Open Graph: Blockchain im E-Invoicing

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 7

Blick in die Zukunft – Blockchain im E-Invoicing

Die Blockchain-Technologie wird künftig eine größere Rolle in den verschiedensten steuerlichen Themengebieten einnehmen. Auch die öffentliche Verwaltung kommt nicht umhin, an Blockchain-Lösungen zur Verbesserung von Prozessen zu arbeiten. Dazu zählt auch und vor allem die Bekämpfung und Prävention des Mehrwertsteuerbetrugs.  

Potenziale frühzeitig erkennen

Die Blockchain-Technologie hält erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft bereit. Daneben würde sie den Verwaltungsaufwand zur Kontrolle und Gewährleistung der standardisierten E-Rechnungsstellung deutlich schmälern. Ratsam ist, sich dabei an derzeitigen Entwicklungen in der EU zu orientieren, wie etwa der „European Blockchain Service Infrastructure“ und diese Infrastrukturen in nationale Lösungen zu integrieren.

Der Bundesrechnungshof nannte bereits 2020 in einem Bericht die Blockchain-Technologie ein bedeutendes Instrument in der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in Deutschland. Man erkannte früh die umfassenden Potenziale und Vorteile dieser Technologie. Exemplarisch ging es darum, die Rechnungsstellung und Umsatzsteuerzahlung unmittelbar mit dem Vorsteuerabzugsberechtigten zu verknüpfen und daraus die Erstattung der Vorsteuer durch die Blockchain zu generieren.

Transparenter Datenaustausch

Durch den Einsatz von Blockchain-Lösungen würden zudem die Compliance-Ansprüche für die privatwirtschaftliche Seite erheblich gemindert, da steuerliche Prozesse stärker standardisiert werden könnten. Die Senkung der Compliance-Kosten ergeben sich durch direkt dezentral und kryptografisch verschlüsselte Speicherung der Daten. Ganz nebenbei wird die Korrektheit bei der Übermittlung von Mehrwertsteuer-Daten gewährleistet. Blockchain bietet so insbesondere auch Vorteile bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die neue Technologie kann Möglichkeiten eröffnen, die bereits etablierte Verfahren derzeit noch nicht mit sich bringen. Noch existieren bei einem E-Meldesystem, das auf Blockchain setzt, jedoch wenig bis keine Erfahrungswerte.

Nach der Darlegung der Vorteile und Potenziale, die eine Blockchain-Technologie im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug eröffnen kann, wirkt die Entwicklung solcher Lösungen durchaus attraktiv. Bestehende Reporting- und Clearance-Systeme würden vereint, weiterentwickelt und Negativaspekte bereits etablierter Systeme beseitigt, ohne dabei zwingend ein neues elektronisches Rechnungsformat einzuführen. Angesichts dieser Möglichkeiten kann ein Meldesystem, das die Vorteile und Potenziale der Blockchain-Technologie nutzt, den Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen grundlegend verändern. Durch horizontales Monitoring begegnen sich beide Seiten auf einer Ebene. 

Weniger Möglichkeiten für Manipulation

Ein entscheidender Zweck dieser Technologie ist der revisions- und manipulationssichere Austausch von steuerlichen Informationen zwischen der privatwirtschaftlichen und öffentlichen Seite im Besteuerungsverfahren. Dabei erhöht die Technologie die Produktivität des Verfahrens und erleichtert die Kontrollprozesse der Finanzbehörden. Beim Einsatz von Blockchain-Lösungen im Bereich der Mehrwertsteuer entwickeln sich derzeit zwei Strömungen. Zum einen die Darstellung von Rechnungsinformationen, also von Transaktionsketten, mittels einer Blockchain. Zum anderen die Mehrwertsteuererhebung als unmittelbarer Bestandteil des elektronischen Zahlungsprozesses.

