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Open Graph - Die E-Rechnungspflicht ist in greifbarer Nähe durch den Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum WCG

„Kleiner“ WCG-Kompromiss lässt hoffen – sogar mehr als es scheint

Milliardenschwere Mehreinnahmen durch bisher wenig beachtete E-Rechnungspflicht für B2B rücken damit in greifbare Nähe

### Breaking: Berlin, 23.02.2024, 9:45 Uhr: Bundestag stimmt Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zu ###


In der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2024 scheint es im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zu einer tragbaren Einigung gekommen zu sein. Das deutlich „abgespeckte“ Wachstumschancengesetz (WCG) hielte damit nur noch ein direktes Entlastungsvolumen von knapp über drei Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft bereit.

Was von der breiten Öffentlichkeit jedoch bisher wenig zur Kenntnis genommen wurde: Eine mit den zahlreichen Streitpunkten im WCG bisher ebenfalls blockierte Änderung des Umsatzsteuergesetzes könnte schon bald erhebliche Steuermehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe in die klammen Bundes-, Landes- und Gemeindekassen spülen. Vorausgesetzt, der nun offiziell beschlossene Kompromiss passiert im weiteren Verlauf zeitnah noch einmal am 23. Februar 2024 den Bundestag und am 22. März 2024 den Bundesrat.

Während Ersteres als relativ gesichert gilt, könnte die Beschlussfassung im Bundesrat noch einmal zur Zitterpartie werden. Denn gerade die immer noch nicht abschließend geklärte Frage zum „Agrar-Diesel“ schwebt auch weiterhin wie ein politisches Damokles-Schwert über der letztendlichen Entscheidung – und damit der benötigten Zustimmung – einiger Länderchefs.

Warum ist der Passus zur E-Rechnung so wichtig?

Welchen Impact die bisher eher „unterhalb des Radars“ in der politischen Diskussion geflogene Gesetzes-Innovation zur Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern mit sich bringt, wird erst auf den zweiten Blick klar:
Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMI) zufolge dürfte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland nämlich sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit mehr als über zehn Milliarden Euro führen – und das pro Jahr!
Der Grund: Der elektronische Rechnungsaustausch würde eine Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung in nahezu Echtzeit ermöglichen. Die in Deutschland noch immer klaffende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken könnte – wie bereits in Italien und anderen EU-Nachbarländern erfolgreich bewiesen – damit endlich geschlossen werden.

Ein weiterer Pluspunkt dieser Gesetzesänderung: Nachdem die zur Umstellung notwendigen Voraussetzungen von staatlicher Seite bereitgestellt sein sollen, dürfte die obligatorische E-Rechnung zudem einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in deutschen Unternehmen bewirken. Eine digitaler „Schachzug“, mit dem die zuletzt unter Druck geratene größte Volkswirtschaft der Eurozone wieder an wettbewerbsrelevanten Boden zurückgewinnen dürfte.

E-Rechnungs-Artikel bleiben im neuen Entwurf nahezu unangetastet

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.
  • Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Auch sind Rechnungen an Verbraucher grundsätzlich nicht betroffen.
  • Nach dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in Formaten, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen, ausgetauscht werden.
  • Die Priorität der Papierrechnung entfällt allerdings. Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Ganz im Gegenteil: Schon während der zahlreichen Übergangsfristen muss der Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei „sonstigen“ elektronischen Formaten (z.B. PDF-Dokumente) explizit zustimmen.
  • Nach dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für rechnungsstellende Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr machen.
  • Außerdem: Für bestehende EDI-Verbindungen, in denen jedoch E-Rechnungsformate ausgetauscht werden, die nicht den Vorgaben entsprechen, besteht eine zulässige Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2027.

Heidelberg Materials digitalisiert mit Comarch EDI in mehr als 50 Ländern

Heidelberg Materials ist einer der weltweit größten integrierten Hersteller von Baustoffen und -lösungen. Das Unternehmen ist in über 50 Ländern tätig und hat sich daher für eine Digitalisierung der Rechnungsprozesse mit Comarch EDI entschieden: Die umfangreichen Warenströme und ein entsprechend großes Rechnungsvolumen müssen erfolgreich gemanagt werden. Für die internationale Vernetzung des Rechnungswesens hat sich Comarch als Full-Service-Softwareanbieter branchenübergreifend etabliert, unter anderem im Bereich E-Invoicing.

