Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen

Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen

Nachdem in Polen die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Einführung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF) aufgrund erheblicher Mängel auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, hat das polnische Finanzministerium nun über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich informiert.

Die externe Prüfung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF) im Finanzministerium ist abgeschlossen und hat zahlreiche kritische Mängel im System aufgedeckt, die eine deutliche Verschiebung der verbindlichen KSeF-Frist rechtfertigen.

Ab 2026 soll die elektronische Rechnungsstellung nun für alle Unternehmen verpflichtend sein. Die Einführung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit vom Jahresumsatz des Unternehmens. Aufgrund der erheblichen Verschiebung des KSEF-Umsetzungstermins hat das Finanzministerium beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren in zwei Phasen aufzuteilen. In der ersten Phase, die im Juni 2024 endet, beziehen sich die Gesetzesänderungen lediglich auf die Festlegung eines neuen Termins für die Umsetzung des obligatorischen KSeF. Entsprechend verschieben sich auch die Termine für weitere Übergangsfristen: Sanktionen bei Fehlern im KSeF, Pflicht zur Zahlung mit KSeF-Nummer (ohne MPP) und Rechnungen aus der Kasse. In der zweiten Phase werden detaillierte gesetzliche Lösungen erarbeitet.

Weitere Details können Sie dem Blogbeitrag “Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen” von VeR-Mitglied retarus GmbH entnehmen. 

Die elektonische Rechnung wird Pflicht. Sind Sie bereit?

Die elektronische Rechnung wird Pflicht. Sind Sie bereit?

Die Zeichen stehen auf Veränderung

Viele Länder sind dabei, eine Pflicht für E-Rechnungen und elektronisches Reporting einzuführen – und auch in Deutschland rückt der Stichtag dafür immer näher. Hier geht es ab 2025 schrittweise los. Kein Wunder also, dass es dazu bei allen, die mit Rechnungen zu tun haben, einige Fragen gibt.

Aber wo stehen Unternehmen konkret? Was wissen sie zu den Regelungen und wie gut sind sie vorbereitet? Das wollte Coupa genauer wissen und hat 200 Rechnungsverantwortliche aus mittelständischen Unternehmen in Deutschland zur E-Rechnungspflicht befragt.

Die gute Nachricht zuerst: Mehr als drei Viertel der Befragten sagten, dass ihnen die bevorstehende Einführung dieser Pflicht bekannt sei. Doch 40 % von ihnen gaben auch an, dass die Vorbereitung darauf in ihren Unternehmen keinen allzu großen Stellenwert hat. Und die schlechte Nachricht: Fast ein Viertel der Verantwortlichen sind völlig ahnungslos und wissen nichts von den Veränderungen, die in naher Zukunft auf sie zukommen werden.

Eine positive Entwicklung für Unternehmen

Es gibt viele gute Gründe, die für E-Rechnungen sprechen, unter anderem mehr Effizienz, besseres Working-Capital-Management und Risikominimierung.

Das sehen auch viele Finanzverantwortliche ähnlich: 92 % der von Coupa befragten Personen finden die Vorschriften für E-Rechnungen grundsätzlich positiv. Als Hauptvorteile von elektronischen Rechnungen wurden die Automatisierung zeitaufwändiger Prozesse und eine schnellere und sichere Abwicklung von Zahlungen genannt.

Noch große Lücken bei der Vorbereitung

Gerade einmal 16 % der Befragten sehen sich als gut gerüstet und gehen davon aus, dass sie die neuen gesetzlichen Regelungen schon heute einhalten können. Alle anderen bewerten noch, wo sie gerade stehen und welche Technologieoptionen es gibt, oder führen gerade erst eine technische Lösung ein. Überraschend in diesem Zusammenhang ist, dass nur 0,5 % überhaupt keine Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften sehen. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass vielen nicht ganz klar ist, was eigentlich von ihnen verlangt wird und was „Compliance“ im Sinne der E-Rechnungspflicht konkret bedeutet.

Etwa drei Viertel der Befragten gehen davon aus, dass sie zum Stichtag in der Lage sein werden, die Vorschriften einzuhalten. Doch bei der konkreten Vorbereitung gibt es große Lücken, wie ein genauerer Blick zeigt. Denn obwohl ab Januar 2027 der Empfang elektronischer Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Datenformat wie XML verpflichtend sein wird, erfüllen derzeit gerade einmal 15,3 % der Rechnungen diese Vorgabe. Und 21,5 % der Unternehmen können aktuell gar keine Rechnungen in diesem Format empfangen. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Rechnungsversand: Bei 87,5 % der Befragten werden weniger als 30 % der Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Datenformat gesendet. 60 % der Rechnungen müssen sogar noch in irgendeiner Form manuell bearbeitet werden.