Bei weiterer Ausführung dieser Ideen könnte die Mehrwertsteuer durch eine hierfür entwickelte Kryptowährung ersetzt werden. Eine Mehrwertsteuer-Kryptowährung würde erhebliche Potenziale in der Betrugsbekämpfung auf B2B-Ebene eröffnen. Außerdem würde den Unternehmen aufgrund strukturierter Daten durch das einheitliche Blockchain-Netzwerk die Option von “End-to-End”- Rechnungsprozessen ermöglicht. Hier zeigen sich entscheidende Potenziale, dazu zählt unter anderem die Bekämpfung von Karussellbetrug. Um diese Möglichkeiten ausschöpfen zu können, muss die EU Impulse für die Mitgliedstaaten zur Nutzung neuer technologischer Trends setzen.

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen auf die Website der European Blockchain Service Infrastructure verweisen möchten. 

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Open Graph: E-Invoicing in der EU. Unterstützung durch OECD.

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 6

E-Invoicing in der EU – Unterstützung durch die OECD

Auch die OECD sieht große Möglichkeiten durch die Zentralisierung und Standardisierung bestimmter Prozesse rund um das steuerlichen Reporting und Erhebungsverfahren. Dies dient dazu, die Produktivität von Unternehmen und Verwaltung zu verbessern, was allen Beteiligten hilft.

ITTI – das Verzeichnis zum Erfahrungsaustausch

Die Anforderungen an solche Reportings wachsen stetig und werden immer komplexer. Aus diesem Grund musste eine Technologie-gestützte, transparente Infrastruktur zum Datenaustausch geschaffen werden. Aus diesem Bedarf heraus hat die OECD ein Online-Verzeichnis auf den Weg gebracht, das Inventory on Tax Technology Initiatives (ITTI) – sozusagen das Inventar der Steuertechnologie-Initiativen. ITTI enthält Informationen über technologische Instrumente und Digitalisierungslösungen, die von weltweit tätigen Steuerverwaltungen eingesetzt werden. Es wurde mit Unterstützung des Internationalen Währungsfonds, der Intra-European Organisation of Tax Administrations, der ISORA-Partner (dem Inter-American Center of Tax Administrations), der Commonwealth Association of Tax Administrators, der Study Group on Asia-Pacific Tax Administration and Research, des African Tax Administration Forum, des Cercle de Reflexion et d’Echange des Dirigeants des Administrations Fiscale und der Asiatischen Entwicklungsbank erstellt. Dieses Verzeichnis eröffnet Ländern, die ihre Prozesse digitaler gestalten und Reformen vorantreiben wollen, die Möglichkeit, auf Erfahrungswerte und aktuelle Entwicklungsstände der „early adopters“ zurückzugreifen. Das Verzeichnis ist als eine gemeinschaftliche Hilfestellung zu sehen. Sie dient der Schaffung von technologischen Weiterentwicklungen im Besteuerungsverfahren der einzelnen Länder mittels des konstruktiven Austauschs. Darüber hinaus stellt sie eine breite Auswahl von Informationen bereit.

Digitalisierung als langfristiges Ziel

ITTI hat die Chancen, neue Gebiete und Ansätze bei der Implementierung von Digitalisierungsprozessen miteinzubeziehen, deutlich gesteigert. Das sind gute Aussichten für solche Digitalisierungsprozesse, die derzeit noch wenig Anwendung in der Praxis finden oder sich in der Entwicklungsphase befinden. Die OECD fördert damit die gemeinschaftliche Zusammenarbeit der Staaten durch den gemeinsamen Austausch und das Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben sowie ungenutztes Potenzial zu fördern. Auf dem Gebiet der E-Rechnungsstellung trägt dies dazu bei, die Mehrwertsteuerlücke stärker zu verkleinern und erleichtert den internationalen Austausch von Rechnungsinformationen. Dieses Tool hilft den Mitgliedstaaten der EU, schneller Fortschritte zu erzielen, und die Union hat Zugriff auf umfassende Daten unterschiedlichster Systeme, die bei künftigen Entscheidungen für Lösungen miteinbezogen werden sollten. 

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen auf die Website der OECD verweisen möchten.

Vorschau: Im letzten Teil unserer Serie zeigen wir, wie das E-Invoicing der Zukunft mithilfe der Blockchain-Technologie aussehen kann.