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Regelungen und Prozesse in den unterschiedlichen Ländern entschied sich das innovativ denkende Baustoffunternehmen für die Einführung der neuen IT-Lösung. Comarch EDI digitalisiert den Austausch von Geschäftsdokumenten entlang der Lieferkette, bildet die Prozesse passgenau nach Vorstellung von Heidelberg Materials ab und spiegelt alle internationalen Besonderheiten wider. Ziel ist es, potenziell fünf Millionen Dokumente (allein in Europa) über das System zu verarbeiten, um jedes Jahr ca. 250.000 Arbeitsstunden einzusparen und die Rechnungsautomatisierung um 80% zu steigern.

Heidelberg Materials setzt den Austausch von Geschäftsdokumenten wie Rechnungen, Lieferscheinen und Bestellungen mit Lieferanten und Kunden heute mit den Comarch-EDI-Dienstleistungen um. Integration, Migration, Transfer und Transformation der unterschiedlichsten Systeme und Formate gehören genauso wie das Onboarding neuer Geschäftspartner, die Archivierung oder ein umfangreiches Tracking zu den von Comarch geleisteten Services.

Im ersten Schritt wurde die EDI-Anbindung der größten Kunden in Deutschland umgesetzt, danach folgte die Anbindung weiterer Unternehmen sowie Rollouts in den USA, Frankreich, Italien, Polen, Belgien, Spanien, Großbritannien, Australien, Rumänien und den Niederlanden. In Schritten wird so die globale Digitalisierung vorangetrieben.

Das EDI-Projekt in Zahlen

  • Die Effizienz nimmt durch die Automatisierung zu.
  • Menschliche Fehler werden minimiert.
  • Sowohl Qualität als auch Geschwindigkeit werden gesteigert.
  • Die saubere Prozessaufzeichnungen und Buchung guter Belege erfolgen in Echtzeit.
  • Ein harmonisierter und skalierbarer Prozess, der auf alle anderen Länder/Geschäftsbereiche ausgeweitet werden kann, wurde entwickelt.

Kundennutzen des Comarch EDI-Projekts

 


Über Heidelberg Materials
Heidelberg Materials ist einer der weltweit größten integrierten Hersteller von Baustoffen und -lösungen mit führenden Marktpositionen bei Zuschlagstoffen, Zement und Transportbeton. Im Unternehmen sind mehr als 51.000 Mitarbeiter an knapp 3.000 Standorten in über 50 Ländern tätig. Die Kernaktivitäten umfassen die Herstellung und den Vertrieb von Zement und Zuschlagstoffen, die beiden wesentlichen Rohstoffe von Beton. Zu den nachgelagerten Aktivitäten gehört vor allem die Produktion von Transportbeton, aber auch die Herstellung von Asphalt und weiteren Bauprodukten in einigen Ländern. Als Vorreiter auf dem Weg zur CO2-Neutralität arbeitet Heidelberg Materials darüber hinaus intensiv an nachhaltigen Baustoffen und Lösungen für die Zukunft.

Das EDI-Projekt in Zahlen
Comarch ist ein weltweiter Anbieter von IT-Lösungen (ERP, Loyalty Marketing, BI, E-Invoicing, EDI, ICT, Financials, Cloud-Lösungen u.v.a.) für den Mittelstand, größere Unternehmen, kleine Betriebe, Banken & Versicherungen, Telekommunikation sowie Healthcare. Über 7.000 Mitarbeiter sind rund um den Globus in zahlreichen Ländern im Einsatz. Dank hoher Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet Comarch ein umfassendes Spektrum innovativer IT-Lösungen, welche bei Kunden und Analysten einen hohen Stellenwert genießen.

https://www.comarch.de/edi/

Unternehmenskontakt
Comarch AG
Riesstraße 16
80992 München

Tel: +49 (0) 89 143 29 0
Fax: +49 (0) 89 143 29 11 14
E-Mail: info@comarch.de

Open Graph: Blockchain im E-Invoicing

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 7

Blick in die Zukunft – Blockchain im E-Invoicing

Die Blockchain-Technologie wird künftig eine größere Rolle in den verschiedensten steuerlichen Themengebieten einnehmen. Auch die öffentliche Verwaltung kommt nicht umhin, an Blockchain-Lösungen zur Verbesserung von Prozessen zu arbeiten. Dazu zählt auch und vor allem die Bekämpfung und Prävention des Mehrwertsteuerbetrugs.  

