Pressemitteilung: EESPA fordert von EU das „grenzenlose E-Invoicing“

EESPA fordert von EU das „grenzenlose E-Invoicing“

Verband elektronische Rechnung (VeR) schließt sich EESPA-Forderungen zum grenzenlosen E-Invoicing in der EU an

Kürzlich gab die European E-Invoicing Service Providers Association (EESPA) ein Statement heraus, in dem sie „voll und ganz die europäischen Bemühungen zum Datenschutz und zur Sicherheit von Geschäftsinformationen“ unterstützt. Gleichzeitig mahnt der europäische Hauptverband der E-Invoicing-Provider allerdings die entsprechende Weitsicht und das nötige Fingerspitzengefühl bei der weiteren Ausgestaltung entsprechender Vorgaben auf europäischer Ebene an. Als Dachverband der deutschen E-Invoicing-Branche stimmt der Verband elektronische Rechnung (VeR) den EESPA-Forderungen ausdrücklich zu.

Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Sovereign Clouds im Hinblick auf diese Ziele dem übergeordneten Ziel eines kosteneffizienten globalen E-Invoicings und der Automatisierung der Lieferkette dienlich bleiben, fordert die EESPA die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf,

  • sich rechtzeitig auf einen praktikablen Ansatz zur EU-weiten Nutzung von Sovereign-Cloud-Hosting-Vereinbarungen zu einigen sowie
  • mit Drittländern und weiteren Organisationen zusammenzuarbeiten, um ähnlich gelagerte Zugangshürden für EU-Unternehmen in anderen Märkten zu vermeiden.

VeR unterstützt Forderungen und Empfehlungen der EESPA

„Als VeR unterstützen wir die europäischen Bemühungen um Datenschutz und die Sicherheit von Unternehmensinformationen ebenso umfänglich wie die EESPA“, bestätigt VeR-Vorstand Richard Luthardt und ergänzt: „Um sicherzustellen, dass die staatlichen Cloud-Anforderungen dabei auch weiterhin dem Gesamtziel einer kostengünstigen globalen E-Invoicing- und Lieferkettenautomatisierung förderlich bleiben, hält der VeR es für notwendig, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam einen EU-weiten Ansatz anstreben, der diesem Ziel auch wirklich Rechnung trägt.

Das komplette Statement der EESPA können Sie hier nachlesen.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 50

BMF präsentiert Entwurf für Wachstumschancengesetz

Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt Verbänden seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ vor.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für das sogenannte Wachstumsgesetz vorgelegt, mit dem die Wirtschaft gestärkt und das Steuersystem vereinfacht werden sollen.

Ein nötiger Schritt hin auf dem Weg zu einem digitaleren Deutschland, zu dem sich die deutsche Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der ViDA-Initiative der EU und dem zunehmenden Einsatz von CTC-Modellen (Continuous Transaction Controls) in immer mehr Nachbarstaaten wie Italien entschieden hat.

Der Entwurf ziele darauf ab, Investitionen zu fördern, kleine Unternehmen zu entlasten und unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden, heißt es zu Beginn des fast 280 Seiten umfassenden Papiers.

 

Für die deutsche E-Invoicing-Branche – und nahezu alle deutschen B2B-Transaktionen – sieht der Entwurf folgende Hauptpunkte vor:

Keine Überraschung: Ab dem 1. Januar 2025 soll der Empfang von E-Rechnungen gemäß EN16931 für alle Empfänger im B2B-Bereich verpflichtend werden. Die hierzu nötige Sondergenehmigung wurde vom Europäischen Rat erteilt. Einer (wie vom BMF schon auf dem diesjährigen E-rechnung-Gipfel favorisierten) zweistufigen Einführung von zunächst obligatorischer E-Rechnung und späterer Verpflichtung zum Tax Reporting, steht damit seitens der EU nichts mehr im Wege.

Allerdings sieht der Entwurf einige, wenn auch wenige Ausnahmen vor: So solle die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsempfang weder für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV noch für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV gelten.

Nach Willen des BMF soll zudem der bisherige Vorrang der Papierrechnung fallen, was die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich machen würde. Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sollen neben EN-konformen E-Rechnungsformaten (z.B. XRechnung und ZUGFeRD 2.x) auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen weiter toleriert werden – Vorausgesetzt allerdings, dass der Empfänger dem Empfang zustimmt. Nach Ablauf dieser „Schonfrist“ soll diese Übergangsregelung dann zwei Jahre lang nur noch für digitale Rechnungsformate gelten – Papierrechnungen sollen nach dem Willen des BMF dagegen ab dem 1. Januar 2026 der Vergangenheit angehören.

Das bedeutet aber auch: Bestandsschutz für EDI für drei Jahre!

 

Die wichtigsten Aspekte zur E-Rechnung auf einen Blick:

• Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle verpflichtend.

• Der Europäische Rat hat die Zustimmung erteilt, und eine separate Einführung in Deutschland ist möglich.

• Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.

• Die Priorität der Papierrechnung entfällt, und die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich.

• Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 können zunächst noch andere E-Rechnungen, sofern der Empfänger zustimmt, sowie Papierrechnungen ausgestellt werden.

• Es besteht ein (impliziter) Bestandsschutz für EDI für drei Jahre.

 

So geht es nun weiter:

Der Zeitraum zur Anhörung der Verbände war bis zum 25. Juli 2023 angesetzt. Bereits im August soll eine Kabinettsabstimmung stattfinden, aus welcher schließlich ein entsprechender Regierungsentwurf hervorgehen soll. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich bereits in der ersten Lesung am 12. Oktober 2023 behandeln. Eine Anhörung im Finanzausschuss für den 16. Oktober 2023 ist ebenfalls bereits geplant. Die weiteren Lesungen im Bundestag sind bis zum 10. November 2023 vorgesehen. Im Bundesrat soll der Gesetzentwurf dann möglichst im November, spätestens jedoch im Dezember besprochen werden, was eine Veröffentlichung bereits zu Jahresbeginn 2024 wahrscheinlich macht.

