Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) bietet ab sofort allen Interessenten den ZUGFeRD Release Candidate “Extended” in einer 6-wöchigen Review-Phase zur Überprüfung an. Hierzu stellt das Forum ein ZUGFeRD Infopaket “Extended” zur Verfügung, in dem die relevanten Dokumente zu einem Download zusammengefasst sind.

Die Veröffentlichung der finalen Version 1.0 des ZUGFeRD-Formats erfolgt im Anschluss an die Review-Phase am 25. Juni 2014.

Das Infopaket enthält das Datenmodell und das Schema als Strukturdiagramm, eine alphabetische Liste der Elemente sowie die von ZUGFeRD definierten Codelisten. Darüber hinaus wird eine Gegenüberstellung (Mapping) zwischen dem im Juni 2013 veröffentlichten Release Candidate und der neuen Version Release Candidate Extended und eine Aufstellung der neuen Elemente als ZIP-Datei zur Verfügung gestellt.

Kommentare, Tipps und Anregungen zum ZUGFeRD-Release Candidate “Extended” senden Sie bitte bis spätestens 6. Juni 2014 per E-Mail mit dem Betreff “Review ZUGFeRD-Release Candidate Extended” an die Adresse zugferd@ferd-net.de.

Das ZUGFeRD-Infopaket Extended steht unter folgender Adresse als Download zur Verfügung:

http://www.ferd-net.de/front_content.php?idcat=231&lang=3

 


Goldene Regeln elektronische Rechnung für kleine- und mittelständige Unternehmen

Generell gelten diese goldenen Regeln für die elektronische Rechnung für alle Unternehmen, denn jeder kann bei vernünftigen Einsatz und optimalen Einsatz innerhalb seiner eigenen Rechnungsprozesse davon partizipieren.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Deutschland mit Wirkung vom Juli 2013 die Anforderungen und Vorgaben extrem vereinfacht. Diese neue Gesetzgebung besagt, dass eine ordentliche Rechnungsprüfung inklusive Vorhaltung und Verweis auf die Belege wie Bestellung und/oder Lieferschein zum Vorsteuerabzug berechtigt. Knapp gesagt, können die Rechnung als Word oder PDF per Mail erhalten, es stört den Gesetzgeber nicht, so lange Sie an den Inhalten der Rechnung nachweisen können, von wem Sie die Rechnung erhalten haben und die in Rechnung gestellten Leistungen auch erhalten haben.

Genaue Anforderungen an die Inhalte entnehmen Sie bitte dem UStG §14 Absatz 4 und 5 oder der Onlinepräsenz des Forum elektronische Rechnung Deutschland, kurz FeRD, unter http://www.ferd-net.de

Was versteht der Verband der elektronischen Rechnung (VeR) unter kleinen- und mittelständigen Unternehmen? Hier folgen wir der Vorgabe der Handelskammern:

  • Mittelständige Unternehmen haben weniger als 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro (Quelle Handelskammer Hamburg).
  • Kleine Unternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von unter 1 Million Euro (Quelle Handelskammer Hamburg).

Als Kürzel verwenden wir für die kleinen- und mittelständigen Unternehmen im Folgenden “KMU”.

Da jedes Unternehmen sowohl Rechnungen empfängt als auch versendet, wurden die Regeln auch entsprechend getrennt.

 

Bei den meisten Dingen wie die Organisation der elektronischen Ablage, einer Archivierung oder den Umgang mit Mails kann Ihnen ein Dienstleister oder jemand mit fundierten Kenntnissen behilflich sein. Grundsätzlich sind dies einmalige Aufwände, die anschließend nur noch konsequent gelebt werden müssen. Und Sie sparen Geld und Zeit!


EU-Richtlinie bringt neuen Rückenwind für E-Invoicing

München, 01. April 2014: Am 11. März 2014 hat das Europaparlament die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angenommen. Die endgültige Verabschiedung wird für April erwartet. Kernpunkte der Richtlinie: ein EU-weiter Standard zum Austausch strukturierter Rechnungsdaten sowie die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen, standardkonforme E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.

