Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Eine einheitliche Infrastruktur für die Elektronische Rechnungsstellung in Europa und in Deutschland

Ein Statusbericht von Ulrike Linde und Ivo Moszynski

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (EU-Rechnungs-RL) wurde am 6. Mai 2015 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass eine europäische Norm für ein Basisdatenmodell (prEN 16913) entwickelt wird, das die in der elektronischen Rechnung strukturiert zu übermittelnden Daten auf inhaltlicher Ebene definiert – das sogenannte “Kernrechnungsmodell” (“Core Invoice Model”). Das Kernrechnungsmodell umfasst nur die wesentlichen Informationselemente, die eine elektronische Rechnung enthalten muss, um die rechtliche (einschließlich steuerrechtliche) Richtigkeit sicherzustellen und die Interoperabilität für den grenzüberschreitenden Handel, den branchenübergreifenden Handel und den Binnenhandel zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen folgende zusätzliche optionale Dokumente erstellt werden:

  • Eine Technische Spezifikation (TS) mit einer Liste von Syntaxen, auf die das Kernrechnungsmodell abgebildet werden soll.
  • Eine Technische Spezifikation (TS) mit Syntaxmappings, d.h. eine Abbildung des semantischen Datenmodells auf die konkreten Syntaxen, die in der Syntaxliste erwähnt werden.
  • Ein Technischer Bericht (TR), wie elektronische Rechnungen interoperabel übertragen werden können unter Berücksichtigung der Authentizität des Ursprungs und der Integrität des Inhalts.
  • Ein Technischrn Bericht (TR), wie mit branchen- bzw. länderspezifischen Extensions umgegangen werden soll (Methode und Praxisbeispiel).
  • Ein Technischer Bericht (TR) über einen End-User-Test zur Implementierbarkeit der EN.

Das Kernrechnungsmodell muss von den Verwaltungen zu dem in der Richtlinie festgelegten Zeitpunkt verbindlich unterstützt werden. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die ausschließlich Inhalte des Kernrechnungsmodells strukturiert enthalten, von den Verwaltungen der Europäischen Mitgliedstaaten entgegen genommen und verarbeitet werden können müssen. Dies gilt für alle Syntaxen, die von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Durch die aktive Mitarbeit von deutschen Experten in den entsprechenden Arbeitsgruppen bei CEN und UN/CEFACT soll sichergestellt werden, dass die derzeit von ZUGFeRD genutzte Syntax auf die Liste der Europäischen Kommission gesetzt wird.

Von den deutschen Verwaltungen wird derzeit erörtert, ob die Verpflichtung der Verarbeitung elektronischer Rechnungen gemäß EU-Norm auch für den unterschwelligen Bereich gelten soll, oder aber ob hierfür andere Standards definiert werden könnten. Zielsetzung des gemeinschaftlich zwischen Bund und Ländern im Rahmen des IT-Planungsrates aufgesetzten Projektes zur E-Rechnung ist es jedoch, eine möglichst einheitliche Infrastruktur zu schaffen und ggf. erforderliche Ergänzungen des Datenmodells nun bereits im Rahmen der Kommentierung in die europäischen Standardisierungsarbeiten einfließen zu lassen. So können nationale Besonderheiten, die den Aufbau einer europaweit einheitlichen Infrastruktur einschränken würden, vermieden werden. Diese Phase endet Anfang Februar 2016. Im DIN-Arbeitsausschuss „Elektronisches Geschäftswesen“ wird die deutsche Position konsolidiert.

Gleichwohl dürfte es in Zukunft für spezielle Anwendungsgebiete wie beispielsweise das Gesundheitswesen oder das Bauwesen oder aber auch für anspruchsvollere EDI-Szenarien – für die ZUGFeRD das Extended Profil definiert hat – einen Bedarf für entsprechende Extensions geben. Hierfür gilt es eine geordnete Methode und eine Governance zu definieren, die einen Wildwuchs unterschiedlichster Extensions auf europäischer Ebene auf ein Mindestmaß einschränkt.

Problematisch hierbei ist, dass in dem Kernrechnungsmodell bisher keine Methode beschrieben oder referenziert wird, die der Datenmodellierung zu Grunde liegt. Auch in dem Technical Report zur Extension Methodology gibt es in dem jetzigen Entwurf kein entsprechendes Kapitel. Auch bei diesem Technischen Bericht endet die Möglichkeit, inhaltlich Einfluss nehmen zu können, im Februar 2016.

