Bundesregierung verabschiedet (richtungsweisende) E-Rechnungs-Verordnung
Neue “Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes” geht deutlich über EU-Vorgaben hinaus
Kurz vor der Bundestagswahl geben Bundesregierung und Bundesministerium des Inneren (BMI) noch einmal Gas beim Thema “Digitalisierung” und bringen die mit Spannung erwartete E-Rechnungs-Verordnung auf den Weg.
Wie bereits im Vorfeld vom Verband elektronische Rechnung (VeR) erwartet, geht das Bundeskabinett dabei deutlich über die nötigen EU-Vorgaben hinaus, etwa bei der verbindlichen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Verordnung mit Signalwirkung für den elektronischen Rechnungsaustausch
Denn während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln. Nicht betroffen von dieser “Verpflichtung zum E-Invoicing” sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.
Die neue Verordnung könnte damit absolut richtungsweisend wirken, betont Steuerberater und VeR-Vorstandsvorsitzender Stefan Groß: “Die Bundesregierung geht mit der Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung einen beherzten Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des Rechnungsaustauschs in Deutschland. Damit könnte die Rechnungsstellung an die Verwaltung letztlich zu dem Innovationsreiber für den elektronischen Rechnungsaustausch insgesamt werden, auf den die deutsche Wirtschaft gewartet hat”
“Strammer” Zeitplan könnte Rechnungsempfänger unter Druck setzen
Wie im “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen” (auch bekannt als “E-Rechnungs-Gesetz”) vom April dieses Jahres vorgesehen, enthält die E-Rechnungs-Verordnung zudem folgende Regelungen:
- Datenmodell und Datenübermittlung
- erforderliche Rechnungsinhalte
- Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnungen
- Schutz personenbezogener Daten
Tatsächlich in Kraft treten die Regelungen in mehreren Stufen, beginnend mit dem 27. November 2018 für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später folgen dann die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27. November 2020 – ab dann werden papierbasierte Rechnungen nicht mehr akzeptiert.
E-Rechnungs-Planspiel des VeR sorgt für technische und prozessuale Klarheit
Zukünftig soll ein zentrales Verwaltungsportal die Einreichung elektronischer Rechnungen im präferierten Format “XRechnung” besonders einfach gestalten. Nach einmaliger Registrierung lassen sich Rechnungen dann entweder per manueller Eingabe über ein Web-Formular, per File-Upload in einem zulässigen Datenformat, per DE-Mail bzw. E-Mail oder über eine spezielle Webservice-Schnittstelle an die öffentliche Verwaltung übermitteln.
Dass ein großer Teil der betroffenen Zulieferbetriebe aus der Wirtschaft die Fakturierung der eigenen Rechnungen ohnehin bereits an professionelle E-Invoicing-Dienstleister übertragen hat, dürfte den Übergangsprozess ebenfalls erleichtern. Auch deshalb, weil das “Planspiel elektronische Rechnungsstellung” unter der Schirmherrschaft des Verbands elektronische Rechnung (VeR) bereits in den nächsten Monaten Klarheit über alle Prozesse, Herausforderungen und Hürden bei der elektronischen Rechnungsstellung an die Verwaltung bringen soll.
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Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes können Sie hier herunterladen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/e-rechnungsverordnung.html
Eine ausführliche Einschätzung zur E-Rech-VO aus Sicht der Praxis haben wir hier für Sie bereitgestellt:
https://www.verband-e-rechnung.org/archiv/fachartikel/entwurf-einer-verordnung-ueber-die-elektronische-rechnungsstellung-im-oeffentlichen-auftragswesen-vorgelegt-eine-erste-analyse-aus-sicht-der-praxis/