeinsam mit dem VeR-Mitglied Neopost.
Stand: 04/2016
Stand: 04/2016
Stand: 04/2016
crossinx, Anbieter von E-Invoicing und Finanzierungslösungen für die digitalisierte Financial Supply Chain, hat die Stadt Bad Hersfeld als neuen Kunden gewonnen. Die Kommunalverwaltung setzt gemeinsam mit crossinx die Umstellung auf digitale Rechnungsprozesse um. Damit möchte Bad Hersfeld-Bürgermeister Thomas Fehling seinem Ziel einer digitalisierten und vernetzten Kommune einen weiteren Schritt näherkommen.
Die Zusammenarbeit mit crossinx setzt an einer wichtigen Stelle an: Die Stadt Bad Hersfeld empfängt jedes Jahr bis zu 14.000 Rechnungen, die bisher einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht haben. Um Kosten zu senken, aber auch um die Vision von „Bad Hersfeld 4.0“, der Digitalisierung von Politik und Verwaltung, zu verwirklichen, holte man sich mit crossinx einen erfahrenen Anbieter für digitale Rechnungsprozesse und Finanzierungslösungen an Bord. Ein weiterer Vorteil der elektronischen Rechnungsverarbeitung ist zudem, dass Ressourcen frei geworden sind, die nun an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. Die Einführung des neuen Systems und das Einrichten der Schnittstellen verliefen insgesamt reibungslos und zügig.
„Die Eingangsrechnungen werden täglich an crossinx weitergeleitet und uns nach der Bearbeitung als PDF inklusive strukturiertem Datensatz im ZUGFeRD-Format zur Verfügung gestellt. Einmal im Monat erhalten wir alle von crossinx gescannten Papierrechnungen zur Archivierung zurück”, erklärt Bürgermeister Thomas Fehling. „Das Einsparpotenzial ist enorm: Die Bearbeitungszeit für jede einzelne Rechnung hat sich halbiert. Außerdem entfallen Irrläufer und eine verspätete oder fehlerhafte Erfassung von Daten wird drastisch reduziert. Insgesamt ist der Verarbeitungsprozess deutlich verschlankt und um einiges wirtschaftlicher geworden und darüber freuen wir uns sehr. Einen Ausbau der Zusammenarbeit können wir uns nach den bisher gemachten Erfahrungen sehr gut vorstellen.“
Die Digitalisierung der Eingangsrechnungen der Stadt Bad Hersfeld ist ein erster Schritt zur vollständigen Umstellung der Rechnungsprozesse. Diese ist nicht nur Wunsch des Bürgermeisters: Ab 2018 ist die Umstellung auf digitale Prozesse Pflicht für alle deutschen Kommunen.
„Die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments bildet die treibende Kraft hinter der Umstellung auf E-Invoicing im öffentlichen Sektor“, sagt crossinx CEO Marcus Laube. „Mit der Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse könnten allein deutsche Kommunen bis zu 6,5 Milliarden Euro pro Jahr einsparen – ein Potenzial, das längst noch nicht ausgeschöpft wird, obwohl der Zeitpunkt zur gesetzlichen Umstellungsfrist immer näher rückt. Bad Hersfeld hat den ersten wichtigen Schritt zur Umstellung getan. Wir würden uns wünschen, dass noch mehr Kommunen die Zeichen der Zeit erkennen. crossinx wird jeder öffentlichen Verwaltung mit Rat und Tat zur Seite stehen, um eine vollständige Umstellung so unkompliziert und reibungslos wie möglich zu gestalten.“
Pressekontakt
Julia Bellinghausen
Oseon
069-25 73 80 22-20