Potenziale frühzeitig erkennen

Die Blockchain-Technologie hält erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft bereit. Daneben würde sie den Verwaltungsaufwand zur Kontrolle und Gewährleistung der standardisierten E-Rechnungsstellung deutlich schmälern. Ratsam ist, sich dabei an derzeitigen Entwicklungen in der EU zu orientieren, wie etwa der „European Blockchain Service Infrastructure“ und diese Infrastrukturen in nationale Lösungen zu integrieren.

Der Bundesrechnungshof nannte bereits 2020 in einem Bericht die Blockchain-Technologie ein bedeutendes Instrument in der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in Deutschland. Man erkannte früh die umfassenden Potenziale und Vorteile dieser Technologie. Exemplarisch ging es darum, die Rechnungsstellung und Umsatzsteuerzahlung unmittelbar mit dem Vorsteuerabzugsberechtigten zu verknüpfen und daraus die Erstattung der Vorsteuer durch die Blockchain zu generieren.

Transparenter Datenaustausch

Durch den Einsatz von Blockchain-Lösungen würden zudem die Compliance-Ansprüche für die privatwirtschaftliche Seite erheblich gemindert, da steuerliche Prozesse stärker standardisiert werden könnten. Die Senkung der Compliance-Kosten ergeben sich durch direkt dezentral und kryptografisch verschlüsselte Speicherung der Daten. Ganz nebenbei wird die Korrektheit bei der Übermittlung von Mehrwertsteuer-Daten gewährleistet. Blockchain bietet so insbesondere auch Vorteile bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die neue Technologie kann Möglichkeiten eröffnen, die bereits etablierte Verfahren derzeit noch nicht mit sich bringen. Noch existieren bei einem E-Meldesystem, das auf Blockchain setzt, jedoch wenig bis keine Erfahrungswerte.

Nach der Darlegung der Vorteile und Potenziale, die eine Blockchain-Technologie im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug eröffnen kann, wirkt die Entwicklung solcher Lösungen durchaus attraktiv. Bestehende Reporting- und Clearance-Systeme würden vereint, weiterentwickelt und Negativaspekte bereits etablierter Systeme beseitigt, ohne dabei zwingend ein neues elektronisches Rechnungsformat einzuführen. Angesichts dieser Möglichkeiten kann ein Meldesystem, das die Vorteile und Potenziale der Blockchain-Technologie nutzt, den Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen grundlegend verändern. Durch horizontales Monitoring begegnen sich beide Seiten auf einer Ebene. 

Weniger Möglichkeiten für Manipulation

Ein entscheidender Zweck dieser Technologie ist der revisions- und manipulationssichere Austausch von steuerlichen Informationen zwischen der privatwirtschaftlichen und öffentlichen Seite im Besteuerungsverfahren. Dabei erhöht die Technologie die Produktivität des Verfahrens und erleichtert die Kontrollprozesse der Finanzbehörden. Beim Einsatz von Blockchain-Lösungen im Bereich der Mehrwertsteuer entwickeln sich derzeit zwei Strömungen. Zum einen die Darstellung von Rechnungsinformationen, also von Transaktionsketten, mittels einer Blockchain. Zum anderen die Mehrwertsteuererhebung als unmittelbarer Bestandteil des elektronischen Zahlungsprozesses.