Die neue Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung sieht für digitale Rechnungen an öffentliche Stellen EU-einheitliche Formate vor. Damit markiert sie nicht nur einen Meilenstein auf dem Weg zum effizienten papierlosen E-Government (gemäß der „Digitalen Agenda für Europa“). Sie will auch Hemmnisse im grenzüberschreitenden Handel beseitigen, die aus der Vielzahl länderspezifischer Rechnungsstandards resultieren. Außerdem sollen die Handelspartner von einer leichteren, schnelleren, rechtssicheren und kostensparenden Rechnungsabwicklung profitieren.

Konzept mit hohen Anforderungen

Die EU-einheitliche E-Rechnung soll sich komplett maschinell und vollautomatisiert verarbeiten lassen. Bei Rechnungen, die als E-Mail oder E-Mail-Anhang (z. B. PDF-Datei) verschickt werden, ist das nicht möglich. Ein strukturiertes Datenformat ist also Bedingung. Ausgehend davon wird für den neuen Rechnungsstandard Folgendes gefordert:

  • Definierte Rechnungs-Pflichtangaben (Kernelemente) unter Berücksichtigung geltender Vorschriften, etwa hinsichtlich Mehrwertsteuerausweis u. a.
  • Ein semantisches Datenmodell, das Logik und Eindeutigkeit der Rechnungsdaten garantiert
  • Bewährte Datensprachen (Syntaxen) für eine reibungslose Kommunikation zwischen Sender- und Empfängersystem
  • Ausreichender Schutz personenbezogener Daten
  • Verzicht auf einen Signaturzwang
  • Kompatibilität mit länderspezifischen Rechnungsnormen, die national anwendbar bleiben sollen
  • Kompatibilität mit internationalen Rechnungsnormen, um den Geschäfts- und Rechnungsverkehr zwischen EU und Drittstaaten zu erleichtern
  • Eignung auch für den privatwirtschaftlichen Rechnungsverkehr
  • Technologie-, Plattform- und Applikationsneutralität, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

Spagat zwischen Pflicht und Kür

„Mit der Richtlinie führen wir eine praktikable europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung ein, die von allen Kommunen zwingend akzeptiert werden muss“, so Birgit Collin-Langen, Mitglied und Berichterstatterin des Europaparlaments, und sie ergänzt: „Rechnungssteller sollen im Gegensatz dazu frei entscheiden können, ob sie weiterhin auf dem ‚traditionellen‘ Weg ihre Rechnung schreiben oder von der neuen Norm Gebrauch machen möchten.“ Allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen öffentlicher Aufträge auf elektronische Rechnungen zu bestehen. Einige Länder tun das bereits mit nationalen Standards, so etwa Österreich mit seiner „e-Rechnung an den Bund“. Einen gewissen Spielraum haben auch die einzelnen Kommunen, wenn es an die Umsetzung geht. Während größere Vergabestellen den neuen Standard binnen anderthalb Jahren einführen müssen, können sich kleinere Vergabestellen zweieinhalb Jahre Zeit lassen.

Gesamtumstellung bis spätestens 2019

Die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung tritt am 20. Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Spätestens drei Jahre danach sollen die Fundstelle der Norm und die Liste zulässiger Syntaxen veröffentlicht werden. Erst dann beginnen die Umsetzungsfristen für die Kommunen. Unterm Strich heißt das: Eine flächendeckende Einführung des neuen Rechnungsstandards bei öffentlichen Stellen ist erst 2019 zu erwarten. Also drei Jahre später, als ein Beschluss vom 20. April 2012 vermuten ließ. Darin hatte sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, die E-Rechnung für öffentliche Aufträge schon bis 2016 vorzuschreiben. Immerhin läge wenigstens die Vorschrift im Zeitplan, würde die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung demnächst verabschiedet.