Im Rahmen des CEN-Standardisierungsmandats wird außerdem ein technischer Bericht erstellt, wie elektronische Rechnungen interoperabel unter Berücksichtigung der Authentizität des Ursprungs und der Integrität des Inhalts übertragen werden können. Hierfür liegt nun ein Entwurf vor, der insbesondere auch die Arbeiten berücksichtigt, die die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Digitalen Agenda und insbesondere mit der Initiative „Connecting Europe Facility“ (CEF) für den Aufbau von sicheren und unteroperablen Kommunikationsnetzwerken fördert. Ein Baustein von CEF ist das Vorhaben “eDelivery“. Dieses definiert eine Architektur für den sicheren Austausch von Nachrichten. Hierfür sind auch die Vorgaben der eIDAS-Verordnung relevant.

In den nächsten Monaten müssen nun – nach Abschluss der inhaltlichen Kommentierungs-phase im Februar 2016 – die finalen Entwürfe der von CEN erstellten Dokumente geprüft und verabschiedet werden. Dann stellt sich die Frage, wie diese Dokumente von wem für den deutschen Markt spezifiziert werden. Dies gilt insbesondere für die Technischen Spezifikationen und Berichte, die gemäß EU-Rechnungs-RL nicht bindend sind und lediglich empfehlenden Charakter haben. Im Gegensatz zur Normungsarbeit selbst, die zwangsläufig über das DIN koordiniert wird, ist die Umsetzung der Normen dem Markt überlassen. Es wäre wünschenswert, wenn die Marktteilnehmer – wie in der Vergangenheit auch – hierzu in einem engen Dialog blieben, um weiterhin an dem Aufbau einer einheitlichen Infrastruktur in Deutschland zu arbeiten.


crossinx launcht auktionsbasierte Rechnungsfinanzierung

Discount und Credit Auctioning ist weltweit erste Lösung für die Finanzierung einer Rechnung per Auktion

crossinx baut mit Discount Auctioning und Credit Auctioning sein Fintech-Angebot weiter aus und beschreitet so neue Wege in der Rechnungsfinanzierung. Damit ist crossinx der weltweit erste Anbieter, der die Finanzierung einer Rechnung im Auktionsverfahren ermöglicht. Discount und Credit Auctioning bieten sowohl für Unternehmen als auch Lieferanten Vorteile.

Das Discount Auctioning geht vom Rechnungsempfänger aus. Hierbei bieten Unternehmen ihren Lieferanten im Auktionsverfahren ein verkürztes Zahlungsziel an, wenn sie im Gegenzug ein zusätzliches Skonto erhalten. Unternehmen können so frei verfügbare Finanzmittel vor Strafzinsen schützen und ihr Einsparpotenzial durch ausgehandelte Skonto-Werte maximieren. Die Lieferanten wiederum profitieren mithilfe des Discount Auctioning von einem schneller verfügbaren Cash-Flow und verbessern somit ihre Liquidität. Beim Credit Auctioning wird die Auktion vom Lieferanten, also dem Rechnungsversender, initiiert. Um seinen Cash-Flow zu optimieren, kann er den Rechnungsempfängern zusätzliche Skonti anbieten, wenn diese die Rechnung früher bezahlen.
 
Auktions-Prinzip eröffnet neue Möglichkeiten der Finanzierung

Das Discount Auctioning wird durch den Rechnungsempfänger initiiert und basiert auf bereits inhaltlich freigegebenen elektronischen Rechnungen. Der Empfänger startet eine Auktion und setzt einen festgelegten, ihm zur Verfügung stehenden Betrag an Kapital ein, den er zur Begleichung seiner Außenstände aufbringen möchte. Im Anschluss daran werden alle relevanten Rechnungssteller zur Auktion eigeladen. Anders als bei anderen Auktionsverfahren, wie zum Beispiel bei eBay, können bei der crossinx-Auktion mehrere Bieter gewinnen, solange bis der zur Verfügung gestellte Betrag des Rechnungsempfängers ausgeschöpft ist. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Rechnungssteller und -empfänger ihre Rechnungen digital über crossinx austauschen.

Während der Laufzeit der Auktion, die der Rechnungsempfänger individuell festlegt, geben die Teilnehmer verdeckt Gebote ab. Diese Angebote räumen dem Rechnungsempfänger einen bestimmten zusätzlichen Rabatt ein. Diese Vergünstigung erhält er dafür, dass er eine Verbindlichkeit deutlich vor Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels begleicht. Bei Auktionsende berechnet dann ein Algorithmus auf Basis der Rechnungsdaten und Gebote den oder die Auktionsgewinner. Bei der Berechnung werden unter anderem Faktoren wie die Höhe des Rechnungsbetrags, der Skonto-Prozentsatz und das mögliche Einsparpotenzial berücksichtigt.

