Verband elektronische RechnungDer Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche
Rechnungen mit QR-Code für schnelle und fehlerfreie Überweisungen
Neues Feature vom Verbandsmitglied JustOn erleichtert Kunden den Bezahlprozess
Über die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management ist es nun möglich, Rechnungen mit einem QR-Code zu versehen. Diese Funktion zum Erstellen von QR-Rechnungen erfüllt in der Schweiz den Standard für maschinenlesbare Rechnungen, erleichtert aber auch Unternehmen anderer europäischer Länder und deren Kunden die Zahlvorgänge.
Die Verwendung von QR-Codes auf Rechnungen ermöglicht es Endkunden, schneller und fehlerfrei zu bezahlen. Dieser Code enthält alle für eine Zahlung notwendigen Informationen und kann von mobilen Geräten mit entsprechender Software zum Online-Banking gelesen werden. Ein einfacher Scan initialisiert Zahlungsvorgänge.
Der Umgang mit QR-Rechnungen ist unkompliziert und damit benutzerfreundlich: Im ersten Schritt scannen Rechnungsempfänger den QR-Code mit der Banking-App auf ihrem mobilen Endgerät vom Bildschirm oder der Papierrechnung. Ihnen werden daraufhin alle Zahlungsdetails wie Zahlungsempfänger, IBAN und BIC angezeigt. Im zweiten Schritt bestätigen die Nutzer die Zahlung und schließen damit den Bezahlvorgang ab. Dieses Vorgehen garantiert einen fehlerfreien Datentransfer und erleichtert nicht nur Endkunden die Zahlung, sondern das Banking und das damit verbundene Zahlungsmanagement in Unternehmen.
Die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management erzeugt ab der Version 2.90 nicht nur QR-Codes für SEPA-Überweisungen, sondern auch für die von JustOn Cash Management zur Verfügung gestellte Zahlungsseite und fügt sie in Rechnungs-Pdfs. ein.
Der Inhalt der QR-Codes für den SEPA Credit Transfer ist selbstverständlich konform zu den vom European Payments Council definierten Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer. Damit sind Unternehmen auf der sicheren Seite und profitieren von allen Vorteilen der integrierten QR-Code.
Für mehr Informationen buchen Sie gern eine kostenlose Webdemo.
Über JustOn
Seit 2010 steht JustOn für die erfolgreiche Automatisierung von Abrechnungs-, Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen auf der Salesforce-Plattform. Die von JustOn entwickelten innovativen Softwarelösungen digitalisieren wichtige Finanzprozesse in namhaften Unternehmen weltweit. Diese sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern profitieren ebenso von der transparenten und fundierten Auswertung Ihrer Schlüsselkennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten.
Erkenntnisse vom E-Invoicing Exchange Summit 2023 in Dublin
Fortschritt der E-Rechnung in der Europäischen Union: Die Blicke gehen nach Deutschland
Eines der internationalen Highlights im Eventkalender der E-Rechnungsbranche, der E-Invoicing Exchange Summit, hat seine Tore in Dublin nach drei spannenden und intensiven Kongresstagen wieder geschlossen. Vom 2. bis 4. Oktober 2023 kamen Experten und Interessierte hier zusammen, um die zentrale Rolle der E-Rechnung bei der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft und im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug auf internationalem Level zu diskutieren.
Ein Thema, das auch immer wieder in den Vordergrund rückte – und auch schon beim deutschen E-Rechnungs-Gipfel 2023 in Berlin im Frühsommer heiß diskutiert wurde:
Die Komplexität der verschiedenen Tax-Reporting-Systeme und die unterschiedlichen Anforderungen der Prozessbeteiligten auf internationaler Ebene.
Die europäische Perspektive nahm dabei einen zentralen Platz ein. Denn zwar verfolgen vor allem die EU-Mitgliedsstaaten mit der Digitalisierung der Rechnungsstellung aktuell das gleiche Ziel – jedoch stehen dabei bisweilen äußerst unterschiedliche Ansätzen und Technologien im Fokus. Entsprechend ist die Europäische Kommission bemüht, dieser Herausforderung mit dem ViDA-Vorschlag (“VAT in the Digital Age”) zu begegnen und fördert die Weiterentwicklung des Standards CEN 16931, um europaweit einheitliche Vorgaben zu setzen.