Die steuerkonforme E-Rechnung “erobert” Europa

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag von VeR-Mitglied TrueCommerce bietet einen kurzen Überblick zum Thema Tax Compliance eInvoicing in Europa. Es gibt jedoch viele weitere Details und spezifische Vorschriften, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung beschreiten immer mehr europäische Länder neue Wege und führen Maßnahmen und Systeme für eine kontinuierliche Überwachung (Continous Transaction Control = CTC) der im Land ausgestellten Rechnungen ein. Vorreiter in Europa war Italien in 2019, Frankreich, Spanien und Polen folgen in naher Zukunft, geplant ist 2024, auch in Deutschland wird eine Einführung eines solchen Kontrollsystems ab 2025 vorbereitet.

Was ist eInvoicing?
eInvoicing bezieht sich auf die elektronische Ausstellung, Übermittlung und Archivierung von Rechnungen. In Europa gibt es bereits heute verschiedene verpflichtende Vorschriften und Initiativen, die darauf abzielen, die Nutzung von eInvoicing verpflichtend zu machen. Ein Beispiel war die Umsetzung der EN 16931 vor einigen Jahren für die B2G Rechnungen; Rechnungen an Behörden mussten in elektronischer Form erfolgen. In Deutschland erfolgt dies im Format XRechnung und verschiedenen erlaubten Übertragungswegen. Ebenso die Initiative der FeRD mit dem Format ZUGFeRD hat sich in einigen Bereichen bei Firmen etabliert.

Tax Compliance, also die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, ist daher ein Aspekt für Unternehmen in Europa, den diese nicht ignorieren können. In diesem Zusammenhang stellt speziell die verpflichtende elektronische Rechnung, die in einer steuerkonformen Art und Weise auszutauschen sein wird, eine Herausforderung dar. Entspricht eine solche elektronische Rechnung den steuerlichen Vorgaben, sprechen wir von Tax compliant eInvoicing.

Trend zum eInvoicing

Was bedeutet Tax compliant eInvoicing?

Die Steuerbehörden möchten den Austausch von Rechnungen kontrollieren und schreiben dazu vor

  • die Rechnungen in elektronischer Form auszutauschen,
  • eventuell elektronisch zu signieren und
  • den Steuerbehörden fortlaufend darüber Bericht zu erstatten.

Wichtig wird der Begriff „Continuous Transaction Control“ (CTC), eine kontinuierliche Transaktionskontrolle durch die Steuerbehörden, was bedeutet, dass eine fortlaufende Kontrolle der Rechnungen bei der Finanzverwaltung in Echtzeit stattfindet.

Welche Länder sind beteiligt?

Die Europäische Union hat beispielsweise, wie oben schon erwähnt, die Richtlinie 2014/55/EU eingeführt, die den Einsatz von eInvoicing im öffentlichen Auftragswesen fördert. Diese Richtlinie legte einheitliche Standards gemäß EN16931 für elektronische Rechnungen fest, jedes Mitgliedsland der EU hat diese Richtlinie bereits umgesetzt. Darüber hinaus haben viele europäische Länder ihre eigenen spezifischen Vorschriften für eInvoicing und steuerliche Compliance eingeführt. Beispielsweise verlangen einige Länder, dass elektronische Rechnungen in einem bestimmten Format eingereicht werden, wie XML oder EDI.

Die Europäische Kommission hat eine neue Initiative im Kampf gegen die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerhinterziehung mit dem Namen ViDA = VAT in the Digital Age ins Leben gerufen. Diese Initiative soll ab 2028 zusammen mit allen Maßnahmen der einzelnen Länder zusätzlich noch die verbliebene Kontrolllücke bei der grenzüberschreitenden Rechnungslegung und dem Kampf der Steuerhinterziehung schließen.

Steuerkonformes E-Invoicing in Deutschland

Deutschland befindet sich aktuell auf dem Weg zur verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B, die betroffenen Behörden stellen einen Entwurf zur Diskussion vor, die Konsultationsphase läuft mit den zahlreichen Verbänden in Deutschland.

Die Roadmap für die weitere Planung der elektronischen Rechnung in Deutschland steht bereits. Die Einführung ist zum 01.01.2025 geplant und soll in mehreren Stufen verpflichtend werden. Der letzte Meilenstein des Projekts wird die Anbindung an die Europäische ViDA-Initiative zum 01.01.2028 sein. In Deutschland gibt es zudem die “GoBD” (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß archiviert werden.

Roadmap zur verpflichtenden eRechnung in Deutschland

Steuerkonformes E-Invoicing in Polen

In Polen gibt es das sogenannte “JPK” (Jednolity Plik Kontrolny) oder “Unified Control File”, das Unternehmen elektronisch einreichen müssen. Es enthält detaillierte Informationen über Rechnungen, Transaktionen und andere steuerrelevante Daten.

Ab dem Juli 2024 wird zusätzlich eine CTC-Plattform mit dem Namen „KSeF Portal“ zum Clearance aller ausgestellten Rechnungen durch die Steuerbehörden eingeführt werden. Zum Einsatz kommt dort auch eine Verpflichtung zur elektronischen Signatur und eines Return Tokens zur geprüften Rechnung.

Steuerkonformes E-Invoicing in Frankreich

Frankreich hat bereits das “Chorus Pro” System eingeführt, das für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, obligatorisch ist. Es erfordert die elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung.

Der nächste Schritt in Frankreich wird sein, die Plattform zu erweitern und auch für B2B Rechnungen verpflichtend zu machen. Ab dem 01.07.2024 wird es für ALLE Unternehmen verpflichtend werden, die E-Rechnungen empfangen. Frankreich hat sich entschieden nicht eine zentrale Plattform für den Rechnungsaustausch einzuführen, sondern wird ein dezentrales Modell zur Übertragung der E-Rechnung und zum Tax Reporting bei “Chorus Pro” zum Einsatz kommen.

Steuerkonformes E-Invoicing in Spanien

Spanien hat das “Suministro Inmediato de Información” (SII) System eingeführt, das seit 01.07.2017 verpflichtend ist. Große Unternehmen müssen elektronische Rechnungen an das spanische Finanzamt übermitteln. Dieses System erfordert die Ausstellung und Erklärung der Einzelheiten der ausgestellten und empfangenen Rechnungen gegenüber der Steuerbehörde innerhalb einer Frist von maximal vier Kalendertagen.