Das Credit Auctioning folgt demselben Ablauf, wird jedoch durch den Rechnungsversender gestartet. Dieser legt vor Auktionsbeginn fest, wie viel Kapital er braucht und räumt dann seinen Kunden Skonti für eine frühere Zahlung ihrer Rechnungen ein. Es gewinnt die Auktion, wer den geringsten Rabatt verlangt. Die Lieferantenseite besteht häufig aus eher kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in der Regel über eine weniger hohe Liquidität verfügen. Es profitieren also insbesondere die Rechnungsversender von crossinx Credit Auctioning, für die es schwierig ist, einen Kredit zu erhalten und diesen auch zu finanzieren.

Cash-Flow und Einsparpotenzial optimieren

„Discount Auctioning und Credit Auctioning haben das Potenzial, den Finanzmarkt zu revolutionieren. Das Einsparpotenzial durch verkürzte Zahlungsziele und die damit einhergehenden Rabatte sind enorm. Diese Einsparungen beschränken sich dabei nicht auf den deutschen Markt, sondern besitzen internationale Gültigkeit“, sagt Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer von crossinx. „Mit unseren Auktionsverfahren eröffnen wir auf dem Finanzmarkt ein ganz neues Feld. Ganz ohne Bankkredit können Unternehmen so ihre Liquidität erhöhen. Dabei lässt sich die Jahresrendite durch maximierte Skonti um mindestens 36 oder sogar bis zu 100 Prozent steigern – ein Ergebnis, das Unternehmen bisher so nicht erzielen können.“


Über crossinx
crossinx ist einer der führenden Anbieter von e-Invoicing und Finanzierungslösungen für die digitalisierte Financial Supply Chain im deutschsprachigen Raum. Das Unternehmen bietet flexible, skalierbare Lösungen für den weltweiten elektronischen Austausch von Rechnungs- und Bestelldokumenten sowie die gesamte Abwicklung aller dokumentenbasierten Finanz- und Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen, ihren Kunden und Lieferanten – unabhängig von bestehender IT-Infrastruktur und Unternehmensgröße.
 
Über die Mitgliedschaft von crossinx in den Verbänden VeR und EESPA existieren zahlreiche Roaming-Verbindungen zu Dienstleistern weltweit. Die integrierte Lösung erfüllt alle nationalen und internationalen steuerrechtlichen Anforderungen und entspricht den Schweizer Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
 
Mit über 30.000 angebundenen Unternehmen, einem Abrechnungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro, einem Team aus über 60 national und international agierenden Mitarbeitern und einer Wachstumsrate von bis zu 100 Prozent ist das in Frankfurt ansässige Unternehmen Vorreiter im B2B Fintech Markt.
 
Ansprechpartner
Sylvia Mohrhardt
Marketing Communication Manager

Telefon: +49 (0)69 4800 651 – 178
E-Mail: sylvia.mohrhardt@crossinx.com
Web: www.crossinx.com


Was bedeutet “Unveränderbarkeit”? 

aus der PSP-Reihe: Experten erläutern die GoBD

(Auszug) Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den “Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)”, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.1 Die GoBD sind für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und betreffen grundsätzlich alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften i. S. d. § 5 EStG, § 4 Abs. 1 EStG sowie auch nicht buchführungspflichtige Unternehmen, wie insbesondere Einnahmen-Überschuss-Rechner2. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen einschließlich der Verfahren trägt allein der Steuerpflichtige. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und/oder technischen Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auf Dritte, wie auch etwa Steuerberater (Outsourcing).3

Nach § 146 Absatz 4 AO darf eine Buchung oder Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Dazu dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die keinen Rückschluss darauf zulassen, ob sie ursprünglich oder erst später initiiert wurden.4 Das zum Einsatz kommende DV-Verfahren muss Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können. Bereits in den Verarbeitungsprozess eingeführte Informationen (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung) dürfen nicht ohne Kenntlichmachung durch neue Daten ersetzt werden.5

Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen kann sowohl hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger) als auch softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibungen, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) oder organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) gewährleistet werden.6 Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten.7