Ludwig de Winter von der EU-Kommission informierte über den aktuellen Stand der ViDA-Verhandlungen. Die zentralen Diskussionspunkten im Rat sind demnach:
Die parallele Reportingverpflichtung des Empfängers
Der Grad der Konvergenz nationaler Systeme
Die Einhaltung der Fristen
Ein besonderes Augenmerk lag im Laufe des Kongresses auch auf Deutschland. Ivo Moszynski und Richard Luthardt vom VeR sowie Hans Joachim Narzynski vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gaben einen Einblick in den aktuellen Stand der deutschen regulatorischen Überlegungen. “Die E-Rechnung ist ein essentielles Instrument zur Stärkung der Digitalisierung in Deutschland und muss schnellstmöglich umgesetzt werden “, bekräftigt Richard Luthardt, Vorstandsmitglied des VeR.
Doch nicht nur Europa, auch weltweit ist die elektronische Rechnungsstellung in aller Munde. Egal ob in der APAC-Region, den USA oder Lateinamerika – überall wird das Potenzial der E-Rechnung erkannt und genutzt. Sie dient nicht nur der Digitalisierung der Buchhaltung und der Steuerkontrollen, sondern ermöglicht den Steuerverwaltungen auch, risikoreiche Transaktionen mithilfe von KI-Technologien zu identifizieren. Richard Luthardt betont: “Auch in Dublin wurde einmal mehr klar: es geht nicht mehr nur um E-Invoicing. Unternehmen werden zunehmend aufgefordert, ihre Transaktionsdaten in Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln. Diese Entwicklung ist unumkehrbar und wird die Art und Weise, wie Geschäfte abgewickelt werden, revolutionieren.”
Um diese globalen Digitalisierungsherausforderungen zu bewältigen, ist es jedoch unerlässlich, dass Provider, Unternehmen, Verbände und Regulierungsbehörden Hand in Hand arbeiten. “Die Zukunft der E-Rechnung ist nicht nur eine technische, sondern auch eine menschliche Herausforderung. Der Austausch mit Unternehmern, Vertretern von Finanzministerien und anderen Fachleuten beim Summit hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind”, schließt Luthardt.
Der E-Invoicing Exchange Summit war erneut eine Plattform für Wissenstransfer, Networking und Inspiration. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Branche in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird, doch eines ist sicher: Die Zukunft der E-Rechnung sieht vielversprechend aus und ist unumkehrbar.
EESPA fordert von EU das „grenzenlose E-Invoicing“
Verband elektronische Rechnung (VeR) schließt sich EESPA-Forderungen zum grenzenlosen E-Invoicing in der EU an
Kürzlich gab die European E-Invoicing Service Providers Association (EESPA) ein Statement heraus, in dem sie „voll und ganz die europäischen Bemühungen zum Datenschutz und zur Sicherheit von Geschäftsinformationen“ unterstützt. Gleichzeitig mahnt der europäische Hauptverband der E-Invoicing-Provider allerdings die entsprechende Weitsicht und das nötige Fingerspitzengefühl bei der weiteren Ausgestaltung entsprechender Vorgaben auf europäischer Ebene an. Als Dachverband der deutschen E-Invoicing-Branche stimmt der Verband elektronische Rechnung (VeR) den EESPA-Forderungen ausdrücklich zu.
Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Sovereign Clouds im Hinblick auf diese Ziele dem übergeordneten Ziel eines kosteneffizienten globalen E-Invoicings und der Automatisierung der Lieferkette dienlich bleiben, fordert die EESPA die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf,
sich rechtzeitig auf einen praktikablen Ansatz zur EU-weiten Nutzung von Sovereign-Cloud-Hosting-Vereinbarungen zu einigen sowie
mit Drittländern und weiteren Organisationen zusammenzuarbeiten, um ähnlich gelagerte Zugangshürden für EU-Unternehmen in anderen Märkten zu vermeiden.
VeR unterstützt Forderungen und Empfehlungen der EESPA
„Als VeR unterstützen wir die europäischen Bemühungen um Datenschutz und die Sicherheit von Unternehmensinformationen ebenso umfänglich wie die EESPA“, bestätigt VeR-Vorstand Richard Luthardt und ergänzt: „Um sicherzustellen, dass die staatlichen Cloud-Anforderungen dabei auch weiterhin dem Gesamtziel einer kostengünstigen globalen E-Invoicing- und Lieferkettenautomatisierung förderlich bleiben, hält der VeR es für notwendig, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam einen EU-weiten Ansatz anstreben, der diesem Ziel auch wirklich Rechnung trägt.
VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews
Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.
BMF präsentiert Entwurf für Wachstumschancengesetz
Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt Verbänden seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ vor.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für das sogenannte Wachstumsgesetz vorgelegt, mit dem die Wirtschaft gestärkt und das Steuersystem vereinfacht werden sollen.
Ein nötiger Schritt hin auf dem Weg zu einem digitaleren Deutschland, zu dem sich die deutsche Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der ViDA-Initiative der EU und dem zunehmenden Einsatz von CTC-Modellen (Continuous Transaction Controls) in immer mehr Nachbarstaaten wie Italien entschieden hat.
Der Entwurf ziele darauf ab, Investitionen zu fördern, kleine Unternehmen zu entlasten und unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden, heißt es zu Beginn des fast 280 Seiten umfassenden Papiers.
Für die deutsche E-Invoicing-Branche – und nahezu alle deutschen B2B-Transaktionen – sieht der Entwurf folgende Hauptpunkte vor:
Keine Überraschung: Ab dem 1. Januar 2025 soll der Empfang von E-Rechnungen gemäß EN16931 für alle Empfänger im B2B-Bereich verpflichtend werden. Die hierzu nötige Sondergenehmigung wurde vom Europäischen Rat erteilt. Einer (wie vom BMF schon auf dem diesjährigen E-rechnung-Gipfel favorisierten) zweistufigen Einführung von zunächst obligatorischer E-Rechnung und späterer Verpflichtung zum Tax Reporting, steht damit seitens der EU nichts mehr im Wege.
Allerdings sieht der Entwurf einige, wenn auch wenige Ausnahmen vor: So solle die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsempfang weder für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV noch für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV gelten.
Nach Willen des BMF soll zudem der bisherige Vorrang der Papierrechnung fallen, was die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich machen würde. Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sollen neben EN-konformen E-Rechnungsformaten (z.B. XRechnung und ZUGFeRD 2.x) auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen weiter toleriert werden – Vorausgesetzt allerdings, dass der Empfänger dem Empfang zustimmt. Nach Ablauf dieser „Schonfrist“ soll diese Übergangsregelung dann zwei Jahre lang nur noch für digitale Rechnungsformate gelten – Papierrechnungen sollen nach dem Willen des BMF dagegen ab dem 1. Januar 2026 der Vergangenheit angehören.
Das bedeutet aber auch: Bestandsschutz für EDI für drei Jahre!
Die wichtigsten Aspekte zur E-Rechnung auf einen Blick:
• Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle verpflichtend.
• Der Europäische Rat hat die Zustimmung erteilt, und eine separate Einführung in Deutschland ist möglich.
• Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.
• Die Priorität der Papierrechnung entfällt, und die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich.
• Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 können zunächst noch andere E-Rechnungen, sofern der Empfänger zustimmt, sowie Papierrechnungen ausgestellt werden.
• Es besteht ein (impliziter) Bestandsschutz für EDI für drei Jahre.
So geht es nun weiter:
Der Zeitraum zur Anhörung der Verbände war bis zum 25. Juli 2023 angesetzt. Bereits im August soll eine Kabinettsabstimmung stattfinden, aus welcher schließlich ein entsprechender Regierungsentwurf hervorgehen soll. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich bereits in der ersten Lesung am 12. Oktober 2023 behandeln. Eine Anhörung im Finanzausschuss für den 16. Oktober 2023 ist ebenfalls bereits geplant. Die weiteren Lesungen im Bundestag sind bis zum 10. November 2023 vorgesehen. Im Bundesrat soll der Gesetzentwurf dann möglichst im November, spätestens jedoch im Dezember besprochen werden, was eine Veröffentlichung bereits zu Jahresbeginn 2024 wahrscheinlich macht.
Die steuerkonforme E-Rechnung “erobert” Europa
Disclaimer: Dieser Blogbeitrag von VeR-Mitglied TrueCommerce bietet einen kurzen Überblick zum Thema Tax Compliance eInvoicing in Europa. Es gibt jedoch viele weitere Details und spezifische Vorschriften, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.
Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung beschreiten immer mehr europäische Länder neue Wege und führen Maßnahmen und Systeme für eine kontinuierliche Überwachung (Continous Transaction Control = CTC) der im Land ausgestellten Rechnungen ein. Vorreiter in Europa war Italien in 2019, Frankreich, Spanien und Polen folgen in naher Zukunft, geplant ist 2024, auch in Deutschland wird eine Einführung eines solchen Kontrollsystems ab 2025 vorbereitet.
Was ist eInvoicing? eInvoicing bezieht sich auf die elektronische Ausstellung, Übermittlung und Archivierung von Rechnungen. In Europa gibt es bereits heute verschiedene verpflichtende Vorschriften und Initiativen, die darauf abzielen, die Nutzung von eInvoicing verpflichtend zu machen. Ein Beispiel war die Umsetzung der EN 16931 vor einigen Jahren für die B2G Rechnungen; Rechnungen an Behörden mussten in elektronischer Form erfolgen. In Deutschland erfolgt dies im Format XRechnung und verschiedenen erlaubten Übertragungswegen. Ebenso die Initiative der FeRD mit dem Format ZUGFeRD hat sich in einigen Bereichen bei Firmen etabliert.
Tax Compliance, also die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, ist daher ein Aspekt für Unternehmen in Europa, den diese nicht ignorieren können. In diesem Zusammenhang stellt speziell die verpflichtende elektronische Rechnung, die in einer steuerkonformen Art und Weise auszutauschen sein wird, eine Herausforderung dar. Entspricht eine solche elektronische Rechnung den steuerlichen Vorgaben, sprechen wir von Tax compliant eInvoicing.
Was bedeutet Tax compliant eInvoicing?
Die Steuerbehörden möchten den Austausch von Rechnungen kontrollieren und schreiben dazu vor
die Rechnungen in elektronischer Form auszutauschen,
eventuell elektronisch zu signieren und
den Steuerbehörden fortlaufend darüber Bericht zu erstatten.
Wichtig wird der Begriff „Continuous Transaction Control“ (CTC), eine kontinuierliche Transaktionskontrolle durch die Steuerbehörden, was bedeutet, dass eine fortlaufende Kontrolle der Rechnungen bei der Finanzverwaltung in Echtzeit stattfindet.
Welche Länder sind beteiligt?
Die Europäische Union hat beispielsweise, wie oben schon erwähnt, die Richtlinie 2014/55/EU eingeführt, die den Einsatz von eInvoicing im öffentlichen Auftragswesen fördert. Diese Richtlinie legte einheitliche Standards gemäß EN16931 für elektronische Rechnungen fest, jedes Mitgliedsland der EU hat diese Richtlinie bereits umgesetzt. Darüber hinaus haben viele europäische Länder ihre eigenen spezifischen Vorschriften für eInvoicing und steuerliche Compliance eingeführt. Beispielsweise verlangen einige Länder, dass elektronische Rechnungen in einem bestimmten Format eingereicht werden, wie XML oder EDI.
Die Europäische Kommission hat eine neue Initiative im Kampf gegen die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerhinterziehung mit dem Namen ViDA = VAT in the Digital Age ins Leben gerufen. Diese Initiative soll ab 2028 zusammen mit allen Maßnahmen der einzelnen Länder zusätzlich noch die verbliebene Kontrolllücke bei der grenzüberschreitenden Rechnungslegung und dem Kampf der Steuerhinterziehung schließen.
Steuerkonformes E-Invoicing in Deutschland
Deutschland befindet sich aktuell auf dem Weg zur verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B, die betroffenen Behörden stellen einen Entwurf zur Diskussion vor, die Konsultationsphase läuft mit den zahlreichen Verbänden in Deutschland.
Die Roadmap für die weitere Planung der elektronischen Rechnung in Deutschland steht bereits. Die Einführung ist zum 01.01.2025 geplant und soll in mehreren Stufen verpflichtend werden. Der letzte Meilenstein des Projekts wird die Anbindung an die Europäische ViDA-Initiative zum 01.01.2028 sein. In Deutschland gibt es zudem die “GoBD” (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß archiviert werden.