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Open Graph Blockserie Teil 5

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 5

E-Invoicing in der EU: SAF-T in Polen

Das Krajowy System e-Faktur (KSeF) stellte bei seiner Implementierung in Polen einen enormen Wandel für den polnischen Rechnungsverkehr dar. Ganz nebenher war dies ein Digitalisierungsschub für das gesamte polnische Steuersystem, nicht zuletzt durch die Einführung der Berichterstattungspflicht im SAF-T-Format (Standard Audit File – Tax). Damit setzt Polen wie auch Italien und Frankreich als EU-Mitgliedstaat ein landesweites Rechnungssystem aufgrund der Ausnahmeentscheidung der Europäischen Kommission ein. Die ursprünglich für Juli 2024 geplante Einführung der verpflichtenden eRechnung in Polen wurde am 19. Januar 2024 durch das Finanzministerium verschoben. Damit wurde der ursprünglich im Frühling 2022 anberaumte Termin erneut geändert.

Was ist JPK?

In Polen wird bereits seit 2016 das SAF-T-Protokoll Jednolity Plik Kontrolny (JPK) verwendet. Dabei müssen jeden Monat unaufgefordert MwSt-Daten im XML-Format an die Behörden übermittelt werden. Zum Zeitpunkt der Einführung galt dies nur für große Unternehmen und wurde schrittweise erweitert, sodass die Pflicht zur Übermittlung seit Anfang 2018 auch für Mikrounternehmen gilt. Bei der polnischen Variante ist das Mehrwertsteuer-Format JPK_VAT mit einer Analysesoftware verbunden, wodurch die automatisierte Prüfung realisiert werden kann. Dadurch wird eine schnellere Handlungsmöglichkeit der Finanzverwaltung auf betrugsverdächtige Sachverhalte gewährleistet. Das JPK_VAT erhebt alle benötigten Daten für die zusammenfassende Meldung und die MwSt-Erklärung. 

KSeF wird obligatorisch

Mittels KSeF können strukturierte Rechnungen gespeichert, ausgestellt und empfangen werden. Dabei werden die Rechnungen durch eine Identifikationsnummer (KSeF-ID) im System gekennzeichnet, wodurch die technischen und schematischen Anforderungen der E-Rechnung kontrolliert werden können. Die elektronische Verarbeitung von Rechnungen beruht dabei auf dem Clearance-System. KSeF befindet sich noch in der Testphase, weshalb die Plattform zurzeit noch keine verpflichtende Lösung darstellt. Seit Anfang 2022 ist die freiwillige Nutzung des Rechnungssystems möglich. KSeF soll ab Juli 2024 für Steuerpflichtige obligatorisch werden und ab Januar 2025 auch für diejenigen, die unter die subjektbezogene Umsatzsteuerbefreiung fallen. Ab diesem Zeitpunkt werden durch KSeF nur noch strukturierte Dokumente im E-Rechnungsverkehr genutzt. Hier werden mittels SAF-T zukünftig nur ausgewählte Daten an die Steuerbehörde übermittelt, anders als beispielsweise in Italien, wo die gesamte Rechnung mit allen Daten an die Behörde gesendet wird.

Die Kontrolle dieses Systems erfolgt in Polen durch das Finanzministerium und die Landesfinanzverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa). Aufgrund des einheitlichen Formates strukturierter Rechnungen wird die Prüfung der Rechnungen erheblich erleichtert. Das teleinformatische System ist in der Lage, die Ausstellung, den Empfang, die Aufbewahrung sowie Archivierung der Rechnungen zu leisten und vereinfacht so notwendige Prozesse. Durch das KSeF wird jeder Rechnung eine Identifikationsnummer zur Wiedererkennung zugewiesen. Anschließend erfolgt die Prüfung der Rechnung durch ein bestimmtes Muster. Danach stellt das System die Rechnung aus, diese ist somit im System verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt ist der Empfang der Rechnung durch den Erwerber unter der Voraussetzung einer Zustimmung des Empfängers möglich. Sobald einer E-Rechnung eine Nummer durch das KSeF zugewiesen wurde, nimmt diese den Status „Empfangen“ an.

Der Empfang und die Verwaltung der E-Rechnung ist für die öffentliche Verwaltungen in Polen seit 2019 verpflichtend, für Lieferanten ist die Übersendung der Rechnung nicht obligatorisch.