Auch Frankreich führt ab September 2026 die E-Rechnung verpflichtend ein. Und die dortigen Vorschriften werden aufgrund der engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland für 96,5 % der Unternehmen relevant sein, da fast ein Viertel der eingehenden Rechnungen aus Frankreich kommt. Umso besorgniserregender ist es, dass 23,5 % der Befragten nichts davon wussten, dass auch in anderen Ländern solche Vorschriften kommen werden. Das zeigt noch einmal, wie groß die Verwirrung bei diesem Thema ist – und wie hoch der Informationsbedarf.

Damit die Vorschriften eingehalten werden können, müssen Unternehmen selbst aktiv werden. Wichtig dabei ist, genug Zeit für die Vorbereitung einzuplanen, und auch die Ressourcen für den Kauf oder die Entwicklung von geeigneten Rechnungslösungen einzukalkulieren. 64,71 % der Befragten rechnen in diesem Zusammenhang mit Investitionen von mehr 115.000 Euro.

Die E-Rechnung kommt – gehen Sie mit!

Sie fragen sich, wann Sie in dieser Sache aktiv werden sollten? Die klare Antwort: genau jetzt! Schieben Sie das nicht auf die lange Bank, denn im schlimmsten Fall handeln Sie sich Geldbußen ein, weil Sie nicht in der Lage sind, elektronische Rechnungen auszustellen oder zu empfangen. Also warten Sie nicht länger und machen Sie jetzt den ersten Schritt!

 

Autor: Abigail Myers-Antiaye, Coupa Deutschland GmbH

Coupa unterstützt jedes Unternehmen – ob Fortune 1000 oder Superaccelerator – darin, seine Prozesse in Supply-Chain-Design und -Planung, in der Beschaffung, im Zahlungsverkehr und im Treasury auf einer einzigen, umfassenden, Cloud-basierten Plattform für das Business Spend Management zu vereinen. Mehr als 2.000 Kunden in der Coupa Community erzielen damit aus mehr als USD 2,3 Billionen verwalteter Ausgaben den maximalen Wert.

E-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung

Kreuzlingen, April 2024 – Im 10. Jahr des E-Rechnungs-Gipfels ist es so weit: Die verpflichtende E-Rechnung für den B2B Bereich wird zum 1. Januar 2025 eingeführt. Es hat sich ein politischer Grundkonsens entwickelt, dass Deutschland in diesem Digitalisierungs-Feld mit den Nachbarländern mithalten sollte.

Die Formate und die übrigen Rahmenbedingungen sind nun klar und es kann mit der Umsetzung begonnen werden. Denn allein die Vorteile der Automatisierung des Bestell- und Rechnungsprozesses sprechen schon für sich. Folglich steht die Agenda des diesjährigen E-Rechnungs-Gipfels am 10. und 11. Juni 2024 in Berlin mit zahlreichen Best-Practices und Lösungsstrategien ganz im Zeichen der Umsetzung.

Einige Highlights aus der Agenda sind:

  • Brandaktuelle Marktstudie – Zahlen, Daten, Fakten: Neueste Entwicklung rund um die E-Rechnung weltweit und die Bedeutung für Deutschland von Marcus Laube CEO, billentis
  • Keynote – Wie Künstliche Intelligenz die Arbeitswelt und den Rechnungsprozess für immer revolutionieren wird mit Bilal Zafar
  • Strategie Panel – Die verpflichtende E-Rechnung kommt: Countdown aus Sicht der Wirtschaft moderiert von Stefan Groß, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR)
  • Best-Practices von Deutsche Bahn, METRO und Adolf Würth

Begleitet wird die Tagung von einer umfangreichen Fachausstellung, die ausreichend Zeit und Raum gibt, sich zu informieren und zu diskutieren, um dann schnell ins “Doing” zu kommen.

Weitere Informationen unter www.e-rechnungsgipfel.de

VeR-Mitglied ecosio Was ist eine E-Rechnung und wie funktioniert diese?

Was ist eine E-Rechnung und wie funktioniert diese?

Die E-Rechnung, auch bekannt als elektronische Rechnung, gewinnt weltweit im Geschäftsumfeld an Bedeutung. Sie ermöglicht die automatisierte Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungsinformationen. Im Gegensatz zu Papier- oder PDF-Rechnungen erfordert die E-Rechnung keine manuellen Schritte und integriert sich nahtlos in die Systeme des Empfängers.

