Bundesministerium der Finanzen (BMF) präzisiert Rahmen der elektronischen B2B-Rechnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände vor wenigen Tagen wichtige Klarstellungen zur zukünftigen Umsetzung von elektronischen B2B-Rechnungen in Deutschland gemacht. Als Sprachrohr der E-Invoicing-Branche in Deutschland begrüßt der Verband elektronische Rechnung (VeR) die frühzeitige Festlegung des BMF, die den Wirtschaftsverbänden sowie ihren Mitgliedern Rechts- und Planungssicherheit bietet.
Das BMF hat klargestellt, dass die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0 den zukünftigen Anforderungen einer E-Rechnung entsprechen werden. Ein Weg, den der VeR seit Jahren verfolgt und unterstützt. Dazu gilt es zu beachten, dass auch weitere Rechnungsformate, die der EN 16931 entsprechen, ebenfalls genutzt werden können. Stefan Groß, Steuerberater und VeR-Vorstandsmitglied, betont: “Während die frühzeitige Klarstellung des Bundesfinanzministeriums eine gewisse Planungssicherheit schafft und die Formate ZUGFeRD und XRechnung fördert, dürfen wir das potenzielle Risiko eines möglichen Format-Durcheinanders dennoch nicht unterschätzen. Ein solches könnte nämlich insbesondere dann drohen, wenn eine große Anzahl individueller EN 16931-Varianten in den betroffenen Ländern, Branchen und Wirtschaftszeigen entstünden und die unzähligen IT-Systeme zur Rechnungsverarbeitung vor eine nur schwerlich lösbare Interpretations-Aufgabe stellen würden.”
Weiterhin hat das BMF darauf hingewiesen, dass der strukturierte Teil der Rechnung bei hybriden Rechnungen wie dem ZUGFeRD-Format zukünftig der führende – und damit der für steuerliche Fragen relevante – sein wird. Damit erklärt das BMF die Abkehr von seiner bisher favorisierten Praxis der Gleichstellung von XML und PDF. Letzteres wird damit in Zukunft lediglich zur Visualisierungshilfe „degradiert“.
Schließlich betont das BMF nun auch in schriftlicher Form, dass der Umgang mit EDI-Verfahren aktuell diskutiert wird und erkennt dabei die Notwendigkeit an, den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft möglichst gering zu halten. So werde aktuell an einer Strategie gearbeitet, die gewährleisten soll, dass EDI-Verfahren auch im zukünftigen rechtlichen Umfeld weiterhin Anwendung finden können. Technische Anpassungen werden jedoch nicht ausgeschlossen.
Zuletzt betont das BMGF nochmals, dass der Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend sein wird. Etwaige Übergangsregelungen, wie sie im Wachstumschancengesetz vorgesehen sind, gelten nur für den Versand.
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