Steuerkonformes E-Invoicing in Polen
In Polen gibt es das sogenannte “JPK” (Jednolity Plik Kontrolny) oder “Unified Control File”, das Unternehmen elektronisch einreichen müssen. Es enthält detaillierte Informationen über Rechnungen, Transaktionen und andere steuerrelevante Daten.
Ab dem Juli 2024 wird zusätzlich eine CTC-Plattform mit dem Namen „KSeF Portal“ zum Clearance aller ausgestellten Rechnungen durch die Steuerbehörden eingeführt werden. Zum Einsatz kommt dort auch eine Verpflichtung zur elektronischen Signatur und eines Return Tokens zur geprüften Rechnung.
Steuerkonformes E-Invoicing in Frankreich
Frankreich hat bereits das “Chorus Pro” System eingeführt, das für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, obligatorisch ist. Es erfordert die elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung.
Der nächste Schritt in Frankreich wird sein, die Plattform zu erweitern und auch für B2B Rechnungen verpflichtend zu machen. Ab dem 01.07.2024 wird es für ALLE Unternehmen verpflichtend werden, die E-Rechnungen empfangen. Frankreich hat sich entschieden nicht eine zentrale Plattform für den Rechnungsaustausch einzuführen, sondern wird ein dezentrales Modell zur Übertragung der E-Rechnung und zum Tax Reporting bei “Chorus Pro” zum Einsatz kommen.
Steuerkonformes E-Invoicing in Spanien
Spanien hat das “Suministro Inmediato de Información” (SII) System eingeführt, das seit 01.07.2017 verpflichtend ist. Große Unternehmen müssen elektronische Rechnungen an das spanische Finanzamt übermitteln. Dieses System erfordert die Ausstellung und Erklärung der Einzelheiten der ausgestellten und empfangenen Rechnungen gegenüber der Steuerbehörde innerhalb einer Frist von maximal vier Kalendertagen.
Der nächste Schritt wird die Umsetzung des „Crea y Crece“ Gesetzes aus 2022 werden, welches eine Verpflichtung für E-Rechnungen vorsieht und eine Übertragung an oder über eine CTC-Plattform der Behörden. Der Entwurf der Regulierung wurde Ende Juni 2023 veröffentlicht, bis einschließlich 10. Juli 2023 konnten Verbände und Beteiligte dazu eine Rückmeldung abgeben. Der endgültige Zeitpunkt für die verpflichtende B2B E-Rechnung in Spanien steht noch nicht fest, ist aber im Gesetz bereits bestimmt mit „12 Monate nach der Veröffentlichung der Regulierungen als königliches Dekret“ ist es für größere Firmen verpflichtend anzuwenden.
Wie können Sie Vorteile aus den Vorschriften ziehen?
Die Umstellung auf eInvoicing bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, darunter Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und eine verbesserte Nachverfolgbarkeit. Darüber hinaus können Unternehmen durch die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die Verwendung von eInvoicing mögliche Strafen oder Sanktionen vermeiden.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sich über die spezifischen steuerlichen Anforderungen in den einzelnen europäischen Ländern informieren und sicherstellen, dass sie die richtigen Tools und Prozesse implementieren, um die Tax Compliance zu gewährleisten und eInvoicing effektiv zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Übersicht ist und es in jedem Land weitere spezifische Anforderungen und Details gibt. Es ist ratsam, die jeweiligen steuerlichen Vorschriften und Empfehlungen der Finanzbehörden zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die eInvoicing-Prozesse den Anforderungen entsprechen.
Rechnungsworkflow von xSuite jetzt auf der SAP BTP verfügbar
Als einer der weltweit ersten Hersteller bietet die xSuite Group auf der SAP Business Technology Platform einen Workflow zur digitalen Verarbeitung von Eingangsrechnungen für SAP S/4HANA Cloud, Public Edition.
Ahrensburg, Juli 2023 – Nach dem Lieferantenportal stellt die xSuite Group jetzt auch eine brandneue Workflowlösung für ihre Kernkompetenz, die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen, auf der SAP Business Technology Platform bereit. Mit der SAP BTP können Erweiterungen und Add-ons an SAP S/4HANA in beliebigen Deployment-Formen angebunden werden – inklusive der SAP S/4HANA Cloud, Public Edition. xSuite setzt sich damit weltweit technologisch mit an die Spitze, denn sie ist eines der ersten Unternehmen, die standardisierte Accounts-Payable-Prozesse auf der SAP BTP anbieten. SAP will die Business Technology Platform zum Fundament der Zukunft für SAP-basierte Geschäftsprozesse machen. xSuite unterstützt den Kurs des ERP-Herstellers.
