Managed Services sorgen für reibungslosen Zahlungsverkehr

Die LogPay Financial Services GmbH erfüllt bereits gut sechs Monate vor Einführung des neuen europäischen Zahlungssystems SEPA die neuen gesetzlichen Anforderungen.

28.08.2013 – Die 100%ige Tochter der DVB Bank stellt mit „Retarus E-Mail for Applications“ ihre bestehenden Kommunikationsprozesse im Zahlungsverkehr um und ist damit frühzeitig auf das neue SEPA-Regelwerk vorbereitet. Dies lässt Fehler in der SEPA-Kommunikation rechtzeitig erkennen und somit weitreichende Störungen im europaweiten Zahlungsverkehr vermeiden.

Jeder LKW, der in Deutschland oder in anderen mautpflichtigen Ländern über die Akzeptanzstellen erfolgreich registriert ist, wird mit einer streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühr belastet. LogPay Financial Services wickelt die entsprechenden Maut-Buchungen kompetent und zuverlässig für viele Transport-Unternehmen in Europa ab. Im Rahmen der endgültigen europaweiten Einführung der Single European Payments Area (SEPA) am 1. Februar 2014 muss vor jeder Kontobelastung durch Lastschrift eine Pre-Notification an das Transport-Unternehmen gesendet werden. Diese enthält Pflichtinformationen wie Mandats-Referenznummer, Gläubiger-ID, Betrag und Fälligkeitsdatum. Retarus E-Mail for Applications verschickt automatisch eine Nachricht mit diesen Pflichtinformationen, sobald eine Lastschrift zum Einzug der Mautgebühr fällig ist. Im Fall von LogPay Financial Services sind dies rund drei Millionen Transaktionen pro Jahr die unter Einhaltung vorgegebener Fristen und strenger Datenschutzrichtlinien transaktionssicher zugestellt werden.

„Ich will bereits jetzt das gute Gefühl haben, rechtzeitig und umfassend auf den Ablauf der SEPA Übergangsfrist zum 1. Februar 2014 vorbereitet zu sein“, begründet Markus Engel, Leiter Business Operations, DVB Fracht, die frühzeitige Umstellung der Kommunikationsprozesse. „Dank Retarus wissen wir, welche Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen von SEPA notwendig sind, um Störungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden und wie mit einer strategischen Neuaufstellung der Kunden-Kommunikation unsere Prozesskosten gesenkt werden können. Auch in der von Retarus angebotenen Lösung zur elektronischen Mandatserteilung (eMandat) sehen wir ein sehr großes Potential zur Prozessoptimierung und Kostensenkung“, betont Markus Engel.

Im Rahmen der SEPA-Umstellung spielt der zuverlässige Schutz sämtlicher Kundendaten ebenfalls eine wesentliche Rolle. LogPay Financial Services schätzt daher insbesondere die von Retarus vertraglich zugesicherte Datenverarbeitung und -speicherung in Deutschland, in Retarus-eigenen Rechenzentren. Dies ist insbesondere in dem weiteren Geschäftsbereich „Mobility Services“ für die Kunden der LogPay Financial Services – wie Verkehrsunternehmen und andere Mobilitätsdienstleister – von großer Bedeutung.

Retarus und SEPA

Retarus ist der einzige europäische Anbieter, der für die SEPA-Kommunikation eine medienübergreifende Lösung über alle elektronischen Kommunikationskanäle (E-Mail, FAX, SMS) hinweg anbietet. Um die Richtlinien des SEPA-Regelwerks zu erfüllen und für den Unternehmenserfolg zu nutzen, berät das European SEPA Competence Team von Retarus über alle notwendigen Maßnahmen und den sinnvollen Einsatz des jeweiligen Kommunikationskanals. Dadurch erhalten Unternehmen ein klares Bild davon, wie der SEPA-Kommunikationsprozess die Software-Architektur beeinflusst und wie er kostengünstig und effizient abgebildet werden kann. Weitere Informationen unter: www.retarus.com

LogPay Financial Services

Die LogPay Financial Services GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der DVB Bank SE. Mit einem Umsatz von mehr als 4 Mrd. Euro pro Jahr zählt sie zu den stärksten Factoring-Instituten in Deutschland. LogPay Financial Services ist fokussiert auf den Ankauf von Forderungen in den nationalen und internationalen Verkehrsmärkten. Die DZ BANK hält 95,44 % der Anteile an der DVB SE.

