Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

JustOn bietet E-Invoicing für Salesforce

Rechnungserstellung im Standard XRechnung über JustOn Billing & Invoice Management

Mit dem aktuellen Release bietet die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management die Möglichkeit, E-Rechnungen auf der Salesforce-Plattform zu generieren, an öffentliche Auftraggeber zu versenden und zu archivieren.

Ab sofort können unsere Kunden alle Rechnungen, die sie an öffentliche Institutionen stellen, im geforderten E-Rechnungsstandard XRechnung erstellen“, erklärt Marko Fliege, Gründer und CEO von JustOn. „Dieser Service garantiert ihnen Konformität mit geltendem Recht, nahtlose Verarbeitung und schnelle Zahlungen.“

E-Rechnungsverordnung als rechtliche Grundlage

Wichtig ist diese Funktion vor allem vor dem Hintergrund der seit 2020 deutschland- und europaweit in Kraft getretenen E-Rechnungsverordnung, die die Rechnungsprofile XRechnung und ZUGFeRD zu zugelassenen Standards erklärt.

Die E-Rechnungsverordnung verpflichtet vor allem öffentliche Einrichtungen in der Europäischen Union, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und zu verarbeiten. Gemeinsame Spezifikationen und Normen (Projekt Peppol – Pan-European Public Procurement OnLine) sorgen in diesem Prozess für die Interoperabilität zwischen Rechnungsstellern und -empfängern.

Generation und Versand von XRechnungen

Über JustOn Billing & Invoice Management lassen sich elektronische Rechnungen im E-Rechnungsformat XRechnung (UBL-Syntax) erstellen. Dafür generiert die Applikation eine XML-Datei, validiert diese und speichert sie als Anhang zum Rechnungsdatensatz.

Finalisierte Rechnungsdokumente können dann per E-Mail an die Empfänger versandt, in ein Rechnungsportal hochgeladen oder an Peppol verschickt werden. Perspektivisch wird von JustOn eine Anbindung an primeXchange entwickelt, über die Dokumente automatisch an Peppol versandt werden.

GoB- und GoBD-Konformität

Darüberhinaus arbeitet die JustOn-Lösung konform zu den GoB, den GoBD und geltenden steuerrechtlichen Regeln.

Die digitale Lösung von JustOn erhöht die Effizienz und die Sicherheit im elektronischen Austausch von gesetzlich vorgegebenen digitalen Rechnungsformaten zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.


Über JustOn

Seit 2010 steht JustOn für die erfolgreiche Automatisierung von Abrechnungs-, Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen auf der Salesforce-Plattform. Die von JustOn entwickelten innovativen Softwarelösungen digitalisieren wichtige Finanzprozesse in namhaften Unternehmen weltweit. Diese sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern profitieren ebenso von der transparenten und fundierten Auswertung Ihrer Schlüsselkennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten. Mehr unter: https://www.juston.com/

Unternehmenskontakt
Dr. Inka Daum
JustOn GmbH
Mälzerstr. 3
07745 Jena

Tel: 03641 – 559 85 81
E-Mail: id@juston.com
Internet: www.juston.com

Chancen überwiegen Risiken: VeR unterstützt BMF-Vorschlag zu E-Rechnung

Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt BMF-Diskussionsentwurf zur entkoppelten Einführung von verpflichtender E-Rechnung und Meldesystem in Deutschland

Berlin/München, im Mai 2023 – Am 17.04.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Diskussionspapier seine Vorstellungen zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze veröffentlicht.

Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche unterstützt der VeR die dort beschriebenen Aspekte und das skizzierte Vorgehen – vor allem in Hinsicht auf

  • eine entkoppelte Einführung der obligatorischen E-Rechnung als erstem und
  • dem elektronischen Meldesystem als zweitem Schritt sowie
  • der Berücksichtigung der bereits funktionierenden elektronischen Rechnungsprozesse

durch das in Aussicht gestellte Einbeziehen bestehender Plattformen der Privatwirtschaft in das zu schaffende Gesamtsystem.

Auf Vorhandenem aufbauen statt neue Unsicherheiten schaffen

Mit ZUGFeRD 2.x und XRechnung ist es in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, gleich zwei EU-konforme Standards für das Erstellen, Übermitteln und Empfangen und Weiterverarbeiten von elektronischen Rechnungsdaten im B2B- und B2G-Bereich zu etablieren. Allerdings hauptsächlich im Bereich mittlerer bis großer Rechnungsvolumina – und damit vornehmlich auf Seiten der größeren und großen Betriebe in Deutschland.