Gerade bei der Diskussion über die Umsetzung der Unveränderbarkeit ist aber auch der folgende Hinweis der GoBD wichtig: Technische Vorgaben oder Standards (z. B. zu Archivierungsmedien oder Kryptografieverfahren) können angesichts der rasch fortschreitenden Entwicklung und der ebenfalls notwendigen Betrachtung des organisatorischen Umfelds nicht festgelegt werden.8

Soweit die Formulierungen und Anforderungen aus den GoBD. Doch was bedeuten diese Vorgaben im Einzelnen? (…)

Autoreninformationen:

  • Stefan Groß, Partner und Steuerberater bei Peters, Schönberger & Partner mbB
  • Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens, Bundeszentralamt für Steuern9
  • Bernhard Zöller, Geschäftsführer bei Zöller & Partner GmbH
  • Thorsten Brand, Senior Berater bei Zöller & Partner GmbH
  • Stefan Heinrichshofen, Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Peters, Schönberger & Partner mbB

1BMF v. 14. November 2014 – IV A 4 – S 0316/13/10003, BStBl. I 2014, S. 1450.
2Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.
3GoBD (Fn. 2), Rn. 21.
4GoBD (Fn. 2), Rn. 107.
5GoBD (Fn. 2), Rn. 108.
6GoBD (Fn. 2), Rn. 110.
7GoBD (Fn. 1), Rn. 10.
8Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
 

Andreas Eichler wird neuer CIO bei crossinx

Als Teil der Geschäftsführung treibt der ehemalige Vice President of Business Development von Basware die Produktentwicklung voran

crossinx, Anbieter von E-Invoicing und Finanzierungslösungen für die digitalisierte Financial Supply Chain, erweitert seine Führungsriege um Branchenexperte Andreas Eichler. Als neuer CIO soll er insbesondere die technische Produktentwicklung weiter vorantreiben. Er verantwortet ab sofort die Bereiche Projekte, Support, Entwicklung und das Produktmanagement von crossinx. Eichler kommt vom finnischen Purchase-to-Pay-Anbieter Basware, wo er zuletzt als Vice President of Business Development tätig war. Mit seiner neuen Rolle als CIO wird er Teil der Geschäftsführung von crossinx und unterstützt Gründer und CEO Marcus Laube.

Pionier des E-Invoicing mit 15 Jahren Erfahrung

Eichler ist Experte im Bereich der Digitalisierung von Rechnungs- und Bestellprozessen. Bereits im Jahr 2000 gründete er das E-Invoicing-Netzwerk First Businesspost, das 2012 von Basware übernommen wurde. Dort übernahm er die Rolle des Vice President of Business Development. Sowohl Eichler als auch Laube sind Pioniere der E-Rechnung. Beide sind Gründungsmitglieder des VeR (Verband elektronische Rechnung) und der EESPA (European E-Invoicing Service Providers Association). In den zu Anfang rechtlich ungeregelten Verhältnissen setzten sie bei den ersten Unternehmen überhaupt die Digitalisierung von Rechnungsprozessen um. Mit Eichler und Laube bündeln sich somit die Erfahrungen der letzten 15 Jahre. Bei crossinx soll der neue CIO dafür sorgen, dass die ohnehin schnelle Entwicklung neuer Produkte insbesondere im Bereich Fintech weiter intensiviert wird. Gleichzeitig wird Andreas Eichlers Knowhow für eine weitere Skalierung von crossinx Services sorgen, um so der schnell wachsenden Kundenzahl gerecht zu werden.

„Mit Andreas Eichler haben wir einen äußerst erfahrenen Experten im Bereich E-Invoicing ins Boot geholt. Ich bin überzeugt davon, dass wir gemeinsam crossinx noch besser aufstellen können“, sagt CEO Marcus Laube. „crossinx Kunden werden von der Erfahrung und dem Knowhow unseres neuen CIO stark profitieren. Er kennt den Markt und die Bedürfnisse der Kunden genau und hat daher ein gutes Gespür dafür, welche Services Unternehmen in Zukunft benötigen werden.“


Über crossinx
crossinx ist der führende deutsche Anbieter von e-Invoicing und Finanzierungslösungen für die digitalisierte Financial Supply Chain. Das Unternehmen bietet flexible, skalierbare Lösungen für den weltweiten elektronischen Austausch von Rechnungs- und Bestelldokumenten sowie die gesamte Abwicklung aller dokumentenbasierten Finanz- und Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen, ihren Kunden und Lieferanten – unabhängig von bestehender IT-Infrastruktur und Unternehmensgröße.
 