EU-Vorbild oder nationaler Standard?

Die SAF-T Umsetzung nach polnischem Vorbild ist auf dem europäischen Binnenmarkt bisher noch schwach ausgeprägt und unterschiedlich in den nationalen Ausgestaltungen. Somit bleibt fraglich, ob die umfassende Einführung dieses Formats in der EU überhaupt möglich und sinnvoll ist.

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen in Polen auf die Website der Europäischen Kommission verweisen möchten.

Vorschau: Teil 6 unserer Serie zur Digitalisierung des Rechnungsverkehrs nimmt die Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) in den Fokus. Es wird aufgezeigt, welche Hilfe die OECD bei der Verbesserung verschiedenster E-Invoicing-Systeme leisten kann.

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Open Graph - Masterarbeit Teil 4

Blogserie “Digitalisierung des Rechnungsverkehrs” |Teil 4

E-Invoicing in der EU – Italien als europäischer Pionier

Der Pionier beim E-Rechnungsverkehr ist unumstritten Italien. Ein offenkundiges Ziel der Einführung einer obligatorischen E-Rechnungsstellung war die Eindämmung des drastisch hohen Umsatzsteuerbetrugs im Land. Und daraus resultierend wollte man so die Steuereinnahmen signifikant steigern. Die Resonanz aus Italien nach über vier Jahren seit Einführung des Konzepts ist überwiegend positiv. In den Jahren 2019 und 2020 konnten über eine behördliche Plattform jeweils über zwei Milliarden E-Rechnungen geleitet werden. Die Unterstützung des Modells wurde deshalb von der Europäischen Kommission um drei weitere Jahre verlängert sowie eine Vergrößerung des subjektiven Anwendungsbereiches vereinbart. 

Kampf dem Steuerbetrug

Die Implementierung der verpflichtenden E- Rechnung war ein erster essenzieller Schritt für die italienischen Finanzbehörden zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nicht nur auf dem Gebiet der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer wurde in den letzten vier Jahren die Hinterziehungsrate deutlich gesenkt. Auch im Bereich weiterer gewichtigen Steuerarten hat sich die systematische Hinterziehung vermindert. Dabei ist wichtig, zu anderen Ländern wie beispielsweise Deutschland oder Frankreich abzugrenzen. Die Verwaltungs- und Kontrollstrukturen dieser Länder sind völlig anders aufgebaut als in Italien. Dennoch dient Italien durch seine Vorreiterrolle als wichtiger Impulsgeber und Blaupause für andere europäische Länder aufgrund valider Erfahrungswerte. 

Blick über die Alpen: Meldepflichten des E-Rechnungsverkehrs

Die Verpflichtung zu E-Rechnungen gilt in Italien für Steuerbehörden, nationale Sicherheitsbehörden und Ministerien übrigens bereits seit Mitte des Jahres 2014. Für öffentlichen Einrichtungen gilt das Gesetz seit Ende März 2015. In Italien ansässige Unternehmen wiederum müssen seit Beginn 2019 rechnungspflichtige B2B-Geschäftsvorgänge in elektronischer Form bereitstellen – und dies im einheitlichen XML-Format FatturaPA. Dieser Prozess erfolgt über die Plattform Sistema di Interscambio (SdI) der Finanzbehörde mittels des Clearance-Verfahrens. Dabei werden E-Rechnungen vor der Übermittlung an den Empfänger über einen zentralen Validierungsserver geroutet. In Italien erfolgt die Übermittlung, anders als etwa im geplanten französischen Modell, zentral an die nationale Steuerbehörde. Dabei hat der Empfänger der Rechnung eine Zeitspanne von 15 Tagen, innerhalb der er der Rechnung widersprechen kann. Erfolgt keine Zurückweisung, gilt die Rechnung als akzeptiert. 

Übrigens: Der italienische XML-Standard FatturaPA basiert nicht auf der EU-Norm EN 16931. Deshalb existiert in Italien zusätzlich die Core Invoice Usage Specification (CIUS-IT), die eine Umsetzung der EU-Norm abbildet und mit dem italienischen SdI kompatibel ist.


