Neuer B2B-Leitfaden: E-Invoicing & Retention in China
Mit dem EU-Compendium E-Invoicing & Retention steht seit nun mittlerweile knapp 1,5 Jahren eine umfassende Übersicht mit Fragen und Antworten
- zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen
- zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie
- zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen
in den wichtigsten Ländern Europas zur Verfügung. Doch gerade deutsche Unternehmen pflegen auch zu anderen Märkten intensive Geschäftsbeziehungen.
Bleibt also die Frage: Wie sieht es mit dem (elektronischen) Rechnungsaustausch außerhalb Europas aus – etwa zwischen der BRD und China?
Für Klarheit sorgt nun der neue
Leitfaden
E-Invoicing & Retention in China
von der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in Kooperation mit dem Verband elektronische Rechnung (VeR).
Der Leitfaden E-Invoicing & Retention in China steht ab sofort kostenlos unter https://www.verband-e-rechnung.org/E-Invoicing_and_Retention_CHINA.pdf zum Download bereit.