Weitere Informationen unter: www.logpay.de und www.dvbbank.com


Über Retarus
Effiziente Geschäftsprozesse und reibungslose elektronische Kommunikation gehören zu den zentralen Erfolgsfaktoren jedes Unternehmens. Genau für diese Anforderungen entwickelt und betreibt Retarus als führender Anbieter seit 1992 professionelle Managed Services. Unsere Lösungen sorgen für Business Continuity durch optimierte Geschäftsprozess-Kommunikation mit maximaler Sicherheit und höchster Performance. Weltweit vertrauen über 3500 Kunden aller Branchen auf die Retarus Dienste, darunter Adidas, Bayer, Continental, DHL, Honda, Linde, Osram, Puma, Sixt, Sony und Thomas Cook. 21 der DAX 30 Unternehmen nutzen Messaging-Services von Retarus. Unsere Mitarbeiter am Hauptsitz in München und an Standorten in 12 Ländern auf vier Kontinenten sorgen Tag für Tag für hohe Kundenzufriedenheit durch effiziente Kommunikationsprozesse mit unmittelbarer Erfolgskontrolle. www.retarus.de
 
Ihr Ansprechpartner:
Peter Kopfmann
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Retarus Presseabteilung
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VeR fordert weitere gesetzliche Vereinfachung

20.06.2013 – Vor kurzem entschied das Handelsgericht Wien, dass der Mobilfunkanbieter T-Mobile in Österreich nicht automatisch auf elektronischen Rechnungsversand umstellen darf. In Deutschland stellt sich die Situation differenziert dar. Hier ist zu unterscheiden, ob die Rechnung einer Privatperson oder einem Unternehmen zugestellt wird. Bei Privatpersonen ist es möglich, ohne deren Einwilligung Rechnungen elektronisch zuzustellen. Ist der Rechnungsempfänger hingegen ein Unternehmen, muss sich der Rechnungsaussteller die Zustimmung einholen, um diese elektronisch übermitteln zu dürfen. Hier fordert der Verband elektronische Rechnung (VeR) eine Vereinfachung. 

Das Thema elektronischer Rechnungsaustausch hat gerade durch das Engagement des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), zu dessen Mitgliedern auch der VeR zählt, massiv an Dynamik gewonnen. Voraussichtlich Anfang 2014 steht mit dem Zentralen User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland (ZUGFeRD) ein Format zur Verfügung, mit dem Unternehmen untereinander Rechnungen standardisiert elektronisch austauschen können. Das große Potential liegt dabei in der automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten. ZUGFeRD verknüpft dabei die bildhafte Darstellung einer Rechnung im Format PDF/A-3 mit einem inhaltlich identischen Rechnungsdatensatz im XML-Format. Die XML-Daten werden dabei in das PDF-Dokument eingebettet und lassen sich beim Rechnungsempfänger direkt extrahieren und in die Folgeprozesse integrieren. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Behörden können dann elektronische Rechnungen mittels Standardbuchhaltungssoftware einfach erstellen und empfangen. Auf diese Weise werden Medienbrüche vermieden und der gesamte Rechnungsstellungs- und Rechnungsprüfungsprozess lässt sich nahezu vollständig automatisieren.

„Nach aktueller Gesetzeslage bedarf es bei elektronischen Rechnungen allerdings immer noch der Zustimmung des Empfängers, egal, ob ausdrücklich oder konkludent – sprich weigert sich der Empfänger elektronische Rechnungen zu akzeptieren, ist eine Papierrechnung auszustellen und postalisch zu übermitteln“, sagt Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des VeR und Steuerberater bei PETERS, SCHÖNBERGER & PARTNER in München. „Der Umstand, dass Unternehmen eben gerade nicht ohne Weiteres auf den elektronischen Rechnungsversand umstellen können, konterkariert die Vorzüge des ZUGFeRD-Standards, da dieser daher gerade nicht vorbehaltslos nutzbar ist. In Anknüpfung an die Liberalisierung des elektronischen Rechnungsaustauschs durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 plädiert der VeR insoweit für eine vollumfängliche Gleichstellung zwischen papier- und elektronisch basierten Rechnungen, womit in letzter Konsequenz eine dezidierte Zustimmung zum elektronischen Rechnungsaustausch entfallen muss. Auf diese Weise  würde eine nicht unerhebliche Hürde für die rasche Verbreitung des ZUGFeRD-Standards beseitigt.“ – See more at: http://www.e-invoice-alliance.com/newDetails.aspx?newsType=0&ID=91&culture=de_DE#sthash.A4f06zPk.dpuf


VeR erneut Verbandspartner des elektronischen Rechnungstages

07.10.2013 – Die aus einem Seminar und einer Konferenz bestehende Veranstaltung findet am 15. und 16. Oktober 2013 im Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski in München statt.