Umbruch und Aufruf zur Digitalisierung

Durch die Einführung der E-Rechnung erfolgte in Italien ein Umgestaltungsanreiz digitaler Prozesse auf Unternehmensseite. Dazu wurden die Potenziale der Digitalisierung durch die E-Rechnung und E- Meldesysteme aufgezeigt. Argumentativ bediente man sich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, was letztendlich vermehrt Investitionen zur Folge hatte. Diese Weiterentwicklung bei den Unternehmen sowie die Weiterführung und Verbesserung dieses Wandels werden die italienischen Finanzbehörden in den kommenden Jahren vor neue Herausforderungen stellen.

Damit einher gehen beispielsweise die Verarbeitung all der nun gewonnenen Daten und deren sinnvolle Nutzung zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Außerdem wird damit an das Pflichtbewusstsein der privatwirtschaftlichen Seite zur Befolgung der Mehrwertsteuer-Vorschriften appelliert mit der Aufforderung, diese zu fördern.

Übrigens: Die zentrale italienische Clearance-Lösung scheint vom französischen System abgelöst zu werden, auch wenn sich dieses Modell auf der Grundlage des italienischen Modells entwickelt hat.

Trotzdem eröffnet das italienische Modell wichtige Optimierungspotenziale, etwa bei der Entwicklung einer zukünftigen deutschen B2B-Lösung. Gleichzeitig gilt jedoch auch: Für Italien würde die Transformation vom etablierten V-Modell auf ein Y-Modell enormen Aufwand bedeuten und zusätzliche Kosten verursachen.

Dieser Beitrag wurde noch im Jahr 2023 verfasst, weshalb wir zu aktuellen Entwicklungen in Italien auf die Website der Europäischen Kommission verweisen möchten.

Vorschau: Der nächste Beitrag in dieser Serie beleuchtet die Entwicklung des E-Invoicings in Polen. Der östliche EU-Mitgliedsstaat nutzt die Extensible Markup Language (XML) zur Definition von Datenformaten und setzt zusätzlich auf den Standard Audit File – Tax (SAF-T) als Spezifikation für computerlesbare Dateien. Was kompliziert klingt, schafft enorme Vorteile.

Hinweis: An dieser Blogserie hat der Münchner Steuerassistent Niklas Friedrich inhaltlich mitgewirkt. Er hat seine Masterarbeit über die „Digitalisierung des Rechnungsverkehrs“ geschrieben und engagiert sich im Verband elektronische Rechnung (VeR).

Open Graph - Wolters Kluwer als Neumitglied

Verband elektronische Rechnung begrüßt Wolters Kluwer als neues Mitglied

VeR stärkt mit Wolters Kluwer Tax & Accounting die Verbandsgemeinschaft

München, im Januar 2024 – Zum Verband elektronische Rechnung (VeR) gesellt sich zum Jahresbeginn auch die in Ludwigsburg ansässige Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH. Als Anbieter von Softwarelösungen und Dienstleistungen für Steuerkanzleien und den Mittelstand integriert sich das Unternehmen ideal in den Kreis der übrigen Mitglieder des Interessenverbands. Wolters Kluwer ist damit ein weiteres Kompetenzmitglied für die Bereiche Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Betriebswirtschaftlicher Beratung des deutschen E-Invoicing Expertenverbandes.

Ivo Moszynski, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR), freut sich über den Neuzugang: „Der VeR gewinnt mit Wolters Kluwer einen weiteren Partner mit großer Erfahrung in wichtigen Branchen. Auf dem Weg zur Einführung des obligatorischen elektronischen Rechnungsaustauschs in Deutschland helfen uns solche kompetenten Partner, die Anforderungen der unterschiedlichsten Branchen besser zu analysieren und Lösungsansätze für die Einführung der elektronischen Rechnung flächendeckend zu entwickeln.“
VeR-Neumitglied Wolters Kluwer Tax & Accounting stellt für seine Kunden Expertenlösungen bereit, die fundiertes Fachwissen mit Technologien und Dienstleistungen kombinieren.
In Italien hat Wolters Kluwer mit ‚Fattura Smart‘ bereits eine Softwarelösung etabliert, die Rechnungen automatisiert im E-Rechnungsformat erstellt und direkt an die Finanzverwaltung übermittelt. Zugleich werden die Daten im Rechnungsprozess direkt der Steuerkanzlei zur Verfügung gestellt. Als zusätzlichen Service ermöglicht ‚Fattura Smart‘ auch automatische Abrufe der Rechnungen aus dem Rechnungsportal der italienischen Regierung und ist somit nahtlos integriert.