Vorteile für Staat und Wirtschaft

Am Ende soll sich die Einführung des neuen Rechnungsstandards für alle lohnen: dank der wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile digitaler Rechnungen. So erwartet die EU allein bei öffentlichen Ausschreibungen Einsparungen in Milliardenhöhe. „Durch die Umstellung von Papier auf eine vollautomatisierte Rechnungsstellung können die Kosten für den Erhalt einer Rechnung von 30 bis 50 EUR auf 1 EUR gesenkt werden.“ Das erklärt Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar, im Juni 2013. Ergänzend stellt Birgit Collin-Langen im März 2014 fest: „Dazu werden tausende Tonnen an Papier […] eingespart.”

Auch für Unternehmen liegen die Vorteile auf der Hand. Denn Digitalisierung gestaltet die Rechnungsabwicklung effizienter und spart dadurch vor allem Zeit und Geld. Ein paar Beispiele:

  • sofortige Einsparung von Porto-, Druck- und Materialkosten
  • schnellere Rechnungsstellung
  • verbesserter Cashflow durch frühere Zahlungsziele
  • mögliche Prozesskostenreduktion um bis zu 80 %

Lösungen für Unternehmen jeder Branche und Größe

Der neue Rechnungsstandard muss mittels anwenderfreundlicher, flexibler und kosteneffizienter Systeme umsetzbar sein. So fordert es die EU-Richtlinie. Denn nur dann wird die E-Rechnung auch weniger IT-affinen Nutzern und kleineren Unternehmen gerecht. Vor diesem Hintergrund eröffnet Neopost E-Invoicing beste Perspektiven.

Diese webbasierte Portallösung (mit ausschließlich deutschen Servern!) bietet eine intuitive Bedienoberfläche und ist bedarfsgerecht skalierbar: von der digitalen Rechnungsstellung bis zur vollautomatisierten Verarbeitung von Aus- und Eingangsrechnungen. Außerdem können Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne groß zu investieren oder bestehende Systeme, Abläufe und Strukturen umzustellen.

Für digitale Ausgangsrechnungen bedarf es nur eines virtuellen Druckertreibers, dem die Rechnungsdaten übergeben werden. Er sendet diese verschlüsselt ans E-Invoicing-Portal. Dort werden sie standardkonform aufbereitet und verschickt. Druckertreiber und Portalanmeldung sind kostenfrei. Die Einrichtungsgebühr für das individuelle Rechnungsformular ist minimal. Und der Rechnungsversand kostet deutlich weniger als eine Briefmarke.

Das E-Invoicing-Portal unterstützt nicht nur alle gängigen Standards, sondern setzt auch neue Normen frühzeitig um. Das hat Neopost, Europas führender Anbieter für kosten- und prozessoptimiertes Dokumentenmanagement, wiederholt unter Beweis gestellt. Zuletzt für Österreich, wo Rechnungen an Bundesdienststellen seit Januar 2014 in strukturierten Einheitsformaten eingehen müssen. Mit Neopost E-Invoicing sind Unternehmen also auf der sicheren Seite und können dem neuen EU-Standard gelassen entgegensehen.


Über Neopost
Der französische börsennotierte Konzern Neopost ist Europas größter und weltweit zweitgrößter Anbieter für Postbearbeitungssysteme. Neopost hat Direktvertretungen in 29 Ländern, beschäftigt 5.900 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2012 einen Jahresumsatz von über 1 Mrd. Euro. Neopost bietet seine Produkte und Dienstleistungen in über 90 Ländern an. Neopost ist ein führender Anbieter auf den Märkten für Poststellenausrüstungen und Logistiklösungen und liefert technologisch fortschrittliche Lösungen für das Frankieren, Falzen, Kuvertieren und Adressieren sowie für das Logistikmanagement und die Sendungsnachverfolgung. Außerdem bietet Neopost eine komplette Dienstleistungspalette, etwa in den Bereichen Softwarelösungen, Consulting, Kundendienst und Finanzierung. Neopost ist im Compartment A der Euronext Paris börsengeführt und im SBF-120-Index aufgeführt.
 