Worauf es deshalb nun besonders ankommt, erklärt VeR-Vorstand Richard Luthardt: „Um einen Start der verpflichtenden B2B-Rechnung in elektronischer Form zum 1. Januar 2025 hinzubekommen, sollten wir unbedingt auf Vorhandenes zurückgreifen und die bestehenden Möglichkeiten endlich auch dem deutschen Mittelstand sowie den zahlreichen Klein- und Kleinstbetrieben so zugänglich machen, wie sie diese tatsächlich brauchen. Dafür schlagen wir vor, nicht wieder den Fehler eines umfassenden Ausnahmenkatalogs von der allgemeinen Pflicht zu machen, sondern stattdessen technische wie organisatorische und rechtliche Zugangshürden und Unsicherheiten konsequent abzubauen.“

So eignet sich nach Einschätzung der VeR-Experten vor allem das hybride Rechnungsformat ZUGFeRD für den Einsatz in diesem Bereich. Denn viele kleine Betriebe werden auf absehbare Zeit schlichtweg nicht über die technische Ausstattung verfügen, um reine XML-Datensätze ohne entsprechende Visualisierung erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten zu können. Ein wichtiger Aspekt für bestehende Verbindungen wäre zudem, auch in Zukunft EDI zu erlauben, wenn beide Geschäftspartner dem zustimmen.

„Aus den gleichen Gründen begrüßen wir ausdrücklich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, neben staatlichen Angeboten auch bestehende Plattformen der Privatwirtschaft zum sicheren, rechtskonformen und einfachen Austausch elektronischer Rechnungen zulassen zu wollen. Denn nur so wird sich der ambitionierte Zeitplan einhalten lassen. Und: Die bisher gerade von großen Unternehmen und Softwareherstellern getätigten Investitionen zur Implementierung funktionierender Rechnungsaustauschprozesse gehen nicht einfach verloren, sondern können die Umstellung der gesamten Volkswirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch sogar deutlich beschleunigen“, ergänzt Andreas Killinger aus dem entsprechenden Arbeitskreis des VeR.

Praktikabilität und Sicherheit im Vordergrund – am besten ohne E-Mail

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) empfiehlt daher, durch konkrete Vorgaben möglichst zeitnah technische wie rechtliche Sicherheit zu schaffen – und das einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Hierzu gehört nach Ansicht des Expertenverbandes übrigens auch, die klassische E-Mail nicht als möglichen Übertragungsweg zuzulassen und stattdessen ein Framework für abgesicherte Übertragungsnetzwerke bereitzustellen. Eine gute Idee wäre zudem die Vergabe einzigartiger ID-Nummern für jeden Rechnungsempfänger, ähnlich der bereits im B2G-Bereich gebräuchlichen Leitweg-ID.

Jetzt schon Entscheidungen für Meldesystem treffen

Um den Aufwand für alle Beteiligten auch im zweiten Schritt, der Einführung eines digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer auf Basis der verpflichtenden E-Rechnung, so gering wie möglich zu halten, empfiehlt der VeR zudem, lediglich diejenigen Daten zum Gegenstand der Meldepflichten an die Finanzverwaltung zu machen, die auch tatsächlich zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs benötigt werden. Eine zeitnahe Festlegung der Finanzverwaltung auf ein entsprechendes Daten-Set wäre daher ebenfalls sehr zu begrüßen.

Wie geht es weiter?

Wie die konkrete Ausgestaltung der nächsten Schritte hin auf dem Weg zur deutschen E-Rechnungspflicht und einem digitalen Meldesystem aussehen werden, hängt nun auch davon ab, wie die anderen Stakeholder auf den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums reagieren. So werden einerseits umfassende Stellungnahmen und Positionspapiere der großen Wirtschafts- und Interessenverbände erwartet – auch der VeR als Stimme der E-Invoicing-Branche bereitet aktuell ein solches umfangreiches Positionspapier vor.

Eine hervorragende Möglichkeit zum Austausch aller beteiligter bietet zudem der bevorstehende E-Rechnungs-Gipfel am 12. und 13. Juni 2023 in Berlin. Dieses Jahr klar im Fokus der hochkarätig besetzten Veranstaltung: ViDA, die E-Rechnung in Ihre Bedeutung für das deutsche Meldesystem.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail:
presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 51

 

Richard Luthardt
Vorstandsmitglied, Verband elektronische Rechnung (VeR)
Andreas Killinger, VeR-Arbeitskreis Andreas Killinger
VeR-Arbeitskreis, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.
Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

 

Pressekontakt

Björn Berensmann, Pressestelle
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