Während die EU-Richtlinie grundlegende Anforderungen an die E-Rechnung definiert, können steuerliche Gesichtspunkte je nach Land variieren.
In Deutschland wurde ein wichtiger Schritt Richtung E-Rechnungspflicht getan. Ab Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen ausstellen können. Ab Januar 2028 wird das Ausstellen schließlich für alle zur Pflicht.

Vorteile und Herausforderungen der E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter Kosteneinsparungen, Effizienzsteigerung, schnellere Bearbeitungszeiten und verbesserte Archivierungsmöglichkeiten. Dennoch kann die Umstellung auf E-Rechnungen technisch und anfangs kostspielig sein. Unternehmen müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen und technische Standards berücksichtigen, um die Vorteile der E-Rechnung voll auszuschöpfen.

Die Herausforderungen der E-Rechnung liegen in den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen und technischen Implementierungen in verschiedenen Ländern sowie in der korrekten Integration in die bestehenden Unternehmenssysteme. Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern kann dabei helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und die Umstellung auf E-Rechnungen erfolgreich zu gestalten.

Unterstützung von ecosio

Als erfahrener Service-Dienstleister im Bereich E-Rechnung kann ecosio Unternehmen dabei unterstützen, diese Herausforderungen zu bewältigen und eine nahtlose Integration sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Weitere Informationen zur E-Rechnung gibt ecosio in dem Artikel Was ist eine E-Rechnung und wie funktioniert diese?”.

Open Graph: EPO Neumitglied

EPO Consulting GmbH ab sofort Mitglied im Verband elektronische Rechnung (VeR)

SAP-Kompetenz für die VeR Verbandsgemeinschaft

München, April 2024 – Die in Wien ansässige EPO Consulting GmbH bietet maßgeschneiderte Softwarelösungen rund um die Themen SAP Integration, SAP Mobility und elektronische Rechnungslegung. Mit über zehn Jahren Erfahrung in diesen Gebieten liegt es nahe, dass EPO Consulting diese Kompetenz auch bei der Etablierung der elektronischen Rechnung in der DACH-Region einbringt. Deswegen hat sich das Unternehmen nun dem Verband elektronische Rechnung (VeR) angeschlossen. Die Verbandsgemeinschaft profitiert damit von der langjährigen Expertise in der Prozessoptimierung mit eigenentwickelter Software und Beratung.

„Als neues Mitglied des Fachverbandes für E-Invoicing VeR bringt EPO Consulting wertvolles Know-how mit innovativen und leistungsstarken Softwarelösungen in den Bereichen SAP Schnittstellen, SAP Mobility und SAP Zusatzlösungen ein“, freut sich Tim Roßky, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR). „Der VeR hat mit EPO Consulting also einen starken Partner an seiner Seite, von dem die Verbandsmitglieder und deren Kunden profitieren können. Der Weg zur flächendeckenden Etablierung des elektronischen Rechnungsaustauschs in Deutschland ist klar und mit dem Gesetzesbeschluss zum Wachstumschancengesetz auch fixiert. Mit der Expertise im SAP Segment, die EPO Consulting mitbringt, ist der Verband für alle Szenarien gerüstet, die uns begegnen können – und werden.“

VeR-Neumitglied EPO Consulting spielt seine Kernkompetenz in der Entwicklung von kundenorientierten, benutzerfreundlichen und für verschiedenste Unternehmen etablierte Softwarelösungen aus, die innerhalb weniger Wochen in jedem SAP R/3 ECC oder S/4HANA System eingeführt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Integration von SAP mit Non-SAP Systemen. Dies wird optimal durch den EPO Connector ohne Middleware direkt aus SAP ABAP ermöglicht. Mobile Lösungen für SAP können mit dem EPO Connector äußerst effizient angebunden werden. Die firmeneigenen mobilen Anwendungen für Freigabe, Instandhaltung und Inventur basieren auf neuester HTML5-Technologie und bringen den Kunden nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Dem Unternehmen zufolge sollte die Einführung der XRechnung in SAP ECC oder SAP S/4HANA mit einem Aufwand von wenigen Tagen ermöglicht werden, um den jeweiligen Fakturierungs- und Rechnungsverarbeitungsprozess zu verbessern.