Pressekontakt:
Ute Jorgas
Communication & Campaign Managerin
Tel.: +49 (0)800 1791791
E-Mail: neopostaktuelles@neopost.de

EU-Parlament bringt E-Invoicing-Richtlinie auf den Weg

Neue Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung passiert EU-Parlament

Brüssel/München, 24.03.2014 – Mit der nötigen qualifizierten Mehrheit hat das EU-Parlament am 11. März 2014 die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in erster Lesung angenommen. Mit dieser Entscheidung rückt die Verwirklichung eines einheitlichen EU-Standards für den elektronischen Rechnungsaustausch in greifbare Nähe.

“Stimmt nun auch noch der Rat der Europäischen Union dem aktuellen Richtlinientext – und damit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu – gilt der Rechtsakt als erlassen. Der verbindlichen Einführung einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung binnen 18 Monaten nach Abschluss einer obligatorischen Testphase steht dann nichts mehr im Wege”, bestätigt Steuerberater Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

EU-Standard für E-Invoicing bietet zahlreiche Vorteile

Hauptziel der neuen Richtlinie, die auf eine Initiative der EU-Kommission vom Sommer 2013 zurückgeht, ist das Schaffen eines technologieneutralen, inhaltlichen E-Invoicing-Standards. Dieser soll sowohl mit nationalen als auch internationalen Standards kompatibel sein und sich (neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen eignen. 

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen profitieren

Nach Willen des Parlaments soll es der neue EU-Standard zukünftig sogar kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich machen, die Vorzüge des elektronischen Rechnungsaustauschs wie 

  • Wegfall von Portokosten
  • Reduktion von Rechnungsverarbeitungs-, Prüfungs- und Archivierungskosten
  • Verkürzung des durchschnittlichen Zahlungsziels

zu ihrem Vorteil zu nutzen. Einziges Problem: Die technologischen Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen und privatwirtschaftlichen Rechnungsverarbeitungssystemen, die trotz der Einführung des neuen semantischen Standards weiterbestehen.*

E-Invoicing-Provider als notwendiges Bindeglied

Mit Blick auf verbleibende technische Hürden – und die damit verbundenen Einführungskosten – sieht Stefan Groß insbesondere die Rechnungs-Dienstleister in der Pflicht: “Gerade spezialisierte E-Invoicing-Provider, die die technischen Unterschiede in einer Art Maklerfunktion überbrücken, eröffnen Rechnungsempfängern unabhängig von technischen oder finanziellen Restriktionen eine sichere und umweltschonende Alternative am elektronischen Rechnungsaustausch teilzunehmen, und dies europaweit.”

Schaubild: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU

Bitte geben Sie bei Verwendung “www.verband-e-rechnung.org” oder “VeR” als Quelle an.

*Der aktuelle Richtlinientext nennt eine Reihe inhaltlicher Kernelemente wie z.B. “Informationen über den Verkäufer”, Informationen über den Käufer”, “Lieferungsdetails” oder “Rechnungsgesamtbeträge” und empfiehlt die Erstellung einer Liste mit ergänzenden Syntax-Vorgaben. Mehr unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2014-0198&language=DE&ring=A7-2014-0004

Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)
Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern und Beratungsunternehmen für den elektronischen Rechnungsaustausch sowie von Unternehmen, die E-Invoicing im Einsatz haben. Der Verband versteht sich als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 50 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. Mehr unter www.verband-e-rechnung.org 
 
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Björn Berensmann, COMPRISMA
Tel: +49 (0)89-12 76 51 34
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Verbandskontakt
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Verband elektronische Rechnung (VeR) Schackstr. 2
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Fax: +49 (0)89 38 17 22 04
 
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Basware: Neue Prozesse erobern den B2B-Markt