Für die Entwicklung eines standardisierten Out-of-the-Box Rechnungsworkflows auf Basis der SAP BTP hat xSuite ihr Kernprodukt „xSuite Invoice“ um einen komplett neuen Technologie-Stack erweitert. Die Komponenten auf der BTP sind in dem Softwarepaket „xSuite Invoice Premium“ enthalten.
Über das Programm „GROW with SAP“ will SAP mittelständische Unternehmen und Neukunden für die S/4HANA Cloud Public Edition gewinnen. Der Mehrheit der SAP-Kunden steht die Umstellung auf SAP S/4HANA außerdem noch bevor, und damit eine Entscheidung über das Bereitstellungsmodell. Ein Blick in die Kundenbasis der xSuite bestätigt diesen Status quo: Gearbeitet wird bislang noch viel mit SAP ECC on-premises oder in der Private Cloud.
Die nun erweiterte Rechnungsverarbeitungslösung eignet sich für jedes SAP S/4HANA-Betriebsmodell: SAP S/4HANA Cloud Public Edition, Cloud Private Edition und für On-Premises-Installationen. Dies gibt SAP-Anwenderunternehmen volle Flexibilität und ermöglicht einen einfachen Umstieg.
Jan Schulze, Head of Product Management bei der xSuite Group: „Viele Unternehmen verfolgen eine „Cloud-First- bzw. Clean-Core“-Strategie. Dies ist oft eine Reise von On-Premises-Systemen über die Private bis zur Public Cloud. Unsere Lösung sorgt hier für Unabhängigkeit: Wenn es um die Eingangsrechnungsverarbeitung geht, deckt der Workflow alles ab. Das macht unsere Kunden zukunftsfähig.“
Matthias Lemenkühler, CEO der xSuite Group, ergänzt: „Standardisierung und die Nutzung der Public Cloud helfen dabei, Geschäftsprozesse zu vereinfachen. Wir haben schon sehr früh an den Weg in die Public Cloud als Modell der Zukunft geglaubt und die Entwicklung darauf ausgerichtet, unsere Rechnungsverarbeitungslösung darüber anzubieten. Deshalb sind wir mit die ersten, die eine funktionierende Softwarelösung für das Rechnungsmanagement auf der SAP BTP bereitstellen können.“
Die komplette Pressemitteilung gibt es hier zum Download.
Über die xSuite Group
Die xSuite Group ist Softwarehersteller von Anwendungen für dokumentenbasierte Prozesse und stellt weltweit standardisierte, digitale Lösungen bereit, die ein einfaches, sicheres und schnelles Arbeiten ermöglichen. Kernkompetenz ist die Eingangsrechnungsverarbeitung innerhalb von SAP für den Mittelstand, Konzerne und öffentliche Auftraggeber. Mit xSuite verarbeiten pro Jahr über 300.000 Anwendende mehr als 80 Millionen Dokumente.
Ergänzt wird das Portfolio durch Anwendungen für Einkaufs- und Auftragsprozesse sowie Archivierung. Die Software wird in der Cloud, on-premises oder hybrid betrieben. xSuite liefert alles aus einer Hand: Softwarekomponenten (Capture, Workflow, Archivierung) und Dienstleistungen (Beratung, Implementierung, Schulung, Support und Managed Services).
xSuite ist Partner der SAP. Regelmäßige SAP-Zertifizierungen für verschiedene Lösungen und SAP-Einsatzumgebungen bestätigen den hohen Qualitätsstandard der xSuite-Anwendungen.
Gegründet wurde xSuite 1994. Der Stammsitz ist in Ahrensburg bei Hamburg. Weltweit arbeiten 230 Beschäftigte an acht Standorten in Europa, Asien und den USA. Die xSuite Group erwirtschaftete 2022 einen Gesamtumsatz von über 43 Mio. €.
Kontakt
Barbara Wirtz
xSuite Group GmbH
Marketing & PR
Tel. +49 (0)4102/88 38 36
barbara.wirtz@xsuite.com
www.xsuite.com