Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche
Pressemitteilung: Sopra Sterianeuestes Mitglied im VeR

Billit neuestes Mitglied im VeR

E-Invoicing- und Peppol-Lösungsanbieter Billit schließt sich dem Verband elektronische Rechnung (VeR) an

Zum Verband elektronische Rechnung (VeR) gehört ab sofort auch das aus Belgien stammende und in Hamburg ansässige Unternehmen Billit. Als erfolgreicher E-Invoicing- und Peppol-Lösungsanbieter reiht sich Billit in die Riege wichtiger Knowhow-Träger der deutschen Wirtschaft unter dem Dachverband der E-Invoicing-Branche ein. Ziel der Mitglieder des VeR ist es, gemeinsam die technischen Voraussetzungen auf dem Weg hin zur deutschen E-Rechnungspflicht und einem digitalen Meldesystem mitzugestalten.

“Unsere Mission besteht vornehmlich darin, E-Invoicing zum Standard für die Rechnungsstellung zu machen”, erklärt Thomas Philipp Reiter, Business Development Manager bei Billit. “Wir haben uns mit einer mehrsprachige Plattform eine solide Position auf dem europäischen Markt geschaffen. Damit bieten wir auch deutschsprachigen Unternehmen aus ganz Europa zuverlässige, smarte und erschwingliche Peppol-Lösungen.”

Grundsätzlich richten sich die Produkte von Billit an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Startups oder Freiberufler. In diesem Zusammenhang verfolgt das Unternehmen seit jeher eine besondere Form der Existenzgründungs-Unterstützung: Ein gründerfreundliches Preismodell erlaubt es hierbei, neuen Selbständigen Produkte von Billit kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ivo Moszynski, Vorstandsvorsitzender des VeR, freut sich sehr über den Neuzugang im Mitgliederbund: „Als ein Pionier der elektronischen Rechnungsstellung verfügt Billit über einen der größten Peppol Access Points der Welt. Damit reiht sich das Unternehmen perfekt in die Riege unserer Mitglieder ein. Ein großer Vorteil ist, dass sowohl Einzelunternehmungen und KMU bis hin zu öffentlichen Einrichtungen potenzielle Kunden der Billits SaaS-Plattform sind. Damit ist Billit ein weiterer Wegbereiter hin zur deutschen E-Rechnungspflicht und dem digitalen Meldesystem.“

Die Zeit läuft: Verpflichtende E-Rechnung kommt in Deutschland

Innerhalb der kommenden Monate werden sich vermehrt auch deutsche Unternehmen und Institutionen mit der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb von digitalen Rechnungsaustauschprozessen auseinandersetzen müssen. Denn das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 fest eingeplant.

Weitere Informationen zum VeR finden sich unter www.verband-e-rechnung.org.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 50


 

Bild von Thomas Philipp Reiter Business Development Manager, Billit Deutschland Thomas Philipp Reiter
Business Development Manager, Billit Deutschland

 

 

 

Bild von Ivo Moszynski Vorstandsvorsitzender, Verband elektronische Rechnung (VeR)

Ivo Moszynski
Vorstandsvorsitzender, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 

 

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

Über Billit Deutschland

Billit ist eine Online-Rechnungsplattform für Unternehmen und Buchhaltung. Die Bezahlplattform unterstützt Unternehmen und Selbständige im gesamten Rechnungsprozess, von der Angebotserstellung bis zum Versand der Rechnung per E-Mail, Post oder sogar komplett digital über das Peppol-Netzwerk. Dank der Anbindung an die Bank automatisiert Billit aufwändige Verwaltungsprozesse und spart viel Zeit. Darüber hinaus fungiert Billit als einfach zu durchsuchendes Online-Archiv. Dank des kostenlosen Kundenportals für die Buchhaltung können mühelos alle Billit-Dateien von einer zentralen Plattform aus verwaltet und diese einfach mit jeder Buchhaltungssoftware verknüpft werden. Billit ist einer der größten Partner im Peppol-Netzwerk mit monatlich ca. 1.000.000 verarbeiteter Rechnungen. Billit wurde 2014 in Belgien gegründet, ist dort Marktführer mit mehr als 70.000 Nutzern. Das Unternehmen ist europaweit aktiv und seit 2022 auch in Deutschland.

Mehr unter www.billit.de

Pressekontakt

Björn Berensmann, Pressestelle
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
Fax: +49 (0)89 95 45 754 69
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Verband elektronische Rechnung e.V. (VeR)
Schackstr. 2
80539 München

Pressemitteilung: EESPA fordert von EU das „grenzenlose E-Invoicing“

EESPA fordert von EU das „grenzenlose E-Invoicing“

Verband elektronische Rechnung (VeR) schließt sich EESPA-Forderungen zum grenzenlosen E-Invoicing in der EU an

Kürzlich gab die European E-Invoicing Service Providers Association (EESPA) ein Statement heraus, in dem sie „voll und ganz die europäischen Bemühungen zum Datenschutz und zur Sicherheit von Geschäftsinformationen“ unterstützt. Gleichzeitig mahnt der europäische Hauptverband der E-Invoicing-Provider allerdings die entsprechende Weitsicht und das nötige Fingerspitzengefühl bei der weiteren Ausgestaltung entsprechender Vorgaben auf europäischer Ebene an. Als Dachverband der deutschen E-Invoicing-Branche stimmt der Verband elektronische Rechnung (VeR) den EESPA-Forderungen ausdrücklich zu.

Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Sovereign Clouds im Hinblick auf diese Ziele dem übergeordneten Ziel eines kosteneffizienten globalen E-Invoicings und der Automatisierung der Lieferkette dienlich bleiben, fordert die EESPA die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf,

  • sich rechtzeitig auf einen praktikablen Ansatz zur EU-weiten Nutzung von Sovereign-Cloud-Hosting-Vereinbarungen zu einigen sowie
  • mit Drittländern und weiteren Organisationen zusammenzuarbeiten, um ähnlich gelagerte Zugangshürden für EU-Unternehmen in anderen Märkten zu vermeiden.

VeR unterstützt Forderungen und Empfehlungen der EESPA

„Als VeR unterstützen wir die europäischen Bemühungen um Datenschutz und die Sicherheit von Unternehmensinformationen ebenso umfänglich wie die EESPA“, bestätigt VeR-Vorstand Richard Luthardt und ergänzt: „Um sicherzustellen, dass die staatlichen Cloud-Anforderungen dabei auch weiterhin dem Gesamtziel einer kostengünstigen globalen E-Invoicing- und Lieferkettenautomatisierung förderlich bleiben, hält der VeR es für notwendig, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam einen EU-weiten Ansatz anstreben, der diesem Ziel auch wirklich Rechnung trägt.

Das komplette Statement der EESPA können Sie hier nachlesen.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

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BMF präsentiert Entwurf für Wachstumschancengesetz

Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt Verbänden seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ vor.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für das sogenannte Wachstumsgesetz vorgelegt, mit dem die Wirtschaft gestärkt und das Steuersystem vereinfacht werden sollen.

Ein nötiger Schritt hin auf dem Weg zu einem digitaleren Deutschland, zu dem sich die deutsche Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der ViDA-Initiative der EU und dem zunehmenden Einsatz von CTC-Modellen (Continuous Transaction Controls) in immer mehr Nachbarstaaten wie Italien entschieden hat.

Der Entwurf ziele darauf ab, Investitionen zu fördern, kleine Unternehmen zu entlasten und unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden, heißt es zu Beginn des fast 280 Seiten umfassenden Papiers.

 

Für die deutsche E-Invoicing-Branche – und nahezu alle deutschen B2B-Transaktionen – sieht der Entwurf folgende Hauptpunkte vor:

Keine Überraschung: Ab dem 1. Januar 2025 soll der Empfang von E-Rechnungen gemäß EN16931 für alle Empfänger im B2B-Bereich verpflichtend werden. Die hierzu nötige Sondergenehmigung wurde vom Europäischen Rat erteilt. Einer (wie vom BMF schon auf dem diesjährigen E-rechnung-Gipfel favorisierten) zweistufigen Einführung von zunächst obligatorischer E-Rechnung und späterer Verpflichtung zum Tax Reporting, steht damit seitens der EU nichts mehr im Wege.

Allerdings sieht der Entwurf einige, wenn auch wenige Ausnahmen vor: So solle die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsempfang weder für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV noch für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV gelten.

Nach Willen des BMF soll zudem der bisherige Vorrang der Papierrechnung fallen, was die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich machen würde. Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sollen neben EN-konformen E-Rechnungsformaten (z.B. XRechnung und ZUGFeRD 2.x) auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen weiter toleriert werden – Vorausgesetzt allerdings, dass der Empfänger dem Empfang zustimmt. Nach Ablauf dieser „Schonfrist“ soll diese Übergangsregelung dann zwei Jahre lang nur noch für digitale Rechnungsformate gelten – Papierrechnungen sollen nach dem Willen des BMF dagegen ab dem 1. Januar 2026 der Vergangenheit angehören.

Das bedeutet aber auch: Bestandsschutz für EDI für drei Jahre!

 

Die wichtigsten Aspekte zur E-Rechnung auf einen Blick:

• Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle verpflichtend.

• Der Europäische Rat hat die Zustimmung erteilt, und eine separate Einführung in Deutschland ist möglich.

• Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.

• Die Priorität der Papierrechnung entfällt, und die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich.

• Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 können zunächst noch andere E-Rechnungen, sofern der Empfänger zustimmt, sowie Papierrechnungen ausgestellt werden.

• Es besteht ein (impliziter) Bestandsschutz für EDI für drei Jahre.

 

So geht es nun weiter:

Der Zeitraum zur Anhörung der Verbände war bis zum 25. Juli 2023 angesetzt. Bereits im August soll eine Kabinettsabstimmung stattfinden, aus welcher schließlich ein entsprechender Regierungsentwurf hervorgehen soll. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich bereits in der ersten Lesung am 12. Oktober 2023 behandeln. Eine Anhörung im Finanzausschuss für den 16. Oktober 2023 ist ebenfalls bereits geplant. Die weiteren Lesungen im Bundestag sind bis zum 10. November 2023 vorgesehen. Im Bundesrat soll der Gesetzentwurf dann möglichst im November, spätestens jedoch im Dezember besprochen werden, was eine Veröffentlichung bereits zu Jahresbeginn 2024 wahrscheinlich macht.