“Das Anliegen des elektronischen Rechnungstages, Verantwortlichen aus Finanz- und Rechnungswesen umfassendes Fach- und Praxiswissen zu elektronischen Rechnungen zu bieten, deckt sich mit unserer Kompetenz”, erklärt VeR-Vorstandsvorsitzender Stefan Groß. Der VeR bündelt die Kompetenzen von Lösungsanbietern, Beratungsunternehmen und anderen Marktteilnehmern und bietet so eine umfassende Informationsplattform zur Beantwortung aller Fragestellungen für die Planung und Umsetzung entsprechender Projekte für alle interessierten Unternehmen.

Auch beim 14. elektronischen Rechnungstag der Kongress Media sind Mitglieder des VeR aktiv in die Veranstaltung eingebunden. Die B&L Management Consulting GmbH ist Kooperations- und Konferenzpartner. Oliver Berndt, Geschäftsführer der B&L Management Consulting, leitet das Seminar, mit dem die Veranstaltung am 15. Oktober beginnt. Es bietet eine umfassende Betrachtung der Möglichkeiten für elektronische Rechnungen. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben und der Standardisierung liegt ein besonderer Fokus u.a. auf dem Rechnungsaustausch per E-Mail. Es werden die steuerrechtlichen Fragen sowie die Umsetzungsalternativen, inkl. der Einbeziehung von Dienstleistern, ausführlich behandelt. Orientierung ist ein idealtypischer Projektablauf, bei dem je Phase die entstehenden Fragen mit den Möglichkeiten, inkl. Vor- und Nachteilen behandelt werden. 

Die Konferenz am 16. Oktober findet unter dem Titel „Prozessoptimierung durch elektronische Rechnungen mit Praxisbeispielen“ statt. Zur Einführung referiert Oliver Berndt über „Rechnungsaustausch heute und morgen“. Er geht auf die Marktsituation ein und führt Erfolgsfaktoren für elektronische Rechnungen auf. Anschließend referiert Stefan Groß, Partner bei Peters, Schönberger & Partner zum Thema „Umsatzsteuer 2.0 – Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen“. Er geht dabei auf den rechtlichen Rahmen für die automatisierte, elektronische Rechnungsverarbeitung ein und erläutert die umsatzsteuerlichen Vorgaben für die Praxis. „Mein Anliegen besteht darin Vorbehalte zum elektronischen Rechnungsaustausch aus steuerrechtlicher Sicht abzubauen und so die Basis für eine sinnvolle Prozessoptimierung zu schaffen“, so Stefan Groß.

Darüber hinaus unterstützen die VeR-Mitglieder Basware und crossinx die Veranstaltung als Platin-Sponsoren. Weitere Informationen und Anmeldungen: http://www.rechnungstag.de/anmeldung.html


VeR begrüßt Weiterentwicklung des ZUGFeRD-Datenformates

5. Juni 2013 – Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat kürzlich den ZUGFeRD Release Candidate präsentiert. Damit wird der künftige Austausch elektronischer Rechnungen auf Basis eines einheitlichen Datenformates weiter vorangetrieben. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) e.V., Kooperationspartner im FeRD, fördert die Initiative und begrüßt die Weiterentwicklung des Datenformates.

