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Elektronische Rechnungen an Bund, Länder & Gemeinden
Dass sukzessive alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland auf den elektronischen Empfang von Rechnungen, vorzugsweise im Format XRechnung, umstellen, ist klar. Doch wann genau die entsprechenden Vorschriften greifen, welche Unterschiede es auf Bundes- und Landesebene gibt - und wo zukünftig nur noch mit elektronischen Rechnungen abgerechnet werden kann, hat der VeR an dieser Stelle für Sie zusammengestellt. Die bereitgestellten Informationen werden fortlaufend aktualisiert.Sollte etwas fehlen, schreiben Sie uns einfach: presse@verband-e-rechnung.org
Elektronische Rechnungen an die Verwaltung
Ab dem 27. November 2020 tritt ergänzend für alle Lieferanten an den Bund die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ansonsten werden diese abgelehnt.
Wer ist betroffen?
- 11/2018: Oberste Bundesbehörden
- 11/2019: Auftraggeber des Bundes
- 2018-2020: Auftraggeber der Länder
- 2018-2020: Kommunale Auftraggeber
Als Leitorganisation der E-Invoicing-Branche hat es sich der Verband elektronische Rechnung (VeR) zur Aufgabe gemacht, die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsaustausch mit den Behörden für alle Beteiligten – gerade auch für Lieferanten – so gut wie möglich zu unterstützen.
Die folgenden Informationen sowie die übersichtliche Darstellung der landesspezifischen Ausgestaltung der EU-Vorgaben sollen Sie als Anwender dabei unterstützen.
AKTUELLES ZUR XRECHNUNG IN DEUTSCHLAND
Die neuesten Entwicklungen, Fachartikel und Informationen rund um den umweltschonenden, rechtssicheren und kostensparenden E-Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Hand in Deutschland haben wir in dieser Rubrik für Sie zusammengestellt.Sie sind auf der Suche nach älteren Beiträgen? Kein Problem, nutzen Sie einfach die Suchfunktion in unserem Meldungsarchiv!
Stand der E-Rechnung in den Bundesländern
Wir geben Ihnen in dieser Karte eine Übersicht über den jeweiligen Umsetzungsstand zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in den 16 deutschen Bundesländern.
Um die individuellen Informationen zu einem bestimmten Bundesland aufzurufen, bewegen Sie einfach den Mauszeiger auf der interaktiven Karte.
Quellen: XimantiX, Bonpago, IT-Planungsrat u.a. Hinweis: Leider können wir aufgrund der unzähligen Quellen, Entwicklungen und Änderungen in den Ländern weder eine permanente Aktualität noch absolute Korrektheit aller Angaben garantieren.
Sie haben fachliche Fragen?
Dr. Donovan Pfaff
VeR ExperteDr. Donovan Pfaff unterstützt seit mehr als 15 Jahren als Geschäftsführer der Bonpago GmbH die öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Banken bei der Einführung von elektronischen Rechnungen und der damit verbundenen Optimierung im Finanz- und Rechnungswesen (Shared Services, Workflow, Archivierung, Working Capital Management).
Durch die Analyse von weit über 300 Unternehmen im In- und Ausland sowie zahlreichen Forschungsprojekten und Aufträgen in der Öffentlichen Verwaltung, gilt er als Vordenker in diesem Segment und hat mit seinem Buch „Financial Supply Chain Management“ ein Standardwerk im elektronischen Rechnungs-austausch vorgelegt. Dr. Donovan Pfaff arbeitet in allen wichtigen nationalen und internationalen Foren zum elektronischen Rechnungsaustausch mit. Dr. Donovan Pfaff leitet den neu formierten AK eGovernement im VeR.
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FAQ rund um die XRechnung
Sie haben weitere technische, prozessuale, rechtliche oder sonstige fachliche Fragen zum elektronischen Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Hand in Deutschland? Gerne haben wir Ihnen im Folgenden die Antworten auf die wichtigsten Fragenkomplexe übersichtlich zusammengestellt.Technische Fragen zu XRechnung & Co.