Werner Kroiss, Geschäftsführer der EPO Consulting GmbH, freut sich auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit im VeR: „Das ganze Team der EPO Consulting freut sich darauf, unsere Erfahrung im VeR als aktives Mitglied einzubringen. Es ist außerdem sehr aufregend, nun auch in Deutschland Teil der Gemeinschaft zu sein, die maßgeblich an der Einführung und Etablierung der elektronischen Rechnung beteiligt ist. Bereits in der Vergangenheit konnten wir bei unseren Kunden die Herausforderungen der Vorgaben und Maßnahmen der verpflichtenden E-Rechnung lösen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen bringen wir nun in den Verband ein, um gemeinsam allen Kunden schnell und sinnvoll Unterstützung bieten zu können.“

Verpflichtende E-Rechnung für Deutschlands Wirtschaft kommt im nächsten Jahr

In vielen europäischen Ländern bereits etabliert, setzen sich vermehrt auch deutsche Unternehmen und Institutionen mit der Planung, der Ausgestaltung und dem Einsatz von digitalen Rechnungsaustauschprozessen auseinander. Damit folgen sie der europäischen ViDA-Vision und dem ähnlich gelagerten Ansinnen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Denn letzteres hat die Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 nicht nur fest im Blick, sondern mit dem Wachstumschancengesetz auch bereits auf legislativer Ebene beschlossen.

Weitere Informationen zum Expertenverband VeR, seinen Mitgliedern und der E-Rechnung in Deutschland erhalten Sie unter www.verband-e-rechnung.org.

Zur Zeit stellt EPO Consulting als Unterstützung den E-Rechnungs-Viewer (derzeit noch erste Version) auf deren Webseite kostenlos zur visuellen Ansicht zur Verfügung. Einfach eine XML-Datei hochladen und ausprobieren. epoconsulting.com/erechnung-sap/e-rechnung-viewer

Ebenso kann die XRechnung wie mit dem KoSIT Validator vor dem Versand überprüft werden: epoconsulting.com/erechnung-sap/xrechnung-validator


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, die Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes (WCG) auf den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 51


 

Werner Kroiss
Geschäftsführer, EPO Consulting GmbH

 

 

 

 

Portraitbild Tim Roßky, VeR

 

Tim Roßky
Vorstandsmitglied, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 

 

 

 

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner mehr als 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

Über EPO Consulting GmbH

Die EPO Consulting GmbH wurde 2003 in Wien gegründet. EPO steht für Elektronische Prozesse und Organisation. Das Unternehmen unterstützt Kunden bei deren Prozessoptimierung mit eigenentwickelter Software und Beratung. Im Jahr 2005 erfolgte die erste SAP Zertifizierung des EPO Connectors. EPO Consulting bietet seinen Kunden innovative und leistungsstarke Softwarelösungen in den Bereichen SAP Schnittstellen, SAP Mobility und Zusatzlösungen zu SAP. Ziel ist es, bei der Entwicklung von kundenspezifischen Lösungen die Einfachheit, Stabilität und Zukunftssicherheit in den Fokus zu bringen. Hier spielt EPO Consulting seine Kernkompetenz in der Entwicklung von kundenorientierten, benutzerfreundlichen und für alle Unternehmen kostengünstigen Softwarelösungen aus. Im Vordergrund steht dabei die Integration von SAP mit Non-SAP Systemen. Dies wird optimal durch den EPO Connector ohne Middleware direkt aus SAP ABAP ermöglicht. Mobile Lösungen für SAP können mit dem EPO Connector ebenfalls äußerst effizient angebunden werden. Die firmeneigenen mobilen Anwendungen für SAP ERP und SAP CRM basieren auf neuester HTML5 Technologie und bringen den Kunden nachhaltige Wettbewerbsvorteile.

Kontakt:

EPO Consulting GmbH
Manfred Trojan, Technical Assistant & Sales Manager
Ungargasse 64-66/2/208
A-1030 Wien

Tel: +43 670 404 93 30
E-Mail: manfred.trojan@epoconsulting.com
Web: www.epoconsulting.com

VeR-Mitglied ecosio über die xRechnung

Alles über XRechnung und die notwendigen Schritte zur Umsetzung

Die XRechnung hat im Zuge der Standardisierung einen umfangreichen Entwicklungsprozess durchlaufen und ist mittlerweile zu einem essenziellen Bestandteil des elektronischen Rechnungswesens geworden. Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU sind öffentliche Auftraggeber in Europa dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die grundlegenden Anforderungen hierfür werden durch die EN 16931 definiert, während nationale Spezifikationen wie die deutsche CIUS XRechnung zusätzliche Kriterien festlegen.