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Es stellt gerade durch die Möglichkeit der automatisierten Verarbeitung strukturierter Daten den entscheidenden Baustein Richtung Prozessoptimierung beim elektronischen Rechnungsaustausch dar. Auf diese Weise werden Medienbrüche vermieden und der gesamte Rechnungsstellungs- und Rechnungsprüfungsprozess lässt sich nahezu vollständig automatisieren. Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) und Steuerberater bei PETERS, SCHÖNBERGER & PARTNER GBR sagt: „Was die Automatisierung der elektronischen Rechnungsversendung und -verarbeitung angeht, sind die Entwicklungen rund um den ZUGFeRD-Standard geradezu ein digitaler Glücksfall. Spätestens damit würde der raschen Verbreitung der elektronischen Rechnung nichts mehr im Wege stehen.“


Elektronischer Rechnungstag Frankfurt

Erfahrungsaustausch zu Rechnungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr

03.04.2013 – Am 17. und 18. April 2013 findet in Frankfurt der 13. Elektronische Rechnungstag statt. Am ersten Veranstaltungstag steht ein Intensiv-Seminar zum Thema Rechnungen per Mail im Geschäftsverkehr im Mittelpunkt des Programms. Die Konferenz des zweiten Tages findet unter dem Titel Prozessoptimierung durch elektronische Rechnungen mit Praxisbeispielen u.a. von MAN, RZB, Stadtwerke Karlsruhe, VW Financial Services, American Express und Fresenius statt. Partner der Veranstaltung sind der VeR Verband elektronische Rechnung sowie der VOI-Verband Organisations- und Informationssysteme. Der 13. Elektronische Rechnungstag wird veranstaltet von Kongress Media in Kooperation mit B&L Management Consulting GmbH aus Frankfurt am Main. Die Veranstaltung findet im Hotel Steigenberger Metropolitan, Poststr. 6 in 60329 Frankfurt am Main statt.

Unternehmen haben den elektronischen Rechnungsprozess zur Erzielung erheblicher Einsparungen entdeckt. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz und den Umsetzungsrichtlinien reagiert. Es gibt damit mehr Möglichkeiten, Prozesse rund um Ein- und Ausgangsrechnungen zu optimieren. 

Der Rechnungstag bietet eine umfassende Betrachtung und Vergleich aller Möglichkeiten: Von der Papierrechnung über die Digitalisierung bis zu den verschiedenen Formen der elektronischen Rechnung werden beleuchtet. Darüber hinaus behandeln Experten auch die in diesem Zusammenhang stehenden steuerrechtlichen Fragen. Im rechtlichen Fokus sind die geltenden Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und die neuen EU-Vorgaben.

Das Seminar geht auf Fragen der Rechnungsoptimierung in Zusammenhang mit digitalen Verfahren ein. Es beleuchtet dabei die Möglichkeiten, rechtliche Grundlagen, vergleicht Angebote von Dienstleistern mit Inhouse-Lösungen. Dazu werden alle wichtigen Fakten zu elektronischen Rechnungen vorgestellt.

Die Hauptveranstaltung am 18.04. bietet Fachvorträge und Best Practices zum Konzept und der Umsetzung von elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr.

Mehr Informationen: http://www.rechnungstag.de

Direkt zur Anmeldung: http://www.rechnungstag.de/anmeldung.html


VeR mit neuem Vorstand

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) e.V. hat einen neuen Vorstand gewählt

18.03.2013 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) e.V. hat mit Stefan Groß einen neuen Vorsitzenden an der Spitze des Vorstandes. Seine Stellvertreter sind Marcus Laube und Julia Sonnhalter. Als weiteres Vorstandsmitglied wählte die Mitgliederversammlung Reinhard Wild. 

Stefan Groß ist Partner der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner und leitet bereits den VeR-Arbeitskreis Recht & Qualität. Er löst damit Hubert S. Hohenstein als bisherigen Vorstandsvorsitzenden ab, der die Geschicke des Verbandes seit mehr als vier Jahren geleitet hat. Marcus Laube ist Gründer und Geschäftsführer der crossinx GmbH. Julia Sonnhalter, Marketing Manager der Basware GmbH, leitet zugleich den VeR-Arbeitskreis Marketing. Reinhard Wild ist Geschäftsführer der XimantiX Software GmbH.

Der neue Vorstand will in erster Linie daran arbeiten, den elektronischen Rechnungsaustausch auf nationaler Ebene zu fördern und weiter zu etablieren. Eine maßgebliche Rolle wird dabei auch das ZUGFeRD-Format spielen, das als übergreifender Standard zur weiteren Verbreitung elektronischer Rechnungen beitragen soll. Damit verfolgt der VeR unverändert das Ziel, dass bis 2015 insgesamt 40 Prozent der B2B-Rechnungen in Deutschland elektronisch versendet werden. „Spätestens seit der Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 steht dem elektronischen Rechnungsaustausch rein steuerrechtlich nichts mehr im Wege. Der VeR wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dieses Thema in den nächsten Jahren in der Wirtschaft zu etablieren und voranzutreiben“, kündigt Stefan Groß an.

