Ab dem 18. April müssen auch Auftraggeber der Öffentlichen Hand auf Landes- und kommunaler Ebene elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. mehr dazu erfahren Sie hier!
Ab dem 18. April müssen auch Auftraggeber der Öffentlichen Hand auf Landes- und kommunaler Ebene elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. mehr dazu erfahren Sie hier!
Das Whitepaper “Die XRechnung in Deutschland” von VeR-Mitglied Quadient verschafft einen Überblick zur aktuellen Lage. Zum kostenlosen Download!
Ab dem 27.11.2019 sind (nahezu) alle Rechnungsempfänger des Bundes zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet – und mit ihnen ein paar “Vorreiter” auf Landesebene. Hier erfahren Sie mehr!
In einem breit angelegten Planspiel zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen haben der Verband elektronische Rechnung (VeR), die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die zugrunde liegenden Konzepte sowie die wichtigsten Fragen bei Verwaltung und den betroffenen Zulieferern unter die „digitale Lupe“ genommen. Lesen Sie den Abschlussbericht!
Ab dem 27. November 2018 ist es soweit: Mit den Bundesministerien und den obersten Verfassungsorganen werden die ersten Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland verbindlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Schon ein Jahr später folgen die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Mehr erfahren!
Mit seinem neuen Arbeitskreis “eGovernment” reagiert der Verband elektronische Rechnung (VeR) auf die immer weiter steigende Nachfrage nach Orientierung beim elektronischen Rechnungsaustausch in und mit der öffentlichen Verwaltung.
Mit der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist der elektronische Rechnungsaustausch auch bei der öffentlichen Verwaltung endgültig angekommen. Gerade für öffentliche Auftraggeber des Bundes, aber auch für diejenigen in Ländern und Gemeinden, wird es daher Zeit zu handeln.
Der neue Leitfaden “Die elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung – Ein Leitfaden für die praktische Umsetzung” leistet praxisorientierte Hilfestellung für die Implementierung.
Wer künftig Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes stellen will, kommt um das Thema E-Invoicing nicht mehr herum. So will es die EU – oder genauer: die EU-Richtlinie 2014/55/EU. In Deutschland hat bereits der Bund mit dem E-Rechnungsgesetz und der am 6. September 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen, umfassenden E-Rechnungsverordnung des Bundes die Vorgaben der EU auf nationaler Ebene für die Bundesverwaltung geschaffen. Damit der Umstieg auf die elektronische Rechnung möglichst reibungslos gelingt, stehen die wichtigsten technischen, prozessualen und organisatorischen Sachverhalte ab sofort im “Planspiel elektronische Rechnungsstellung” auf dem Prüfstand.
Kurz vor der Bundestagswahl geben Bundesregierung und Bundesministerium des Inneren (BMI) noch einmal Gas beim Thema “Digitalisierung” und bringen die mit Spannung erwartete E-Rechnungs-Verordnung auf den Weg. Wie bereits im Vorfeld vom Verband elektronische Rechnung (VeR) erwartet, geht das Bundeskabinett dabei deutlich über die nötigen EU-Vorgaben hinaus, etwa bei der verbindlichen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat mit Datum vom 1. Juli 2016 seinen Entwurf für ein Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vorgelegt. Was das nicht nur für die öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden, sondern auch für viele deutsche Unternehmen der Privatwirtschaft bedeutet, hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) in einer aktuellen Einschätzung zusammengefasst.