Intuitive e-Commerce-Tools, e-Invoicing und die Analyse von Käufer- und Lieferantennetzwerken gewinnen für B2B-Unternehmen an Bedeutung

München, 19. März 2014 – Unkomplizierte e-Commerce-Tools und e-Invoicing: Was für viele B2C-Unternehmen bereits Praxis ist, setzt sich zunehmend auch im B2B-Bereich durch. Eine einfachere und beschleunigte Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten durch Online-Self-Services und elektronische Rechnungen sind laut Basware nur der Anfang einer Reihe von zukunftsweisenden Branchentrends. Der Anbieter von e-Invoicing und Purchase-to-Pay-Lösungen (P2P) empfiehlt Unternehmen auch, ihre Beschaffungs- und Zahlungsprozesse gezielt zu analysieren und so zentrale Finanzkennzahlen zu optimieren. 

B2C-Trends schwappen auf das B2B-Geschäft über

Offline war gestern: Über 57 Prozent der IT- und Business-Entscheider in großen Unternehmen sehen in Online-Prozessen wie beispielsweise Self-Services eine große Chance für B2B-Unternehmen, so eine Intershop-Umfrage unter 400 Befragten. 81 Prozent der Geschäftskunden erwarten von ihren Partnern ähnlich intuitive Arten der Auftragsbearbeitung wie sie es beim privaten Shoppen im Internet seit Jahren gewohnt sind. So lässt sich die Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern verbessern und die Kommunikationskosten senken.

e-Invoicing wird zum Standard

Die Liste der Vorteile elektronischer Rechnungen ist lang. Dennoch werden im B2B-Bereich erst 20 Prozent der Rechnungen auf elektronischem Weg verschickt. Im Vergleich liegt Deutschland mit 60 Prozent Unternehmen, die e-Invoicing nutzen, leicht über dem europäischen Durchschnitt von 50 Prozent (Quelle: Billentis). Brancheninitiativen wie die des VDA (Verband der Automobilindustrie) dürften den Trend verstärken. Der Verband will die Branche dazu bewegen, Papierrechnungen komplett abzuschaffen und durch elektronische Prozesse in der Rechnungsbearbeitung zu ersetzen. Davon verspricht sich die Branche deutliche Kosteneinsparungen sowie eine reduzierte Durchlaufzeit von bis zu zehn Tagen. Das begünstigt auch den Cash-Flow der Zulieferer. Vor allem die flexible Nutzung der Formate und Übertragungswege ist zukunftsweisend – Lieferanten lassen sich so ihrer Situation angemessen anbinden.

Mit Echtzeitanalysen zur fundierten Entscheidungsfindung

Der Markt für Business Intelligence und Analytics-Tools boomt und überschreitet schon längst die Grenze von zwölf Milliarden Dollar Umsatz. Den größten Nutzen bringen BI-Tools laut einer IDC-Studie im Controlling. Dort liefern sie einen sofortigen Zugriff auf Informationen. Das macht den Cash-Flow in Echtzeit einsehbar und bietet so die Möglichkeit, Kosteneinsparungen zu identifizieren. In Zukunft werden sich Unternehmen nicht nur bei ihren eigenen Purchase-to-Pay-Prozessen auf Analytics-Daten verlassen, sondern ihr gesamtes Käufer- und Lieferantennetz mit einbeziehen. Dieses Netz liefert wertvolle Informationen, auf deren Basis die Unternehmen ihre Leistungskennzahlen optimieren können – etwa mit Blick auf die Geldumschlagsdauer sowie ausstehende Verbindlichkeiten und Forderungen.


Über Basware
Basware bietet Purchase-to-Pay und e-Invoicing Lösungen für Unternehmen jeder Größe an. Damit lassen sich Finanzprozesse flexibel steuern und automatisieren, vom Einkauf bis zur Rechnungsbearbeitung. Das schließt sowohl die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung als auch den indirekten Einkauf mit ein. Die abteilungs- und unternehmensübergreifenden Prozesse sorgen für einen transparenten Cash-Flow und eine enge Verzahnung von Lieferanten und Kunden.
 