Einheitlicher Standard mit vielen Vorteilen

Die schrittweise Einführung der XRechnung bei deutschen Behörden ist in vollem Gange, wobei ab dem 27.11.2020 alle Rechnungen, die an Behörden gerichtet sind, im XRechnung-Format übermittelt werden müssen. Dieser Standard bietet einheitliche Richtlinien und Vorteile sowohl für Auftraggeber als auch -nehmer. Die Gesetzgebung unterstützt den Einsatz der XRechnung, um die Effizienz in der Rechnungsverarbeitung zu steigern.

Dienstleister wie ecosio bieten spezielle Lösungen zur Erstellung und Übermittlung von XRechnungen an, die es Unternehmen ermöglichen, die Anforderungen des Standards zu erfüllen.

Es ist daher ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen rechtzeitig erfüllt wird.

Weitere Informationen zur XRechnung können Sie in dem Artikel Alles über XRechnung und die notwendigen Schritte zur Umsetzung von ecosio lesen.

 

Verpflichtende E-Rechnung ab 2025 ist beschlossene Sache

Bundesrat macht mit Zustimmung zum Wachstumschancengesetz den Weg frei für obligatorische E-Rechnung

Berlin, 22.03.2024 – In seiner heutigen 1042. Plenarsitzung hat der Bundesrat trotz hitziger politischer Debatten in den vergangenen Wochen der Kompromiss-Fassung des Wachstumschancengesetzes (WCG) zugestimmt.

Damit ist nun auch der Weg frei für die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland – zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich ab Januar 2025.

Warum ist die E-Rechnung so wichtig für Deutschland?

Welchen Impact die bisher eher „unterhalb des Radars“ in der politischen Diskussion geflogene Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern mit sich bringt, wird erst auf den zweiten Blick klar: Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge dürfte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland nämlich sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit mehr als zehn Milliarden Euro führen – und das pro Jahr!

Der Grund: Der elektronische Rechnungsaustausch ermöglicht zukünftig auch die unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung. Ein digitaler Vorteil, mit dem sich die in Deutschland noch immer klaffende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken schon in wenigen Jahren schließen lassen dürfte. Italien und andere EU-Nachbarländern haben das bereits erfolgreich vorgemacht.

Ein weiterer Pluspunkt dieser Gesetzesänderung: Die obligatorische E-Rechnung dürfte zudem einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in deutschen Unternehmen bewirken. Eine digitaler „Schachzug“, mit dem die zuletzt unter Druck geratene größte Volkswirtschaft der Eurozone wieder an wettbewerbsrelevantem Boden zurückgewinnen dürfte.

So geht es nun mit der E-Rechnung in Deutschland weiter:

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.
  • Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Auch sind Rechnungen an Verbraucher grundsätzlich nicht betroffen.
  • Nach dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in Formaten, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen, ausgetauscht werden.
  • Die Priorität der Papierrechnung entfällt allerdings. Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Ganz im Gegenteil: Schon während der zahlreichen Übergangsfristen muss der Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei „sonstigen“ elektronischen Formaten (z.B. PDF-Dokumente) explizit zustimmen.
  • Nach dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für rechnungsstellende Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr machen.
  • Außerdem: Für bestehende EDI-Verbindungen, in denen jedoch E-Rechnungsformate ausgetauscht werden, die nicht den Vorgaben entsprechen, besteht eine zulässige Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2027.

DATEV übernimmt Mehrheit an b4value.net

IT-Dienstleister erschließt sich bewährte Technologie für sicheren digitalen Austausch von Geschäftsdokumenten

DATEV übernimmt die Mehrheit am Netzwerkspezialisten b4value.net GmbH. In dessen Expertise und Technologie sieht der Nürnberger IT-Dienstleister eine hervorragende Möglichkeit, seine Aktivitäten rund um die gesicherte Übermittlung von Geschäftsdokumenten und Daten um die technologische Basis eines spezialisierten Netzwerks zu erweitern. Die Übertragung der Unternehmensanteile ist in zwei Phasen gegliedert. Im ersten Schritt übernimmt DATEV Beteiligungen GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DATEV eG, eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024. Der Vertrag sieht vor, dass die DATEV Beteiligungen GmbH nach Ablauf von drei Jahren auch die übrigen 25 Prozent erhält und DATEV dann alleiniger Anteilseigner sein wird. Über die Kaufsumme haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Weichenstellung mit bewährter Technologie

Die Beteiligung ist für DATEV eine Investition für künftige Anforderungen von digital transformierten Unternehmen. Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der E-Rechnungspflicht in Deutschland und der zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartenden Meldepflicht steuerrelevanter Rechnungsdaten möchte der IT-Dienstleister von der b4value.net-Infrastruktur profitieren. Mit dem TRAFFIQX® Netzwerk betreibt b4value.net eine etablierte und bewährte Plattform für den sicheren elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch im europäischen Raum.