Bei weiterer Ausführung dieser Ideen könnte die Mehrwertsteuer durch eine hierfür entwickelte Kryptowährung ersetzt werden. Eine Mehrwertsteuer-Kryptowährung würde erhebliche Potenziale in der Betrugsbekämpfung auf B2B-Ebene eröffnen. Außerdem würde den Unternehmen aufgrund strukturierter Daten durch das einheitliche Blockchain-Netzwerk die Option von “End-to-End”- Rechnungsprozessen ermöglicht. Hier zeigen sich entscheidende Potenziale, dazu zählt unter anderem die Bekämpfung von Karussellbetrug. Um diese Möglichkeiten ausschöpfen zu können, muss die EU Impulse für die Mitgliedstaaten zur Nutzung neuer technologischer Trends setzen.

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen auf die Website der European Blockchain Service Infrastructure verweisen möchten. 

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Open Graph: E-Invoicing in der EU. Unterstützung durch OECD.

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 6

E-Invoicing in der EU – Unterstützung durch die OECD

Auch die OECD sieht große Möglichkeiten durch die Zentralisierung und Standardisierung bestimmter Prozesse rund um das steuerlichen Reporting und Erhebungsverfahren. Dies dient dazu, die Produktivität von Unternehmen und Verwaltung zu verbessern, was allen Beteiligten hilft.

ITTI – das Verzeichnis zum Erfahrungsaustausch

Die Anforderungen an solche Reportings wachsen stetig und werden immer komplexer. Aus diesem Grund musste eine Technologie-gestützte, transparente Infrastruktur zum Datenaustausch geschaffen werden. Aus diesem Bedarf heraus hat die OECD ein Online-Verzeichnis auf den Weg gebracht, das Inventory on Tax Technology Initiatives (ITTI) – sozusagen das Inventar der Steuertechnologie-Initiativen. ITTI enthält Informationen über technologische Instrumente und Digitalisierungslösungen, die von weltweit tätigen Steuerverwaltungen eingesetzt werden. Es wurde mit Unterstützung des Internationalen Währungsfonds, der Intra-European Organisation of Tax Administrations, der ISORA-Partner (dem Inter-American Center of Tax Administrations), der Commonwealth Association of Tax Administrators, der Study Group on Asia-Pacific Tax Administration and Research, des African Tax Administration Forum, des Cercle de Reflexion et d’Echange des Dirigeants des Administrations Fiscale und der Asiatischen Entwicklungsbank erstellt. Dieses Verzeichnis eröffnet Ländern, die ihre Prozesse digitaler gestalten und Reformen vorantreiben wollen, die Möglichkeit, auf Erfahrungswerte und aktuelle Entwicklungsstände der „early adopters“ zurückzugreifen. Das Verzeichnis ist als eine gemeinschaftliche Hilfestellung zu sehen. Sie dient der Schaffung von technologischen Weiterentwicklungen im Besteuerungsverfahren der einzelnen Länder mittels des konstruktiven Austauschs. Darüber hinaus stellt sie eine breite Auswahl von Informationen bereit.

Digitalisierung als langfristiges Ziel

ITTI hat die Chancen, neue Gebiete und Ansätze bei der Implementierung von Digitalisierungsprozessen miteinzubeziehen, deutlich gesteigert. Das sind gute Aussichten für solche Digitalisierungsprozesse, die derzeit noch wenig Anwendung in der Praxis finden oder sich in der Entwicklungsphase befinden. Die OECD fördert damit die gemeinschaftliche Zusammenarbeit der Staaten durch den gemeinsamen Austausch und das Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben sowie ungenutztes Potenzial zu fördern. Auf dem Gebiet der E-Rechnungsstellung trägt dies dazu bei, die Mehrwertsteuerlücke stärker zu verkleinern und erleichtert den internationalen Austausch von Rechnungsinformationen. Dieses Tool hilft den Mitgliedstaaten der EU, schneller Fortschritte zu erzielen, und die Union hat Zugriff auf umfassende Daten unterschiedlichster Systeme, die bei künftigen Entscheidungen für Lösungen miteinbezogen werden sollten. 

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen auf die Website der OECD verweisen möchten.

Vorschau: Im letzten Teil unserer Serie zeigen wir, wie das E-Invoicing der Zukunft mithilfe der Blockchain-Technologie aussehen kann.

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).