In welchem Format müssen elektronische Rechnung an die öffentliche Hand übermittelt/empfangen werden?
Sind so genannte “Hybridformate” zulässig?
Rechtliche Fragen zu XRechnung & Co.
Was ist eine Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie?
- „elektronische Rechnung“ eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht;
- „Kernelemente einer elektronischen Rechnung“ eine Reihe wesentlicher Informationsbestandteile, die in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen und für die grenzübergreifende Interoperabilität unerlässlich sind, darunter auch die Informationen, die zur Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften erforderlich sind;
- „semantisches Datenmodell“ eine strukturierte und logisch verknüpfte Reihe von Begriffen und ihren Bedeutungen, die die Kernelemente einer elektronischen Rechnung wiedergibt;
- „Syntax“ die maschinenlesbare Sprache oder den Dialekt einer maschinenlesbaren Sprache, die bzw. der für die Darstellung der in einer elektronischen Rechnung enthaltenen Datenelemente verwendet wird;
- „Syntax-Vorgaben“ Leitfäden für die Darstellung eines semantischen Datenmodells für eine elektronische Rechnung in den verschiedenen Syntaxen;
- „öffentliche Auftraggeber“ öffentliche Auftraggeber im Sinne, des Artikels 1 Nummer 17 der Richtlinie 2009/81/EG, des Artikels 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/23/EU und des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2014/24/EU
- „subzentrale öffentliche Auftraggeber“ subzentrale öffentliche Auftraggeber im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie 2014/24/EU
- „zentrale Beschaffungsstelle“ eine zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 16 der Richtlinie 2014/24/EU;
- „Auftraggeber“ Auftraggeber im Sinne des Artikels 1 Nummer 17 der Richtlinie 2009/81/EG, des Artikels 7 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2014/23/EU und des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU;
- „internationale Norm“ eine internationale Norm im Sinne des Artikels 2 Absatz 1, Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.
- „europäische Norm“ eine europäische Norm im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.
Wer muss elektronische Rechnungen verpflichtend übertragen?
Woher weiß ich, ob ich (von der Pflicht zur E-Rechnung) betroffen bin?
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn eine Rechnung nicht elektronisch übermittelt wird?
Ab welchem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?
Welche Informationen sind für die Aufbewahrung beim RechnungsSTELLER im Rahmen der GoBD relevant?
Welche Informationen sind für die Aufbewahrung beim RechnungsEMPFÄNGER im Rahmen der GoBD relevant?
Gibt es Unterschiede bei den Aufbewahrungspflichten in Abhängigkeit von der Übertragungsart?
Prozesstechnische Fragen zu XRechnung & Co.
Muss für die Übertragung der elektronischen Rechnungen für alle Behörden eine zentrale Plattform des Staates genutzt werden?
Muss man sich auf den verschiedenen Plattformen registrieren?
Können die Rechnungen auch dezentral bzw. direkt an die öffentlichen Auftraggeber geschickt werden?
Welche Übertragungsformate sind für die XRechnung möglich?
- Selbst erstellte XRechnungen können per De-Mail übertragen werden.
- Selbst erstellte XRechnungen können in einem automatisierten Informationsaustausch (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) aus eigener Software heraus übermittelt werden.
Wie werden Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinne (ausgestellt von jPöR an Lieferanten) abgewickelt?
Wo und wie registriert man sich?
Fachliche Fragen zu XRechnung & Co.
Welche Core invoice usage specification (CIUS) existiert für die CEN-Norm?
Gibt es eine zentrale Auskunftstelle mit Informationen zum Prozesses, zum Format und zur technischen Unterstützung?
Mitglieder im Verband elektronische Rechnung
Mit knapp 65 Mitgliedern aus vielen unterschiedlichen Branchen und Fachrichtungen zählt der VeR zu den bedeutendsten Interessenverbänden im Bereich E-Invoicing weltweit.Zur Mitgliederliste
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