„Rund um zukunftsfähige Prozesse für die Distribution elektronischer Geschäfts- und Rechnungsdaten herrscht derzeit große Dynamik im Markt. Als Genossenschaft der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ist es unser Auftrag, diese Berufsstände von vorherein in die entstehenden Datenkreisläufe einzubinden, um ihre Arbeit für den Mittelstand auch zukünftig bestmöglich unterstützen zu können“, so DATEV-CEO Prof. Dr. Robert Mayr. „b4value.net und das TRAFFIQX® Netzwerk stehen in dieser Entwicklung technologisch weit vorne und werden für uns bei dieser Aufgabe eine wertvolle Ergänzung sein.“

„Die Vorteile gut gemachter Digitalisierung sind Kostenreduzierung und Prozessoptimierung – darüber hinaus schont sie Ressourcen. Diesen Nutzen für alle Unternehmen verfügbar zu machen ist von jeher unser Anspruch. Da kleine und mittelständische Unternehmen europaweit den Löwenanteil repräsentieren, freuen wir uns, dass DATEV als Experte für diese Zielgruppe in das TRAFFIQX® Netzwerk investiert. Dies stärkt die Digitalisierungsquote für alle Marktteilnehmer“, so Dieter Keller, Geschäftsführer b4value.net GmbH.

b4value.net bleibt eigenständiger Marktteilnehmer

Auch nach der mehrheitlichen Übernahme durch DATEV wird b4value.net als rechtlich selbständiges Unternehmen weiterhin sein eigenes Leistungsportfolio anbieten. Die für ihre wirtschaftliche Stabilität und Verlässlichkeit bekannte Genossenschaft steht nun zusätzlich für das langfristige Bestehen und die Zuverlässigkeit von b4value.net und des TRAFFIQX® Netzwerks ein. b4value.net wird das TRAFFIQX® Netzwerk nach dem Vollzug der Transaktion auch weiterhin interessierten Marktteilnehmern uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ändert sich für die Kunden und Netzwerk-Partner wie auch für die Beschäftigten von b4value.net durch die Anteilsübernahme nichts.

DATEV und b4value.net arbeiten bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen. Mit dem Angebot DATEV SmartTransfer ist der IT-Dienstleister Teil des TRAFFIQX® Netzwerks. Künftig möchte DATEV die Infrastruktur und die Technologie von b4value.net zusätzlich nutzen, um sich auch als technische Betreiberin einer Plattform für den sicheren Austausch von Geschäftsdokumenten und Daten zu etablieren. Beide Unternehmen teilen die gleichen Werte in Bezug auf Verlässlichkeit, Vertraulichkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit.


Über DATEV eG
Die DATEV eG ist der drittgrößte Anbieter für Business-Software in Deutschland (IDC-Ranking 2023) und einer der großen europäischen IT-Dienstleister. Gegründet 1966, hat die Genossenschaft des steuerberatenden Berufsstandes über 40.000 Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte sie einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro. Das Unternehmen mit Sitz in Nürnberg stellt mit Software, Cloud-Lösungen und Know-how eine wichtige Basis bereit für die digitale Zusammenarbeit zwischen dem Mittelstand und den steuerlichen Beraterinnen und Beratern, die sich um die betriebswirtschaftlichen Belange der Betriebe kümmern. Über diese Community unterstützt DATEV insgesamt 2,8 Millionen Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine und Institutionen. Mit rund 8.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet das Unternehmen rund 600.000 Kunden als partnerschaftlicher Lotse durch die Digitalisierung ihrer kaufmännischen Prozesse. Datenschutz, Datensicherheit und steuerliche Compliance haben dabei höchste Priorität.

Über b4value.net
Die b4value.net GmbH ist Gründer und Technologielieferant des TRAFFIQX® Netzwerks – einem Business-Netzwerk zum weltweiten elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch zwischen Unternehmen und Government. Zusammen mit namhaften Partnern bietet die b4value.net GmbH weltweit Unternehmen aller Branchen und Größen die Technologie, um Geschäftsprozesse zu automatisieren und die Digitalisierung voranzutreiben – ohne Eingriffe in vorhandene Systeme und Arbeitsweisen. Die b4value.net GmbH ist eines der erfolgreichsten Spin-Offs des Deutschen Forschungsinstituts für künstliche Intelligenz in Kaiserslautern.