Als weitere Aufgabe hat es sich der neue Vorstand gesetzt, die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden wie dem VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V., dem BITKOM und dem Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zu intensivieren. Zudem soll die bestehende Mitarbeit im Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ausgebaut und der Austausch mit den zuständigen Ministerien fortgeführt werden.


Fachveranstaltung zu ZUGFeRD auf der CeBIT am 6. März 2013

VeR-Experten erläutern neuen Standard und zeigen Nutzen

22.02.2013 – Elektronische Rechnungen vereinfachen den Versand und den Empfang von Rechnungen grundlegend. So können diese zum Beispiel einfach als Anhang in einer E-Mail versendet werden. Zur Schaffung eines bedeutungsvollen Mehrwertes ist jedoch die automatisierte Verarbeitung des Rechnungsinhaltes notwendig.

Unterstützt durch BITKOM hat das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) gemeinsam mit der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft das einheitliche Format ZUGFeRD entwickelt, um die Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu vereinfachen. Das neue Format erleichtert auch die Einhaltung organisatorischer Richtlinien und rechtlicher Anforderungen (z.B. die Prüfung nach §14 UStG). Auch die automatisierte Buchung und die gesetzeskonforme Archivierung der Rechnungen werden durch den Standard ermöglicht, so dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Kommunen mit diesem Format ihre Prozesse erheblich vereinfachen können. 

In der Podiumsdiskussion am 6. März 2013 um 11:00 Uhr auf dem ECM-Forum in Halle 3, Stand D17 und um 12:30 Uhr auf dem Forum Marktplatz Kommune (Halle 7) erläutern Ihnen Experten aus Wirtschaft und Verwaltung, was das ZUGFeRD-Format ausmacht und wie Sie davon profitieren können.


CeBIT: VeR-Vorstand erläutert Nutzen von ZUGFeRD für öffentliche Auftraggeber

VeR arbeitet maßgeblich an neuem Datenmodell zum einfachen elektronischen Rechnungsaustausch

05.02.2013 – Der ZUGFeRD-Standard beschreibt ein Dokumenten- und Datenformat für den Austausch von elektronischen Rechnungen. Die Grundlage bildet ein hybrider Ansatz, bei dem eine visuelle Darstellung der Rechnungsdaten über ein PDF/A-3 konformes Dokument erfolgt, während eine Rechnungsdatendatei im XML-Format in das PDF/A-3 Dokument eingebettet wird. Diese Kombination aus Rechnungsimage (PDF-Dokument) und strukturierten Datensatz (XML) vereinfacht zukünftig den elektronischen Rechnungsaustausch und die maschinelle Weiterverarbeitung.

Innerhalb des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelten zahlreiche Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Unternehmen und Verbände, wie der VeR Verband elektronische Rechnung e.V., ein Datenmodell, das jetzt auf der CeBIT 2013 als ZUGFeRD vorgestellt wird.

Das Datenmodell ZUGFeRD soll unter Mitwirkung von Dr. Philipp Rösler (Bundesminister für Wirtschaft und Technologie) und Hans-Peter Friedrich (Bundesminister des Innern) am 5. März 2013 auf der CeBIT präsentiert werden. Bereits Mitte November 2012 kommentierte Rösler: „Der neue Standard ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie. Er entlastet die Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen und die zu Behörden. Die Kosten der Rechnung ohne Papier werden in Zukunft deutlich sinken, wovon auch die Verbraucher profitieren. Die Tatsache, dass die Betroffenen diesen neuen Maßstab selbst erarbeitet und vereinbart haben, zeigt, dass freiwillige Lösungen und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft ein erfolgreicher Weg sein können.“ 

Am 6. März 2013 werden in Halle 3 im ECM-Forum von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr und in Halle 7 im Forum Marktplatz Kommune von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr  zwei Informationsveranstaltungen und eine Podiumsdiskussion u.a. mit dem Vorstandsvorsitzenden des VeR und Gründungsmitglied des Forum elektronische Rechnung Deutschland, Hubert S. Hohenstein folgen.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat sich die Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der elektronischen Rechnung als Dokument und als Datenstruktur zu fördern. Der VeR ist aktives Mitglied im Forum elektronische Rechnung Deutschland.