Der nächste Schritt wird die Umsetzung des „Crea y Crece“ Gesetzes aus 2022 werden, welches eine Verpflichtung für E-Rechnungen vorsieht und eine Übertragung an oder über eine CTC-Plattform der Behörden. Der Entwurf der Regulierung wurde Ende Juni 2023 veröffentlicht, bis einschließlich 10. Juli 2023 konnten Verbände und Beteiligte dazu eine Rückmeldung abgeben. Der endgültige Zeitpunkt für die verpflichtende B2B E-Rechnung in Spanien steht noch nicht fest, ist aber im Gesetz bereits bestimmt mit „12 Monate nach der Veröffentlichung der Regulierungen als königliches Dekret“ ist es für größere Firmen verpflichtend anzuwenden.

Wie können Sie Vorteile aus den Vorschriften ziehen?

Die Umstellung auf eInvoicing bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, darunter Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und eine verbesserte Nachverfolgbarkeit. Darüber hinaus können Unternehmen durch die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die Verwendung von eInvoicing mögliche Strafen oder Sanktionen vermeiden.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich über die spezifischen steuerlichen Anforderungen in den einzelnen europäischen Ländern informieren und sicherstellen, dass sie die richtigen Tools und Prozesse implementieren, um die Tax Compliance zu gewährleisten und eInvoicing effektiv zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Übersicht ist und es in jedem Land weitere spezifische Anforderungen und Details gibt. Es ist ratsam, die jeweiligen steuerlichen Vorschriften und Empfehlungen der Finanzbehörden zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die eInvoicing-Prozesse den Anforderungen entsprechen.

Weiter ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Webinar Aktuelle Neuigkeiten zu den Tax Compliance-Anforderungen in Europa von VeR-Mitglied TrueCommerce, welches online jederzeit über den genannten Link verfügbar ist.

Rechnungsworkflow von xSuite jetzt auf der SAP BTP verfügbar

Als einer der weltweit ersten Hersteller bietet die xSuite Group auf der SAP Business Technology Platform einen Workflow zur digitalen Verarbeitung von Eingangsrechnungen für SAP S/4HANA Cloud, Public Edition.

Ahrensburg, Juli 2023 – Nach dem Lieferantenportal stellt die xSuite Group jetzt auch eine brandneue Workflowlösung für ihre Kernkompetenz, die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen, auf der SAP Business Technology Platform bereit. Mit der SAP BTP können Erweiterungen und Add-ons an SAP S/4HANA in beliebigen Deployment-Formen angebunden werden – inklusive der SAP S/4HANA Cloud, Public Edition. xSuite setzt sich damit weltweit technologisch mit an die Spitze, denn sie ist eines der ersten Unternehmen, die standardisierte Accounts-Payable-Prozesse auf der SAP BTP anbieten. SAP will die Business Technology Platform zum Fundament der Zukunft für SAP-basierte Geschäftsprozesse machen. xSuite unterstützt den Kurs des ERP-Herstellers.

Für die Entwicklung eines standardisierten Out-of-the-Box Rechnungsworkflows auf Basis der SAP BTP hat xSuite ihr Kernprodukt „xSuite Invoice“ um einen komplett neuen Technologie-Stack erweitert. Die Komponenten auf der BTP sind in dem Softwarepaket „xSuite Invoice Premium“ enthalten.

Über das Programm „GROW with SAP“ will SAP mittelständische Unternehmen und Neukunden für die S/4HANA Cloud Public Edition gewinnen. Der Mehrheit der SAP-Kunden steht die Umstellung auf SAP S/4HANA außerdem noch bevor, und damit eine Entscheidung über das Bereitstellungsmodell. Ein Blick in die Kundenbasis der xSuite bestätigt diesen Status quo: Gearbeitet wird bislang noch viel mit SAP ECC on-premises oder in der Private Cloud.

Die nun erweiterte Rechnungsverarbeitungslösung eignet sich für jedes SAP S/4HANA-Betriebsmodell: SAP S/4HANA Cloud Public Edition, Cloud Private Edition und für On-Premises-Installationen. Dies gibt SAP-Anwenderunternehmen volle Flexibilität und ermöglicht einen einfachen Umstieg.

Jan Schulze, Head of Product Management bei der xSuite Group: „Viele Unternehmen verfolgen eine „Cloud-First- bzw. Clean-Core“-Strategie. Dies ist oft eine Reise von On-Premises-Systemen über die Private bis zur Public Cloud. Unsere Lösung sorgt hier für Unabhängigkeit: Wenn es um die Eingangsrechnungsverarbeitung geht, deckt der Workflow alles ab. Das macht unsere Kunden zukunftsfähig.“

Matthias Lemenkühler, CEO der xSuite Group, ergänzt: „Standardisierung und die Nutzung der Public Cloud helfen dabei, Geschäftsprozesse zu vereinfachen. Wir haben schon sehr früh an den Weg in die Public Cloud als Modell der Zukunft geglaubt und die Entwicklung darauf ausgerichtet, unsere Rechnungsverarbeitungslösung darüber anzubieten. Deshalb sind wir mit die ersten, die eine funktionierende Softwarelösung für das Rechnungsmanagement auf der SAP BTP bereitstellen können.“

Die komplette Pressemitteilung gibt es hier zum Download.


Über die xSuite Group

Die xSuite Group ist Softwarehersteller von Anwendungen für dokumentenbasierte Prozesse und stellt weltweit standardisierte, digitale Lösungen bereit, die ein einfaches, sicheres und schnelles Arbeiten ermöglichen. Kernkompetenz ist die Eingangsrechnungsverarbeitung innerhalb von SAP für den Mittelstand, Konzerne und öffentliche Auftraggeber. Mit xSuite verarbeiten pro Jahr über 300.000 Anwendende mehr als 80 Millionen Dokumente.