Pressekontakt
DATEV eG
Benedikt Leder
Telefon 0911 319-51221
benedikt.leder@datev.de
www.datev.de/presse
www.datev.de/pressefoto

Open Graph - AFI Solutions GmbH Neumitglied

AFI Solutions GmbH tritt dem Verband elektronische Rechnung bei

Bereicherung für die VeR Verbandsgemeinschaft

München, im März 2024 – Die AFI Solutions GmbH ist ein Stuttgarter Anbieter von Softwarelösungen für das Dokumentenmanagement im SAP-Ökosystem. Das Unternehmen hat sich nun dem Verband elektronische Rechnung (VeR) angeschlossen. Durch die Integration in die Gemeinschaft bereichert AFI Solutions das Spektrum des Verbands um weitreichende Expertise in der Dokumentenverarbeitung unter SAP. Hierzu zählen auch ein vollumfänglicher Digitalisierungsservice, der AFI-Cloudservice sowie Archivierungslösungen. Mit der daraus resultierenden Erfahrung stärkt AFI Solutions die Fachkompetenz innerhalb der Verbandsgemeinschaft als neues Mitglied des führenden deutschen Fachverbandes für E-Invoicing.

Richard Luthardt, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR), freut sich über den Neuzugang: „Der VeR gewinnt mit AFI Solutions einen weiteren erfahrenen Partner. Damit decken wir zusätzliche wichtige Branchen ab und können die volle Schlagkraft des Verbands nach außen tragen. Auf dem Weg zur Etablierung des elektronischen Rechnungsaustauschs in Deutschland helfen uns solche kompetenten Partner, die unterschiedlichsten Anforderungen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche besser zu analysieren und Lösungsansätze für die Einführung der elektronischen Rechnung flächendeckend zu entwickeln.“

VeR-Neumitglied AFI Solutions stellt seinen Kunden innovative SAP-Add-Ons für die Digitalisierung aller papierbasierter Geschäftsprozesse bereit. Das Unternehmen bietet Lösungen zur Digitalisierung und Optimierung von Dokumentenprozessen rund um SAP S/4HANA und SAP ERP, sowohl On-Premises als auch in der Cloud. Die SAP Add-Ons decken den gesamten Purchase-to-Pay- sowie Order-to-Cash-Prozess ab und integrieren hierbei moderne Technologien wie Machine Learning (ML) und Robotic Process Automation (RPA).

Thomas Förster, Geschäftsführer bei der AFI Solutions GmbH, blickt mit großer Spannung auf die Zusammenarbeit im VeR: „Ich freue mich stellvertretend für die gesamte AFI Solutions GmbH darüber, Teil des VeR zu sein und mit gebündeltem Wissen die Chancen der elektronischen Rechnung voranzutreiben. In Deutschland hat die Einführung der E-Rechnung im öffentlichen Sektor bereits zu signifikanten Verbesserungen in der Verwaltungseffizienz und in der Reduktion von Papierverbrauch geführt. Diese Erfolge unterstreichen auch das Potenzial der E-Rechnung im B2B-Bereich. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Arbeit der Verbandsmitglieder nicht nur die Effizienz im Geschäftsleben steigert, sondern auch dazu beiträgt, die digitale Transformation in Deutschland und der Welt voranzutreiben und verschiedene Akteure aus unterschiedlichen Branchen miteinander zu verbinden.“

Verpflichtende E-Rechnung für Deutschlands Wirtschaft kommt im nächsten Jahr

In vielen europäischen Ländern bereits etabliert, setzen sich vermehrt auch deutsche Unternehmen und Institutionen mit der Planung, der Ausgestaltung und dem Einsatz von digitalen Rechnungsaustauschprozessen auseinander. Damit folgen sie der europäischen ViDA-Vision und dem ähnlich gelagerten Ansinnen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Denn letzteres hat die Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 nicht nur fest im Blick, sondern mit dem Wachstumschancengesetz auch bereits auf der legislativen Ziellinie.