Fabian Wallrapp, Product Management Director bei Wolters Kluwer Tax & Accounting, blickt mit großer Spannung auf die Zusammenarbeit im VeR: „Von einer IT-Genossenschaft kommend verantworte ich seit kurzem den Bereich ADDISON Rechnungswesen Online im Produktmanagement bei Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland. Die erste wichtige Herausforderung war die Integration einer effizienten Lösung zur E-Rechnung. Diese soll für unsere Kunden einen echten Mehrwert schaffen. Die Mitgliedschaft im VeR wollen wir nutzen, um die elektronische Rechnung und den damit verbundenen digitalen Rechnungsaustausch für kleine und mittlere Unternehmen zu einem zukunftsweisenden Erfolg werden zu lassen. Persönlich freue ich mich, meine Expertise rund um die rechtlichen Anforderungen sowohl politisch als auch technisch einzubringen und aktiv an den Herausforderungen unserer Branche zu arbeiten.“

In den von Wolters Kluwer betreuten Branchen können Rechnungsprozesse mit den richtigen Strategien und Standards durch maßgeschneiderte Technologie und Know-how ein neues, hohes Maß an Effizienz und Rechtssicherheit gewinnen. Der Konzern verfügt dafür über Niederlassungen in mehr als 40 Ländern mit insgesamt 20.000 Angestellten. So werden Kunden aus über 180 Ländern betreut.

Verpflichtende E-Rechnung für Deutschlands Wirtschaft kommt 2025

In vielen europäischen Ländern bereits etabliert, setzen sich vermehrt auch deutsche Unternehmen und Institutionen mit der Planung, der Ausgestaltung und dem Einsatz von digitalen Rechnungsaustauschprozessen auseinander. Damit folgen sie der europäischen ViDA-Vision und dem ähnlich gelagerten Ansinnen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Denn letzteres hat die Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 nicht nur fest im Blick, sondern mit dem Wachstumschancengesetz auch bereits auf der legislativen Ziellinie.

Weitere Informationen zum Expertenverband VeR, seinen Mitgliedern und der E-Rechnung in Deutschland erhalten Sie unter www.verband-e-rechnung.org.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, die Auswirkungen des Wachstumschancengesetztes auf den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 51


 

Fabian WPortrait - Wallrapp kleinallrapp
Product Management Director, Wolters Kluwer Tax & Accounting

 

 

 

 

Bild von Ivo Moszynski Vorstandsvorsitzender, Verband elektronische Rechnung (VeR)Ivo Moszynski
Vorstandsvorsitzender, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 

 

 

 

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

Über Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist ein führender weltweiter Anbieter von Informationen, Software und Services in den Bereichen Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Gesundheit, Finanz- und Unternehmens-Compliance, Recht und Regulierung sowie Unternehmensleistung und ESG. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) ist in über 40 Ländern vertreten, bedient Kunden in über 180 Ländern und beschäftigt rund 29.000 Mitarbeitende weltweit. Wolters Kluwer erzielte 2022 einen Umsatz in Höhe von 5,5 Milliarden Euro.

Mehr unter https://www.wolterskluwer.com/de-de/solutions/steuern-rechnungswesen.

Pressekontakt

Björn Berensmann, Pressestelle
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
Fax: +49 (0)89 95 45 754 69
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Verband elektronische Rechnung e.V. (VeR)
Schackstr. 2
80539 München

Open Graph - Rumänien und die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich

Rumänien führt 2024 elektronische Rechnungsstellung für B2B ein

Unternehmen, sowohl lokal ansässige als auch mit Niederlassungen in Rumänien, stehen vor entscheidenden Veränderungen in den Abrechnungs- und Steuersystemen. Kilian Scholz, Senior Product Marketing Manager bei VeR-Mitglied retarus, gibt einen Einblick in die bevorstehenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Geschäftspraxis.