Ergänzt wird das Portfolio durch Anwendungen für Einkaufs- und Auftragsprozesse sowie Archivierung. Die Software wird in der Cloud, on-premises oder hybrid betrieben. xSuite liefert alles aus einer Hand: Softwarekomponenten (Capture, Workflow, Archivierung) und Dienstleistungen (Beratung, Implementierung, Schulung, Support und Managed Services).

xSuite ist Partner der SAP. Regelmäßige SAP-Zertifizierungen für verschiedene Lösungen und SAP-Einsatzumgebungen bestätigen den hohen Qualitätsstandard der xSuite-Anwendungen.

Gegründet wurde xSuite 1994. Der Stammsitz ist in Ahrensburg bei Hamburg. Weltweit arbeiten 230 Beschäftigte an acht Standorten in Europa, Asien und den USA. Die xSuite Group erwirtschaftete 2022 einen Gesamtumsatz von über 43 Mio. €.

Kontakt

Barbara Wirtz
xSuite Group GmbH
Marketing & PR
Tel. +49 (0)4102/88 38 36
barbara.wirtz@xsuite.com
www.xsuite.com

VeR begrüßt weiteren E-Rechnungs- und SAP-Spezialisten im Verband

xSuite wird neuestes Mitglied im Verband elektronische Rechnung (VeR)

München, im Juli 2023 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) heißt die xSuite Group GmbH als neuestes Mitglied in seinen Reihen willkommen. Mit dem erfahrenen Softwarehersteller schließt sich damit ein weiterer Knowhow-Träger der deutschen Wirtschaft dem Expertenverband der E-Invoicing-Branche an, um gemeinsam die entscheidende Phase auf dem Weg hin zur deutschen E-Rechnungspflicht und einem digitalen Meldesystem mitzugestalten.

Mit der Expertise der xSuite Group im Bereich E-Invoicing und SAP-Eingangsrechnungsverarbeitung ist es dem VeR gelungen, die eigenen Expertenreihen noch einmal deutlich zu verstärken. Denn mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Public Sector und zahlreichen umgesetzten E-Invoicing-Projekten in B2G und B2B verfügt xSuite über wertvolle Fachkenntnisse und Engagement in der Branche – und passt damit perfekt zum VeR.

Dina Haack, Head of Marketing bei xSuite, beschreibt die Beweggründe für den Beitritt zum VeR so auch wie folgt: „Die E-Rechnung kann der entscheidende Anstoß sein, für die dringend benötigte digitale Umwandlung von Geschäftsprozessen. Unser Engagement im VeR zielt darauf ab, die Verbreitung der E-Rechnung zu unterstützen und somit aktiv an der digitalen Transformation mitzuwirken.”
Die xSuite Group sieht in ihrer Mitgliedschaft im VeR eine sehr gute Gelegenheit, Teil eines fundierten Expertennetzwerks zu werden, um auf nationaler und internationaler Ebene über aktuelle Trends und zukünftige Entwicklungen, insbesondere im Bereich Compliance und Steuerrecht, informiert zu bleiben.

Der VeR begrüßt diesen zielstrebigen Ansatz. Ivo Moszynski, Vorstandsvorsitzender des VeR, bestätigt: „In Zeiten massiver digitaler Umbrüche, die uns voraussichtlich in den kommenden Jahren unter der Leitung der ‘Digitalisierungskoalition’ in Berlin erwarten, begrüßen wir den Zuwachs in unserer E-Invoicing-Expertengemeinschaft. Dass sich ein erfahrenes Software-Unternehmen wie die xSuite Group dem VeR angeschlossen hat, ist ein besonders erfreulicher Umstand.“

Countdown zur verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland läuft

Kein Wunder, denn gerade in den nächsten Monaten wird es auch in Deutschland ganz besonders auf belastbare Erfahrungen und Expertise in der Planung, Ausgestaltung und dem Betrieb von digitalen Rechnungsaustauschprozessen ankommen. Schließlich plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fest mit einer Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 – wie das BMF im Juni 2023 unter anderem auf dem E-Rechnungs-Gipfel in Berlin noch einmal betonte.


Über die xSuite Group GmbH

Die xSuite Group ist Softwarehersteller von Anwendungen für dokumentenbasierte Prozesse und stellt weltweit standardisierte, digitale Lösungen bereit, die ein einfaches, sicheres und schnelles Arbeiten ermöglichen. Kernkompetenz ist die Eingangsrechnungsverarbeitung innerhalb von SAP für den Mittelstand, Konzerne und öffentliche Auftraggeber. Mit xSuite verarbeiten pro Jahr über 300.000 Anwendende mehr als 80 Millionen Dokumente. Ergänzt wird das Portfolio durch Anwendungen für Einkaufs- und Auftragsprozesse sowie Archivierung. Die Software wird in der Cloud, on-premises oder hybrid betrieben. xSuite liefert alles aus einer Hand: Softwarekomponenten (Capture, Workflow, Archivierung) und Dienstleistungen (Beratung, Implementierung, Schulung, Support und Managed Services). xSuite ist Partner der SAP. Regelmäßige SAP-Zertifizierungen für verschiedene Lösungen und SAP-Einsatzumgebungen bestätigen den hohen Qualitätsstandard der xSuite-Anwendungen.

Gegründet wurde xSuite 1994. Der Stammsitz ist in Ahrensburg bei Hamburg. Weltweit arbeiten 230 Beschäftigte an acht Standorten in Europa, Asien und den USA. Die xSuite Group erwirtschaftete 2022 einen Gesamtumsatz von über 43 Mio. €. Das Unternehmen ist ISO 27001 zertifiziert.

Mehr unter www.xsuite.com


 

Anfragen für weitere Informationen, Bildmaterial etc. bitte über presse@verband-e-rechnung.org. Vielen Dank!

ViDA und E-Rechnung sei Dank: Deutschland steht kurz vor einem digitalen Innovationsschub

Nach zwei intensiven und spannenden Kongresstagen in Berlin ist der E-Rechnungs-Gipfel 2023 am vergangenen Dienstag zu Ende gegangen. Inhaltlich wie strategisch hatte der neunte Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche in diesem Jahr den über 250 Fachteilnehmenden so einiges zu bieten.

