Chancen überwiegen Risiken: VeR unterstützt BMF-Vorschlag zu E-Rechnung
Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt BMF-Diskussionsentwurf zur entkoppelten Einführung von verpflichtender E-Rechnung und Meldesystem in Deutschland
Berlin/München, im Mai 2023 – Am 17.04.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Diskussionspapier seine Vorstellungen zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze veröffentlicht.
Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche unterstützt der VeR die dort beschriebenen Aspekte und das skizzierte Vorgehen – vor allem in Hinsicht auf
- eine entkoppelte Einführung der obligatorischen E-Rechnung als erstem und
- dem elektronischen Meldesystem als zweitem Schritt sowie
- der Berücksichtigung der bereits funktionierenden elektronischen Rechnungsprozesse
durch das in Aussicht gestellte Einbeziehen bestehender Plattformen der Privatwirtschaft in das zu schaffende Gesamtsystem.
Auf Vorhandenem aufbauen statt neue Unsicherheiten schaffen
Mit ZUGFeRD 2.x und XRechnung ist es in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, gleich zwei EU-konforme Standards für das Erstellen, Übermitteln und Empfangen und Weiterverarbeiten von elektronischen Rechnungsdaten im B2B- und B2G-Bereich zu etablieren. Allerdings hauptsächlich im Bereich mittlerer bis großer Rechnungsvolumina – und damit vornehmlich auf Seiten der größeren und großen Betriebe in Deutschland.
Worauf es deshalb nun besonders ankommt, erklärt VeR-Vorstand Richard Luthardt: „Um einen Start der verpflichtenden B2B-Rechnung in elektronischer Form zum 1. Januar 2025 hinzubekommen, sollten wir unbedingt auf Vorhandenes zurückgreifen und die bestehenden Möglichkeiten endlich auch dem deutschen Mittelstand sowie den zahlreichen Klein- und Kleinstbetrieben so zugänglich machen, wie sie diese tatsächlich brauchen. Dafür schlagen wir vor, nicht wieder den Fehler eines umfassenden Ausnahmenkatalogs von der allgemeinen Pflicht zu machen, sondern stattdessen technische wie organisatorische und rechtliche Zugangshürden und Unsicherheiten konsequent abzubauen.“
So eignet sich nach Einschätzung der VeR-Experten vor allem das hybride Rechnungsformat ZUGFeRD für den Einsatz in diesem Bereich. Denn viele kleine Betriebe werden auf absehbare Zeit schlichtweg nicht über die technische Ausstattung verfügen, um reine XML-Datensätze ohne entsprechende Visualisierung erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten zu können. Ein wichtiger Aspekt für bestehende Verbindungen wäre zudem, auch in Zukunft EDI zu erlauben, wenn beide Geschäftspartner dem zustimmen.
„Aus den gleichen Gründen begrüßen wir ausdrücklich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, neben staatlichen Angeboten auch bestehende Plattformen der Privatwirtschaft zum sicheren, rechtskonformen und einfachen Austausch elektronischer Rechnungen zulassen zu wollen. Denn nur so wird sich der ambitionierte Zeitplan einhalten lassen. Und: Die bisher gerade von großen Unternehmen und Softwareherstellern getätigten Investitionen zur Implementierung funktionierender Rechnungsaustauschprozesse gehen nicht einfach verloren, sondern können die Umstellung der gesamten Volkswirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch sogar deutlich beschleunigen“, ergänzt Andreas Killinger aus dem entsprechenden Arbeitskreis des VeR.
Praktikabilität und Sicherheit im Vordergrund – am besten ohne E-Mail
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) empfiehlt daher, durch konkrete Vorgaben möglichst zeitnah technische wie rechtliche Sicherheit zu schaffen – und das einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Hierzu gehört nach Ansicht des Expertenverbandes übrigens auch, die klassische E-Mail nicht als möglichen Übertragungsweg zuzulassen und stattdessen ein Framework für abgesicherte Übertragungsnetzwerke bereitzustellen. Eine gute Idee wäre zudem die Vergabe einzigartiger ID-Nummern für jeden Rechnungsempfänger, ähnlich der bereits im B2G-Bereich gebräuchlichen Leitweg-ID.
Jetzt schon Entscheidungen für Meldesystem treffen
Um den Aufwand für alle Beteiligten auch im zweiten Schritt, der Einführung eines digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer auf Basis der verpflichtenden E-Rechnung, so gering wie möglich zu halten, empfiehlt der VeR zudem, lediglich diejenigen Daten zum Gegenstand der Meldepflichten an die Finanzverwaltung zu machen, die auch tatsächlich zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs benötigt werden. Eine zeitnahe Festlegung der Finanzverwaltung auf ein entsprechendes Daten-Set wäre daher ebenfalls sehr zu begrüßen.
Wie geht es weiter?
Wie die konkrete Ausgestaltung der nächsten Schritte hin auf dem Weg zur deutschen E-Rechnungspflicht und einem digitalen Meldesystem aussehen werden, hängt nun auch davon ab, wie die anderen Stakeholder auf den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums reagieren. So werden einerseits umfassende Stellungnahmen und Positionspapiere der großen Wirtschafts- und Interessenverbände erwartet – auch der VeR als Stimme der E-Invoicing-Branche bereitet aktuell ein solches umfangreiches Positionspapier vor.
Eine hervorragende Möglichkeit zum Austausch aller beteiligter bietet zudem der bevorstehende E-Rechnungs-Gipfel am 12. und 13. Juni 2023 in Berlin. Dieses Jahr klar im Fokus der hochkarätig besetzten Veranstaltung: ViDA, die E-Rechnung in Ihre Bedeutung für das deutsche Meldesystem.
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Richard Luthardt
Vorstandsmitglied, Verband elektronische Rechnung (VeR) |
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Andreas Killinger
VeR-Arbeitskreis, Verband elektronische Rechnung (VeR) |
Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)
Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.
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