Über die Mitgliedschaft von crossinx in den Verbänden VeR und EESPA existieren zahlreiche Roamingverbindungen zu Dienstleistern weltweit. Die integrierte Lösung erfüllt alle nationalen und internationalen steuerrechtlichen Anforderungen und entspricht den deutschen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
 
Mit über 30.000 angebundenen Unternehmen, einem Abrechnungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro, einem Team aus über 60 national und international agierenden Mitarbeitern und einer Wachstumsrate von bis zu 100 Prozent ist das in Frankfurt ansässige Unternehmen Vorreiter im B2B Fintech Markt.
 
Ansprechpartner
Julia Bellinghausen & Julia della Peruta
Oseon
069-25 73 80 22-20/ -12
crossinx@oseon.com

crossinx ab 2016 Partner der swissDIGIN

Als Partner der Initiative Swiss Digital Invoice verstärkt crossinx seine Präsenz in der Schweiz

crossinx wird ab 2016 als neuer Partner an der Initiative swissDIGIN (Swiss Digital Invoice) mitwirken. Die Initiative hat sich zur Aufgabe gemacht, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Schweizer Unternehmen weiter auszubauen und zu fördern. Als Partner von swissDIGIN möchte crossinx im Schweizer Markt die Entwicklung der elektronischen Rechnung vorantreiben und seine Präsenz ausbauen. crossinx, Anbieter von Cloud-basierten E-Invoicing-Diensten und Finanzierungslösungen für die Financial Supply Chain, ist seit März 2015 offiziell mit einer Niederlassung in der Schweiz vertreten.

Das swissDIGIN-Forum, eine nationale E-Invoicing Community, hat folgende Ziele: für alle beteiligten Parteien Orientierung und Transparenz schaffen, die Vereinfachung der Konzeption von Schnittstellen und Lösungen und eine konsequente Verfolgung der internationalen Entwicklungen, um so mögliche Hemmnisse für eine flächendeckende Verbreitung von E-Invoicing zu minimieren. In der Schweiz gilt seit 1. Januar 2016 für alle Lieferanten der Bundesverwaltung, dass Rechnungen ab 5.000 Franken Vertragswert mit sofortiger Wirkung elektronisch eingereicht werden müssen.

„Die Partnerschaft mit der swissDIGIN ist für uns, nach der Eröffnung unserer Schweizer Niederlassung, der nächste logische Schritt“, so Mevlüt Özdemir, Leiter der Schweizer Niederlassung. „Nicht zuletzt der Billentis Report 2014 hat sehr klar gezeigt, wie wichtig es ist, die Digitalisierung von Rechnungsprozessen voranzutreiben: Nur jede fünfte Rechnung in der Schweiz wurde 2014 elektronisch ausgestellt. Die neuen Regelungen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind, und die Bemühungen der swissDIGIN, die wir ab sofort als Partner aktiv unterstützen, werden für spürbare Veränderungen sorgen und die Nachfrage nach erfahrenen Anbietern von E-Invoicing deutlich erhöhen“, ist sich Özdemir sicher.

Download: Portraitbild Mevlüt Özdemir, crossinx


 

Über crossinx
crossinx ist einer der führenden Anbieter von e-Invoicing und Finanzierungslösungen für die digitalisierte Financial Supply Chain im deutschsprachigen Raum. Das Unternehmen bietet flexible, skalierbare Lösungen für den weltweiten elektronischen Austausch von Rechnungs- und Bestelldokumenten sowie die gesamte Abwicklung aller dokumentenbasierten Finanz- und Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen, ihren Kunden und Lieferanten – unabhängig von bestehender IT-Infrastruktur und Unternehmensgröße.
 
Über die Mitgliedschaft von crossinx in den Verbänden VeR und EESPA existieren zahlreiche Roaming-Verbindungen zu Dienstleistern weltweit. Die integrierte Lösung erfüllt alle nationalen und internationalen steuerrechtlichen Anforderungen und entspricht den Schweizer Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
 
Mit über 30.000 angebundenen Unternehmen, einem Abrechnungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro, einem Team aus über 60 national und international agierenden Mitarbeitern und einer Wachstumsrate von bis zu 100 Prozent ist das in Frankfurt ansässige Unternehmen Vorreiter im B2B Fintech Markt.
 
Ansprechpartner
Sylvia Mohrhardt
Marketing Communication Manager

Telefon: +49 (0)69 4800 651 – 178
E-Mail: sylvia.mohrhardt@crossinx.com
Web: www.crossinx.com