Kein Wunder, denn mit der aktuellen EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) und der Willensbekundung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), schon zum Jahreswechsel 2024/25 die verbindliche E-Rechnung für alle Business-to-Business-Geschäfte in Deutschland einführen zu wollen, dürfte in den nächsten Monaten deutlich mehr als nur „ein wenig“ Bewegung in den elektronischen Rechnungsaustausch innerhalb der größten Volkswirtschaft der Europäischen Union kommen.

Besonders intensiv diskutiert wurden dabei die drängendsten Fragen, wie eine Umstellung der kompletten deutschen Wirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch innerhalb des ambitionierten Zeitplans gelingen könnte.

  • Wie realistisch ist der 01.01.2025 für den Startschuss zur verpflichtenden B2B E-Rechnung – und was wäre dafür nötig?
  • Wie kann die verpflichtende E-Rechnung auch für mittlere, kleine und Kleinstunternehmen so attraktiv wie möglich gemacht werden?
  • Was passiert mit bestehenden Systemen und Prozessen wie EDI?

Kongresstag 1: Quo vadis, deutsche E-Rechnung?

Der erste Tag begann mit einem Networking-Frühstück in der Fachausstellung, um den E-Rechnungs-Gipfel 2023 gemeinsam zu starten. Anschließend eröffnete Johannes von Mulert, Gründer des E-Rechnungs-Gipfels und Geschäftsführer der Vereon AG, offiziell die auffallend gut besuchte Fach-Veranstaltung.

In den Keynote-Vorträgen wurde zunächst über die aktuellen Herausforderungen der Umsatzsteuer im Kontext von ViDA gesprochen. Dabei beleuchtete Dr. Armin Rolfink, Leiter der Abteilung III (Zoll; Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern) im Bundesministerium der Finanzen, zunächst die damit verbundenen Herausforderungen der Umsatzsteuer. Anschließend präsentierte Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, die Perspektive seines Berufsstandes zur Einführung eines elektronischen Meldesystems und der verbindlichen E-Rechnung in Deutschland.

Im hochkarätig besetzten Strategie-Panel diskutierten daraufhin ausgewählte Experten und Expertinnen aus verschiedenen Bereichen wie der Bundessteuerberaterkammer, dem Institut für Digitalisierung im Steuerrecht, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, der DATEV und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, was die Einführung von Meldesystem und E-Rechnung in Deutschland bedeuten könnte. Moderiert wurde das Panel von Stefan Groß, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Nach dem Mittagessen und Networking in der Fachausstellung konnten sich die interessierten Fachteilnehmer für jeweils einen der parallel laufenden Vorträge in verschiedenen Streams entscheiden. Diese umfassten Themen wie die Einführung der E-Rechnung in Frankreich, nationale Pläne als Reaktion auf ViDA, technische Grundlagen des E-Invoicing und Erfahrungsberichte aus der Praxis. Zudem gab es weitere Vorträge zur Rolle von Peppol, grenzüberschreitenden Entwicklungen und den Herausforderungen des Mittelstands bei der Einführung der E-Rechnung.

Einen vielbeachteten Einblick in die Pläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einführung eines elektronischen Meldesystems und der E-Rechnung ermöglichte sodann MRin Dr. Theresa Grün, die dabei neben dem Ziel der Betrugsbekämpfung auch den digitalen Fortschritt mit einer spürbaren Entlastung für die Finanzverwaltung und den Willen des BMF betonte, den Umstellungsaufwand für alle Beteiligten so klein wie möglich halten zu wollen – weshalb es auch keine rein deutsche Lösung geben sollte. Ein Umstand, der vom anschließenden ViDA-Panel unter der Leitung von VeR-Vorstandsmitglied Richard Luthardt noch einmal heiß diskutiert wurde. Fazit: Egal, was kommt – die deutschen Provider sind bereit, eine Einführung tatkräftig zu unterstützen und so maßgeblich mit zum Erfolg zu führen.

Erstmalig war zudem auch das 87. Berliner Steuergespräch zu Gast auf dem E-Rechnungs-Gipfel, bei dem geladene Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Judikative hochaktuelle Fragen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter erörterten.

Am Abend konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine gemütliche Grillveranstaltung im nahegelegenen Biergarten genießen.

Kongresstag 2: Digitaler Innovationsschub in Sicht!

Am zweiten Tag begann der Kongress mit einem Willkommenskaffee in der Fachausstellung, gefolgt von weiteren Vorträgen und Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen wie KI-Tools, E-Rechnungen bei Siemens, Umsatzsteuer, Standards im öffentlichen Einkauf und Digitalisierung von Beschaffungsprozessen. Beim Mittelstands-Panel, moderiert von VeR-Vorstandsvorsitzendem und FeRD-Chef Ivo Moszynski, wurden auf der Hauptbühne zudem die besonderen Anforderungen des Mittelstandes im Zuge der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung umfassend erörtert. Dabei wurde klar, dass es auch hier noch einiges zu tun gibt, bislang jedoch keine abschließende Einigkeit über den optimalen Weg zum Ziel besteht.

Nach dem Mittagessen teilte sich das noch immer angeregt diskutierende Plenum in sieben einzelne Diskussionsrunden zu verschiedenen Aspekten des E-Invoicings in Form von Round Table-Sessions. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten so die Möglichkeit, sich über Prozessauswirkungen, SAP-Compliance, Zustellung und Bezahlung von E-Rechnungen, Digitalisierung der Supply Chain und Herausforderungen bei Format und Übertragungskanal in einem direkteren und persönlicheren Diskussions-Setup auszutauschen. Mit dem „Digitalisierungs-Panel“, weiteren Vorträgen und dem abschließenden „VeR-Panel“ unter der Leitung von VeR-Vorstand Tim Roßky endete der fachliche Teil des diesjährigen Leitkongresses der deutschen E-Invoicing-Branche.

Fazit: Wie bereit ist Deutschland für die E-Rechnung?

Ein neuer Besucherrekord, unzählige Zwischenfragen und nicht abreißende, teils leidenschaftliche Diskussionen zeigen: An der verpflichtenden E-Rechnung und einem digitalen Meldesystem zur Umsatzsteuer führt auch in Deutschland kein Weg mehr vorbei. Allerdings ist auch klar, dass die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich die komplette deutsche Wirtschaft sowie zahlreiche internationale Aspekte betrifft – und deshalb keinesfalls scheitern darf.

