Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

EU-Compendium

E-Invoicing & Retention

Das EU-Compendium bietet eine praktische Übersicht zu umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen, Verarbeitungsprozess sowie Speicherung und Aufbewahrung von (elektronischen) Rechnungen in 19 europäischen Ländern. Es wurde im Sommer 2018 umfassend überarbeitet und als Version 3.0 um weitere Angaben ergänzt.

Rechnungen zwischen Unternehmen sind ein zentrales und wiederkehrendes Motiv in der Umsatzsteuer. Vieles hängt von ihnen ab, so etwa der mögliche Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers oder eine eventuelle Steuerfreiheit der Leistung des Rechnungsausstellers.

In diesem Zusammenhang sind die umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen und an den unternehmerischen Rechnungsverarbeitungsprozess von großer Bedeutung. Sind diese nicht erfüllt, kann das unangenehme Folgen sowohl für Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger haben.

Dementsprechend beschäftigen sich derzeit viele Unternehmen mit der Frage, ob ihre ausgehenden und eingehenden Rechnungen diesen steuerlichen Mindestanforderungen gerecht werden und ob ihre unternehmerischen Prozesse den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Elektronischer Rechnungsaustausch als Lösung?

Der elektronische Rechnungsaustausch könnte hier für Abhilfe sorgen, da viele Aufgaben schon auf dem derzeitigen Stand der Technik automatisiert bewältigt werden können. Zudem ist zu erwarten, dass bei fortschreitender Digitalisierung der Arbeitswelt viele weitere Schritte im Umfeld des Rechnungsprozesses weitgehend automatisiert werden (z. B. Prüfung der Authentizität und Integrität, Verbuchung etc.). Während den meisten Unternehmen zumindest mit den jeweils nationalen Vorgaben zum elektronischen Rechnungsaustausch vertraut sind, war es in der Vergangenheit schwierig, sich einen Überblick über die Rechtslage in anderen europäischen Ländern zu verschaffen.

Einmalige Regel- und Informationssammlung sorgt für Klarheit

Aus diesem Grund haben sich mehrere renommierte Steuer- und Wirtschaftskanzleien aus Europa unter der Federführung der Münchener Kanzlei Peters, Schönberger & Partner entschlossen, die regelmäßig wiederkehrenden Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, den Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen in einem „EU-Compendium E-Invoicing & Retention“ auf EU-Ebene übersichtlich zusammenzufassen. Dies bietet dem interessierten Leser bzw. der interessierten Leserin nun erstmals die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Rechtslage in den wichtigsten 22 europäischen Ländern zu verschaffen.

Herausgeber:

Peters, Schönberger & Partner mbB, München
EU-Compendium
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