Weitere Informationen zum Expertenverband VeR, seinen Mitgliedern und der E-Rechnung in Deutschland erhalten Sie unter www.verband-e-rechnung.org.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, die Auswirkungen des Wachstumschancengesetztes (WCG) auf den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 51


 

Portrait FörsterThomas Förster
Geschäftsführer, AFI-Solutions GmbH

 

 

 

 

Richard Luthardt
Vorstand, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 

 

 

 

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner mehr als 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

Über AFI Solutions GmbH

Die AFI Solutions GmbH ist führender Lösungsanbieter zur Digitalisierung und Optimierung von Dokumentenprozessen rund um SAP. Die AFI Lösungen decken den gesamten Purchase-to-pay- und Order-to-cash-Prozess ab. Als einziger Softwarehersteller am Markt bietet die AFI alles aus einer Hand: Mit dem RedPaperCenter als Managed Service können Unternehmen die Digitalisierung unterschiedlichster Papierdokumente einfach auslagern. Bei der Prozessoptimierung punktet AFI Solutions mit SAP-integrierten Softwarelösungen. Der cloudbasierte DocumentHub als Software-as-a-Service rundet das einzigartige Produktportfolio ab. Mit Standorten in Stuttgart, München, Köln und Hamburg betreut AFI Solutions über 800 zufriedenen Kundinnen und Kunden mit circa 200.000 Anwendenden weltweit. Die AFI Lösungen sind in über 20 Sprachen erhältlich und in über 100 Ländern im Einsatz.

Open Graph - Die E-Rechnungspflicht ist in greifbarer Nähe durch den Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum WCG

„Kleiner“ WCG-Kompromiss lässt hoffen – sogar mehr als es scheint

Milliardenschwere Mehreinnahmen durch bisher wenig beachtete E-Rechnungspflicht für B2B rücken damit in greifbare Nähe

### Breaking: Berlin, 23.02.2024, 9:45 Uhr: Bundestag stimmt Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zu ###


In der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2024 scheint es im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zu einer tragbaren Einigung gekommen zu sein. Das deutlich „abgespeckte“ Wachstumschancengesetz (WCG) hielte damit nur noch ein direktes Entlastungsvolumen von knapp über drei Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft bereit.

Was von der breiten Öffentlichkeit jedoch bisher wenig zur Kenntnis genommen wurde: Eine mit den zahlreichen Streitpunkten im WCG bisher ebenfalls blockierte Änderung des Umsatzsteuergesetzes könnte schon bald erhebliche Steuermehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe in die klammen Bundes-, Landes- und Gemeindekassen spülen. Vorausgesetzt, der nun offiziell beschlossene Kompromiss passiert im weiteren Verlauf zeitnah noch einmal am 23. Februar 2024 den Bundestag und am 22. März 2024 den Bundesrat.

Während Ersteres als relativ gesichert gilt, könnte die Beschlussfassung im Bundesrat noch einmal zur Zitterpartie werden. Denn gerade die immer noch nicht abschließend geklärte Frage zum „Agrar-Diesel“ schwebt auch weiterhin wie ein politisches Damokles-Schwert über der letztendlichen Entscheidung – und damit der benötigten Zustimmung – einiger Länderchefs.

Warum ist der Passus zur E-Rechnung so wichtig?

Welchen Impact die bisher eher „unterhalb des Radars“ in der politischen Diskussion geflogene Gesetzes-Innovation zur Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern mit sich bringt, wird erst auf den zweiten Blick klar:
Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMI) zufolge dürfte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland nämlich sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit mehr als über zehn Milliarden Euro führen – und das pro Jahr!
Der Grund: Der elektronische Rechnungsaustausch würde eine Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung in nahezu Echtzeit ermöglichen. Die in Deutschland noch immer klaffende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken könnte – wie bereits in Italien und anderen EU-Nachbarländern erfolgreich bewiesen – damit endlich geschlossen werden.

Ein weiterer Pluspunkt dieser Gesetzesänderung: Nachdem die zur Umstellung notwendigen Voraussetzungen von staatlicher Seite bereitgestellt sein sollen, dürfte die obligatorische E-Rechnung zudem einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in deutschen Unternehmen bewirken. Eine digitaler „Schachzug“, mit dem die zuletzt unter Druck geratene größte Volkswirtschaft der Eurozone wieder an wettbewerbsrelevanten Boden zurückgewinnen dürfte.

E-Rechnungs-Artikel bleiben im neuen Entwurf nahezu unangetastet

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.
  • Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Auch sind Rechnungen an Verbraucher grundsätzlich nicht betroffen.
  • Nach dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in Formaten, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen, ausgetauscht werden.
  • Die Priorität der Papierrechnung entfällt allerdings. Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Ganz im Gegenteil: Schon während der zahlreichen Übergangsfristen muss der Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei „sonstigen“ elektronischen Formaten (z.B. PDF-Dokumente) explizit zustimmen.
  • Nach dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für rechnungsstellende Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr machen.
  • Außerdem: Für bestehende EDI-Verbindungen, in denen jedoch E-Rechnungsformate ausgetauscht werden, die nicht den Vorgaben entsprechen, besteht eine zulässige Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2027.