„Als Sprachrohr der deutschen E-Invoicing-Branche und als das zentrale Expertennetzwerk zum E-Invoicing in Deutschland sieht der VeR natürlich große Chancen in der flächendeckenden Einführung der E-Rechnung – nicht nur, um damit in den letzten Jahren verlorenen Digitalisierungsboden wieder gutzumachen. Wir halten den elektronischen Rechnungsaustausch auch für absolut alternativlos, um den deutschen Spitzenplatz als Powerhaus der europäischen Wirtschaft zu behaupten. Deshalb stehen wir mit der geballten Kompetenz unserer knapp 70 Mitglieder auch weiterhin jederzeit als erfahrener Gesprächspartner bereit“,

bekräftigt VeR-Vorstandsvorsitzender Ivo Moszynski noch einmal den Willen der deutschen E-Invoicing-Provider, eine erfolgreiche Einführung von E-Rechnung und digitalem Meldesystem aktiv zu unterstützen.

Weitere Impressionen vom E-Rechnung-Gipfel 2023 unter: www.e-rechnungsgipfel.de/impressionen/2023

E-Rechnungs-Gipfel 2023 in Berlin eröffnet:
Die E-Rechnung kommt

Seit heute Morgen um 09:45 Uhr diskutieren Expert*innen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Technik beim neunten E-Rechnungs-Gipfel in Berlin über eines der wohl prägendsten Themen für die deutsche Wirtschaft der nächsten Jahre: Die verpflichtende E-Rechnung für alle Business-to-Business-Transaktionen sowie die (voraussichtlich) daran angeschlossene Einführung eines digitalen Meldesystems für Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten in Deutschland.

Die große Frage dabei: Lässt sich das vom Bundesministerium der Finanzen in seinem vielbeachteten Diskussionspapier anvisierte Digitalisierungsziel einer verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich für Deutschland tatsächlich bis zum 01.01.2025 realisieren? Und wenn dem so sein sollte, was wäre nötig, dass damit ein größtmöglicher digitaler Innovationsschub für die deutsche Wirtschaft vom Großkonzern bis hinunter zum Kleinstbetrieb einhergeht?

Als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche bietet der E-Rechnungs-Gipfel in Berlin eine der wichtigsten Diskussions- und Austauschplattformen für alle Beteiligten aus den verschiedenen Bereichen. So ist es auch kein Wunder, dass sich die Frage nach der Praktikabilität der E-Rechnungspflicht für alle deutschen Wirtschaftsteilnehmer von Anfang an wie ein roter Faden durch die spannenden Vorträge und angeregten Podiumsdiskussionen zieht.

Eine wichtige Erkenntnis: Ein „harter“ Start zum Jahreswechsel 2024/25 wäre ziemlich ambitioniert. Viele Expertenmeinungen tendieren deshalb für eine angemessene Übergangsphase, mit der sich optimalerweise auch verwirrende Ausnahme- und Sonderregelungen vermeiden – oder wenigstens in vertretbaren Grenzen halten – ließen.

„Als Expertenverband der E-Invoicing-Branche sehen auch wir die Notwendigkeit, einen möglichst realitätstauglichen Plan für den Übergang hin zur obligatorischen E-Rechnung zu fassen, der es nicht nur kleineren und mittleren Unternehmen ermöglicht, sich an die neue Technik zu ‚gewöhnen‘. Wichtig wäre auch ein verlässlicher ‚Bestandsschutz’ für bestehende, oft bereits seit Jahren etablierte Systeme zum elektronischen Austausch von Rechnungsdaten, wie Sie bereits heute vielfach im Einsatz sind. Hier gibt es noch eine ganze Menge zu tun, bevor es wirklich losgehen kann mit der wirtschaftsverträglichen Umstellung auf den EU-konformen B2B-Rechnungsaustausch“, betont Tim Roßky, Vorstandsmitglied im VeR.

 

Mehr zum spannenden Tagesprogramm am zweiten Kongresstag: https://www.e-rechnungsgipfel.de/event/agenda

EESPA unterstützt Kommentierung des VeR zum BMF-Vorschlag

EESPA unterstützt Kommentierung des VeR zum BMF-Vorschlag

Die European E-Invoicing Service Provider Association (EESPA) hat ihre volle Unterstützung für die kürzlich vom deutschen Verband elektronische Rechnung (VeR) veröffentlichte Einschätzung zum BMF-Vorschlag bekannt gegeben, wie die Einführung der verbindlichen E-Rechnung im B2B-Bereich sowie die daran angeschlossene Umsetzung eines digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer in Deutschland vonstatten gehen sollte.

Dabei hatte der VeR als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche zwar die zweistufige Einführung von zunächst verbindlicher E-Rechnung bis 2025 und digitalem Meldesystem im Anschluss begrüßt. Doch warnte der Verband auch gleichzeitig davor, gerade die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Betriebe als Rückgrat der deutschen Wirtschaft nicht zu übersehen.

So hatte der VeR vorgeschlagen, sich auch an den tatsächlichen technischen und prozessualen Begebenheiten im Wirtschaftsalltag kleinerer Betriebe zu orientieren, wie VeR-Vorstand Richard Luthardt noch einmal hervorhebt:

„Ein Vorsatz, der sich beispielsweise durch die Nutzung eines hybriden E-Rechnungsformates mit Sicht-PDF schnell, einfach und kostengünstig für alle Beteiligten realisieren ließe.“

Besonders praktisch: Mit ZUGFeRD 2.x verfügt Deutschland bereits über einen weithin etablierten E-Rechnungs-Standard, der nicht nur den strengen Vorgaben der EU-Norm entspricht. ZUGFeRD-Rechnungen bilden auch schon heute eine feste Größe im deutschen Wirtschaftsalltag. Der Akzeptanz vor allem durch Kleinbetriebe – für die der Einschätzung der VeR-Experten nach auch keine verwirrenden Sonderregelungen gelten sollten – wäre damit wahrscheinlich bereits ausreichend Genüge getan.