Mit dem offenen Basware Commerce Network haben Kunden und Lieferanten eine Plattform zur Verfügung, über die sie neben elektronischen Rechnungen sämtliche für den Finanz- oder Rechnungsprozess relevante Dokumente austauschen können. Es verbindet Millionen Nutzer in etwa 900.000 Unternehmen in über 100 Ländern – in Summe wickeln sie 50 Millionen Finanztransaktionen jährlich ab. Dank der umfangreichen Branchen- und Prozesskenntnisse ist Basware ein leistungsfähiger Berater in diversen Industriezweigen.
 
Das Unternehmen stellt seine Lösungen sowohl klassisch lizenzbasiert als auch in Cloud-basierten Modellen zur Verfügung. www.basware.de
 
Weitere Informationen
Basware GmbH
Regina Kloo
Neumarkter Str. 28
D-81673 München
Tel: +49 (0)89 3750505-13
Fax: +49 (0)89 3750505-30
E-Mail: Regina.Kloo@basware.com
http://www.basware.de/
 
LEWIS PR
Daniel König / Lisa Tünnermann
Baierbrunner Straße 15
D-81379 München
Tel: +49 89 173019-0
Fax: +49 89 173019-99
E-Mail: daniel.koenig@lewispr.com
lisa.tuennermann@lewispr.com
www.lewispr.de

 

“Update eInvoice” am 28. April 2014 in Frankfurt

Neue Veranstaltung zu Entwicklungen bei Rechnungsprozessen 

Frankfurt, 13. März 2014 – Unter dem Titel „Update eInvoice“ veranstaltet die B&L Management Consulting GmbH einen halbtägigen Event mit Open End in der Klassikstadt in Frankfurt.

In der Klassikstadt finden sich viele aufregende Oldtimer, die man aus nächster Nähe bestaunen kann. So schön klassische Autos anzusehen sind, so wenig sind sie jedoch den heutigen Anforderungen gewachsen, z.B. bzgl. Komfort, Sicherheit oder Zuverlässigkeit.

Ähnlich verhält es sich mit vielen Rechnungsprozessen. Hier erwarten wir heute nicht nur Bedienkomfort, Sicherheit und Zuverlässigkeit, sondern auch maximale Transparenz, Geschwindigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Bereits seit acht Jahren gestaltet B&L mit dem „Elektronischen Rechnungstag“ eine zweitägige Veranstaltung zur Rechnungsbearbeitung, die die Optimierung der Rechnungsprozesse umfassend behandelt, und die – zusammen mit Kongressmedia – weitergeführt wird. 

Mittlerweile hat der Rechnungstag zu einer eigenen Community geführt, für die nicht mehr die Grundlagen, sondern die neusten Vorgaben und Entwicklungen sowie der Erfahrungsaustausch wichtig sind.

Die neue UPDATE-Veranstaltung bietet dazu nun – parallel zum Rechnungstag – in kompakter Form eine Aktualisierung der Fakten, eine Bewertung der Trends im Markt sowie viel Raum für den Erfahrungsaustausch der Anwender untereinander. Dazu trägt auch ein Praxisvortrag unter dem Titel „Erfolgreiche Integration von E-Invoicing und E-Statement im Geschäftsreise- und Reisestellenkartengeschäft“ von American Express bei.

Jeder Teilnehmer erhält das Buch „Rechnungsprozesse optimieren“ von Oliver Berndt im Wert von 49,-€.

Weitere Informationen finden sich unter: http://www.bul-consulting.de/update


Die B&L Management Consulting GmbH wurde 1996 gegründet und zählt in Deutschland zu den führenden anbieter- und produktneutralen Beratungshäusern für die Optimierung der Rechnungsprozesse. B&L begleitet Unternehmen von der Analyse über die Fachkonzeption, die Anbieterauswahl und Systemeinführung bis zur Übergabe an den Betrieb.
 