„Der VeR wirkte maßgeblich am Datenmodell ZUGFeRD mit. Wir haben dazu auf unserer Internetseite kurz und bündig auf zwei Seiten alles Wichtige für den elektronischen Rechnungsaustausch zur Verfügung gestellt. Jetzt lohnt sich das für jede Organisation und jedes Unternehmen, gleich welcher Größe“, so Hubert S. Hohenstein.


VeR: 6 Schritte zum elektronischen Rechnungsaustausch ohne digitale Signatur

Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. gibt Tipps zum einfachen elektronischen Rechnungsaustausch

27.11.2012 – Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vereinfachte der Gesetzgeber die Anforderungen für einen elektronischen Rechnungsaustausch deutlich. Jetzt entwickelten die FeRD Mitglieder eine Übersicht mit 6 Schritten, wie Unternehmen die Erfordernisse des Gesetzgebers erfüllen und damit elektronische Rechnungen rechtskonform empfangen, verarbeiten und ablegen können. Die Übersicht ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant, die bisher dem Austausch von elektronischen Rechnungen nur zögerlich gegenüber standen. 

Die Finanzverwaltung fordert allerdings, dass sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft (Authentizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Und genau das lässt sich durch ein sogenanntes „Innerbetriebliches Kontrollverfahren“ bewerkstelligen, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung herstellt. 

„In diesem 2-Seiter haben wir alle wichtigen Punkte für den elektronischen Rechnungsaustausch zusammengestellt. Kurz und bündig für eine praktische Handhabung in den Unternehmen“ sagt Hubert S. Hohenstein, Vorsitzender des VeR und Gründungsmitglied des Forum elektronische Rechnung Deutschland.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat sich die Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der elektronischen Rechnung als Dokument und als Datenstruktur zu fördern. Der VeR ist aktives Mitglied im Forum elektronische Rechnung Deutschland.


Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. begrüßt Wegfall der Prüfpflicht für elektronische Signatur

Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau

09.11.2012 – Das Bundesministerium der Finanzen hat mit sofortiger Wirkung ihr Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ geändert. Demnach entfällt die Prüfpflicht für elektronische Signaturen beim elektronischen Rechnungsempfang. Der Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. (VeR) begrüßt diese Entscheidung als einen Schritt zum weiteren Bürokratieabbau.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die umsatzsteuerlichen Regelungen für elektronische Rechnungen deutlich vereinfacht und liberalisiert worden. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist nicht weiter zwingend vorgeschrieben. Soweit die Unternehmer jedoch weiter auf die Signaturvariante setzen sind Gesetzgeber und Finanzverwaltung bislang die Frage schuldig geblieben, welche Archivierungs- und Prüfungspflichten den Steuerpflichtigen dann künftig treffen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es künftig zur Sicherstellung von Authentizität und Integrität lediglich eines sogenannten innerbetrieblichen Kontrollverfahrens mit Prüfpfad bedarf, stellte sich die Frage, inwieweit hier überhaupt eine zusätzliche Verifikation erforderlich ist. Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung nun hierauf reagiert und mit Schreiben vom 14.09.2012 eine Änderung der GDPdU dahingehend veranlasst, dass es künftig keiner weiteren Verifikationen bzw. gesonderter Archivierung im Signaturfall bedarf. „Mit dem Wegfall der Prüfpflicht für elektronische Signaturen wird insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen der Umgang mit elektronischen Rechnungen nochmals massiv erleichtert“, sagt Hubert Hohenstein, Vorstandsvorsitzender des VeR. Auf Basis der GDPdU war es bisher insbesondere zwingend erforderlich, dass die qualifizierte Signatur bzw. die Signaturberechtigung geprüft, das Ergebnis dokumentiert wird und der Signaturprüfschlüssel sowie das qualifizierte Zertifikat des Empfängers aufbewahrt werden.

Dazu mussten der Eingang von elektronischen Rechnungen, deren Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung protokolliert werden: Alles letztlich Gründe, die den Empfänger von Rechnungen bislang daran gehindert haben auf die elektronische Variante umzustellen. „Seit der Gesetzesnovellierung kommt es ohnehin zentral auf eine korrekte Rechnungseingangsprüfung an“, so Hohenstein. „Von daher ist die Streichung dieses Abschnittes innerhalb der GDPdU mehr als folgerichtig.“