Hybride Übergangsphase: Ausreichend aus europäischer Sicht?

Der europäische Spitzenverband EESPA, als dessen German Chapter der VeR seit gut zwei Jahren fungiert, könnte sich nach einer Übergangsphase auch vorstellen, vollkommen auf den PDF-Anteil zu verzichten um dann nur noch digitale, ausschließlich maschinenlesbare Rechnungsdaten zu versenden.

Eine Zukunftsvision, für welche in Deutschland jedoch noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten sein dürfte.


Hier schon einmal der deutsche Wortlaut des EESPA-Endorsements:

Brüssel, Belgien – 1. Juni 2023

EESPA unterstützt die VeR-Position zu den deutschen E-Invoicing-Plänen

Die EESPA unterstützt voll und ganz das Positionspapier des VeR zu den deutschen Plänen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing). In seinem Statement betont der VeR seine Unterstützung für den BMF-Vorschlag, indem er die Möglichkeiten heraushebt, die sich aus der zweistufigen Einführung von verbindlichem E-Invoicing und Reportingsystem ergeben. Gleichzeitig hebt der VeR noch einmal hervor, wie wichtig es ist, dabei bereits bestehende E-Invoicing-Prozesse zu beachten.

Wie der VeR fördert EESPA die Automatisierung der Lieferkette auf der Grundlage von standardisierten B2B-Verkaufs- und Einkaufsnachrichten; dennoch kann das so genannte hybride elektronische Rechnungsformat eine Rolle spielen, bis eine solche Standardisierung noch nicht vollständig erreicht ist.

Die EESPA stimmt dem VeR voll und ganz zu, dass es von Vorteil ist, wenn die Anforderungen zeitnah bereitgestellt werden können, sowohl in Bezug auf konkrete Spezifika im Hinblick auf das E-Invoicing-Mandat als auch auf Entscheidungen, die für das Reporting-System getroffen werden müssen, um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Wir glauben, dass der vorgeschlagene Ansatz eine breite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung fördern wird, was zu Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und geringeren Umweltauswirkungen führen wird. Als der europäische Dachverband der E-Invoicing Service Provider sehen wir uns verpflichtet, Initiativen zu unterstützen, die das Wachstum des E-Invoicing in ganz Europa fördern. Die deutschen Pläne erscheinen uns als positiver Schritt in diese Richtung.

Über EESPA:

Die EESPA ist die europäische Dachorganisation der E-Invoicing Dienstleister und Dienstleisterverbänden, die Netzwerk-, Business-Outsourcing-, Finanz-, Technologie- und EDI-Dienstleistungen anbieten. EESPA ist ein internationaler gemeinnütziger Verband (AISBL/IVZW) nach belgischem Recht. EESPA wurde 2011 gegründet und hat 100 Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder. EESPA-Mitglieder verarbeiten mehr als 2 Milliarden elektronische Rechnungen pro Jahr.

Mehr unter www.eespa.eu

Das EESPA-Endorsement steht hier zum Download bereit: EESPA-endorsement_VeR-position-German-einvoicing-plans

JustOn bietet E-Invoicing für Salesforce

Rechnungserstellung im Standard XRechnung über JustOn Billing & Invoice Management

Mit dem aktuellen Release bietet die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management die Möglichkeit, E-Rechnungen auf der Salesforce-Plattform zu generieren, an öffentliche Auftraggeber zu versenden und zu archivieren.

Ab sofort können unsere Kunden alle Rechnungen, die sie an öffentliche Institutionen stellen, im geforderten E-Rechnungsstandard XRechnung erstellen“, erklärt Marko Fliege, Gründer und CEO von JustOn. „Dieser Service garantiert ihnen Konformität mit geltendem Recht, nahtlose Verarbeitung und schnelle Zahlungen.“

E-Rechnungsverordnung als rechtliche Grundlage

Wichtig ist diese Funktion vor allem vor dem Hintergrund der seit 2020 deutschland- und europaweit in Kraft getretenen E-Rechnungsverordnung, die die Rechnungsprofile XRechnung und ZUGFeRD zu zugelassenen Standards erklärt.

Die E-Rechnungsverordnung verpflichtet vor allem öffentliche Einrichtungen in der Europäischen Union, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und zu verarbeiten. Gemeinsame Spezifikationen und Normen (Projekt Peppol – Pan-European Public Procurement OnLine) sorgen in diesem Prozess für die Interoperabilität zwischen Rechnungsstellern und -empfängern.

Generation und Versand von XRechnungen

Über JustOn Billing & Invoice Management lassen sich elektronische Rechnungen im E-Rechnungsformat XRechnung (UBL-Syntax) erstellen. Dafür generiert die Applikation eine XML-Datei, validiert diese und speichert sie als Anhang zum Rechnungsdatensatz.

Finalisierte Rechnungsdokumente können dann per E-Mail an die Empfänger versandt, in ein Rechnungsportal hochgeladen oder an Peppol verschickt werden. Perspektivisch wird von JustOn eine Anbindung an primeXchange entwickelt, über die Dokumente automatisch an Peppol versandt werden.

GoB- und GoBD-Konformität

Darüberhinaus arbeitet die JustOn-Lösung konform zu den GoB, den GoBD und geltenden steuerrechtlichen Regeln.

Die digitale Lösung von JustOn erhöht die Effizienz und die Sicherheit im elektronischen Austausch von gesetzlich vorgegebenen digitalen Rechnungsformaten zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.


Über JustOn

Seit 2010 steht JustOn für die erfolgreiche Automatisierung von Abrechnungs-, Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen auf der Salesforce-Plattform. Die von JustOn entwickelten innovativen Softwarelösungen digitalisieren wichtige Finanzprozesse in namhaften Unternehmen weltweit. Diese sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern profitieren ebenso von der transparenten und fundierten Auswertung Ihrer Schlüsselkennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten. Mehr unter: https://www.juston.com/

Unternehmenskontakt
Dr. Inka Daum
JustOn GmbH
Mälzerstr. 3
07745 Jena

Tel: 03641 – 559 85 81
E-Mail: id@juston.com
Internet: www.juston.com

Chancen überwiegen Risiken: VeR unterstützt BMF-Vorschlag zu E-Rechnung

Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt BMF-Diskussionsentwurf zur entkoppelten Einführung von verpflichtender E-Rechnung und Meldesystem in Deutschland

Berlin/München, im Mai 2023 – Am 17.04.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Diskussionspapier seine Vorstellungen zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze veröffentlicht.

Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche unterstützt der VeR die dort beschriebenen Aspekte und das skizzierte Vorgehen – vor allem in Hinsicht auf

  • eine entkoppelte Einführung der obligatorischen E-Rechnung als erstem und
  • dem elektronischen Meldesystem als zweitem Schritt sowie
  • der Berücksichtigung der bereits funktionierenden elektronischen Rechnungsprozesse

durch das in Aussicht gestellte Einbeziehen bestehender Plattformen der Privatwirtschaft in das zu schaffende Gesamtsystem.

Auf Vorhandenem aufbauen statt neue Unsicherheiten schaffen

Mit ZUGFeRD 2.x und XRechnung ist es in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, gleich zwei EU-konforme Standards für das Erstellen, Übermitteln und Empfangen und Weiterverarbeiten von elektronischen Rechnungsdaten im B2B- und B2G-Bereich zu etablieren. Allerdings hauptsächlich im Bereich mittlerer bis großer Rechnungsvolumina – und damit vornehmlich auf Seiten der größeren und großen Betriebe in Deutschland.

Worauf es deshalb nun besonders ankommt, erklärt VeR-Vorstand Richard Luthardt: „Um einen Start der verpflichtenden B2B-Rechnung in elektronischer Form zum 1. Januar 2025 hinzubekommen, sollten wir unbedingt auf Vorhandenes zurückgreifen und die bestehenden Möglichkeiten endlich auch dem deutschen Mittelstand sowie den zahlreichen Klein- und Kleinstbetrieben so zugänglich machen, wie sie diese tatsächlich brauchen. Dafür schlagen wir vor, nicht wieder den Fehler eines umfassenden Ausnahmenkatalogs von der allgemeinen Pflicht zu machen, sondern stattdessen technische wie organisatorische und rechtliche Zugangshürden und Unsicherheiten konsequent abzubauen.“

So eignet sich nach Einschätzung der VeR-Experten vor allem das hybride Rechnungsformat ZUGFeRD für den Einsatz in diesem Bereich. Denn viele kleine Betriebe werden auf absehbare Zeit schlichtweg nicht über die technische Ausstattung verfügen, um reine XML-Datensätze ohne entsprechende Visualisierung erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten zu können. Ein wichtiger Aspekt für bestehende Verbindungen wäre zudem, auch in Zukunft EDI zu erlauben, wenn beide Geschäftspartner dem zustimmen.

„Aus den gleichen Gründen begrüßen wir ausdrücklich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, neben staatlichen Angeboten auch bestehende Plattformen der Privatwirtschaft zum sicheren, rechtskonformen und einfachen Austausch elektronischer Rechnungen zulassen zu wollen. Denn nur so wird sich der ambitionierte Zeitplan einhalten lassen. Und: Die bisher gerade von großen Unternehmen und Softwareherstellern getätigten Investitionen zur Implementierung funktionierender Rechnungsaustauschprozesse gehen nicht einfach verloren, sondern können die Umstellung der gesamten Volkswirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch sogar deutlich beschleunigen“, ergänzt Andreas Killinger aus dem entsprechenden Arbeitskreis des VeR.

Praktikabilität und Sicherheit im Vordergrund – am besten ohne E-Mail

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) empfiehlt daher, durch konkrete Vorgaben möglichst zeitnah technische wie rechtliche Sicherheit zu schaffen – und das einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Hierzu gehört nach Ansicht des Expertenverbandes übrigens auch, die klassische E-Mail nicht als möglichen Übertragungsweg zuzulassen und stattdessen ein Framework für abgesicherte Übertragungsnetzwerke bereitzustellen. Eine gute Idee wäre zudem die Vergabe einzigartiger ID-Nummern für jeden Rechnungsempfänger, ähnlich der bereits im B2G-Bereich gebräuchlichen Leitweg-ID.

Jetzt schon Entscheidungen für Meldesystem treffen

Um den Aufwand für alle Beteiligten auch im zweiten Schritt, der Einführung eines digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer auf Basis der verpflichtenden E-Rechnung, so gering wie möglich zu halten, empfiehlt der VeR zudem, lediglich diejenigen Daten zum Gegenstand der Meldepflichten an die Finanzverwaltung zu machen, die auch tatsächlich zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs benötigt werden. Eine zeitnahe Festlegung der Finanzverwaltung auf ein entsprechendes Daten-Set wäre daher ebenfalls sehr zu begrüßen.

Wie geht es weiter?

Wie die konkrete Ausgestaltung der nächsten Schritte hin auf dem Weg zur deutschen E-Rechnungspflicht und einem digitalen Meldesystem aussehen werden, hängt nun auch davon ab, wie die anderen Stakeholder auf den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums reagieren. So werden einerseits umfassende Stellungnahmen und Positionspapiere der großen Wirtschafts- und Interessenverbände erwartet – auch der VeR als Stimme der E-Invoicing-Branche bereitet aktuell ein solches umfangreiches Positionspapier vor.

Eine hervorragende Möglichkeit zum Austausch aller beteiligter bietet zudem der bevorstehende E-Rechnungs-Gipfel am 12. und 13. Juni 2023 in Berlin. Dieses Jahr klar im Fokus der hochkarätig besetzten Veranstaltung: ViDA, die E-Rechnung in Ihre Bedeutung für das deutsche Meldesystem.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail:
presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 51

 

Richard Luthardt
Vorstandsmitglied, Verband elektronische Rechnung (VeR)
Andreas Killinger, VeR-Arbeitskreis Andreas Killinger
VeR-Arbeitskreis, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.
Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

 

Pressekontakt

Björn Berensmann, Pressestelle
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
Fax: +49 (0)89 95 45 754 69
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Verband elektronische Rechnung e.V. (VeR)
Schackstr. 2
80539 München