Zu den Beratungsschwerpunkten gehören zukunftsorientierte Bedarfsfelder wie Rechnungsprozesse, Elektronische Rechnungen, Business Process Management und Dokumenten-Management. Dabei liegt der Fokus auf der prozessorientierten Integration der organisatorischen und technischen Aspekte der Lösungskonzepte. 
 
Kontakt:
B&L Management Consulting GmbH
Schumannstr.41
D-60325 Frankfurt am Main
Internet: http://www.bul-consulting.de
Tel.: +49-69-133 093-0
E-Mail: marketing@bul-consulting.de

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie lädt die Leibniz Universität Hannover dazu ein, an einer anonymen Umfrage zum Thema “Risikobewertung elektronischer Rechnungsprozesse” teilzunehmen.

Hier geht es zur Studie: http://www.iwi.uni-hannover.de/survey_lk.html


Elektronische Rechnungen dürfen (bald) nicht mehr abgelehnt werden

Neue EU-Richtlinie soll grenzübergreifenden Empfang von E-Invoices durch staatliche Stellen regeln

Brüssel/München – Die Beteiligung an EU-weiten Ausschreibungen staatlicher Auftraggeber soll nach dem Willen der Europäischen Kommission zukünftig auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich einfacher werden. Einen wichtigen Meilenstein stellt dabei der einheitliche Empfang und die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen durch den öffentlichen Sektor dar. Eine neue EU-Richtlinie soll nun Klarheit schaffen – mit einem verbindlichen, inhaltlichen Standard und einer Annahmeverpflichtung für die ausschreibenden staatlichen Stellen.

Mit der Ausgestaltung der neuen Richtlinie und eines einheitlichen “semantischen” Standards für die elektronische Rechnungsstellung wollen die EU und ihre Mitgliedsstaaten den Übergang zu einer papierlosen öffentlichen Verwaltung weiter vorantreiben.

Milliardeneinsparungen durch E-Invoicing erwartet

Dabei sind es nicht nur die geschätzten Einsparungen in Milliardenhöhe, die die EU-Kommission im Juni 2013 dazu veranlasst haben, einen entsprechenden Richtlinienentwurf zu verfassen. Denn ist die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen” erst einmal legislative Wirklichkeit, dürfte das auch über die staatliche Auftragsvergabe hinaus weitreichende Folgen haben. 

Öffentlicher Sektor als „Leitmarkt“ für den elektronischen Rechnungsaustausch

Worum es den EU-Kommissaren außerdem in ihrer Richtlinieninitiative geht, erklärt Stefan Groß, Steuerberater und Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR): “Bisher werden nicht einmal 20 Prozent aller Rechnungen in ganz Europa elektronisch ausgetauscht. Und das, obwohl mit dem E-Invoicing eine deutlich kostengünstigere, einfache und rechtssichere Alternative für den effektiven und umweltschonenden Rechnungsaustausch zur Verfügung stehen würde. Die EU-Kommission hat sich daher zum Ziel gesetzt, dieses Missverhältnis zu korrigieren.”

Die staatliche Auftragsvergabe mit ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung soll demnach als “Leitmarkt” für die weitere Etablierung der elektronischen Rechnungsstellung in der Wirtschaft dienen. Allem Anschein nach eine sehr gute Wahl, denn wie aus der Begründung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission hervorgeht, macht die von der neuen Richtlinie betroffene öffentliche Auftragsvergabe immerhin rund 3,7 Prozent des EU-weiten Bruttoinlandsproduktes aus.


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)
Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern und Beratungsunternehmen für den elektronischen Rechnungsaustausch sowie von Unternehmen, die E-Invoicing im Einsatz haben. Der Verband versteht sich als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 50 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.
 
Pressekontakt
Björn Berensmann, COMPRISMA
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Fax: +49 (0)89-12 76 51 35
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org