E-Invoicing für alle verpflichtend:

Ab dem 1. Januar 2024 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle in Rumänien ansässigen Unternehmen verpflichtend. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie “ViDA – VAT in the Digital Age” durch die Mitgliedsstaaten.

Bußgelder und Sanktionen:

Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen, drohen ab dem 31. März 2024 Bußgelder, die je nach Unternehmensgröße variieren und erheblich sein können. Es ist daher dringend geboten, die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.

E-Rechnungsplattform “RO”:

Die zentrale rumänische E-Invoicing-Plattform “RO” ermöglicht seit November 2021 den Austausch von Rechnungen im B2G- und B2B-Bereich. Der Beitrag skizziert wichtige Aspekte, darunter die Einreichungsfristen, das XML-Format “RO_CIUS” und die Aufbewahrungsregeln.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: Rumänien führt E-Rechnungspflicht für B2B ein

 


Über retarus

Retarus bietet Cloud-Lösungen auf Enterprise-Level für Messaging, Email Security und Business Integration. Auf höchstem Service-Niveau, hoch performant, sicher, datenschutzkonform und global. Die Services von Retarus werden für die Cloudifizierung und Absicherung von Messaging- und E-Mail-Infrastrukturen sowie für die intelligente Automatisierung von Geschäftsprozessen und Workflows erfolgreich eingesetzt. Retarus, mit Hauptsitz in München, wurde 1992 von Martin Hager gegründet und ist seitdem inhabergeführt. Das Unternehmen beschäftigt rund 500 Mitarbeiter in 20 Niederlassungen auf vier Kontinenten. Rund die Hälfte des Umsatzes erwirtschaftet Retarus außerhalb Deutschlands. Über 40 Prozent der im S&P Global 100 gelisteten Unternehmen vertrauen auf Retarus. 

Weitere Informationen: www.retarus.com

Open Graph - primeXchange und JustOn

primeXchange und JustOn schaffen Verbindung von Salesforce zu Peppol

Integration in Peppol Access Point erleichtert das Versenden von XRechnungen

Die Technologiepartner primeXchange und JustOn ermöglichen die direkte Anbindung von Salesforce an das Peppol-Netzwerk. Die Integration macht es Unternehmen möglich, Rechnungen automatisch und rechtskonform in das Netzwerk Pan-European Public Procurement OnLine – kurz Peppol – hochzuladen. Damit unterstützen die Softwareunternehmen den Transfer von XRechnungen mit öffentlichen Auftraggebern und erleichtern Finanzprozesse.

“Die Anbindung an Peppol über unseren neuen Partner primeXchange ist für uns ein neuer Meilenstein im Bereich XRechnung. Dabei blicken wir auch in die nahe Zukunft: Voraussichtlich ab 2025 wird dieser Rechnungsstandard in Deutschland im B2B-Bereich generell verpflichtend sein,” so Marko Fliege, CEO von JustOn.

Transfer via Peppol reduziert Aufwand

Die direkte Verbindung des Produkts JustOn Billing & Invoice Management zum Peppol-Netzwerk ist aber auch aktuell eine Notwendigkeit. Die bereits 2020 in Kraft getretene E-Rechnungsverordnung erklärt das Format XRechnung zum gültigen Standard im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Einrichtungen (B2G). Die Übertragung von XRechnungen über das offene Netzwerk von Peppol reduziert dabei die Aufwände bei Sender und Empfänger und sorgt für eine hohe Sicherheit.

Zertifizierter Peppol Access Point

Die Kooperation mit primeXchange – als zertifiziertem Access Point Provider – garantiert allen JustOn-Kunden den nahtlosen Datentransfer zu Peppol. Peppol wiederum bietet als Netzwerk eine Verbindung, über die alle registrierten Unternehmen und Institutionen elektronische Rechnungen in gesetzeskonformen Formaten austauschen und darüber hinaus ihre Beschaffungsprozesse (E-Procurement) konform zur Richtlinie 2014/55/EU organisieren können. In der Peppol-Infrastruktur gewährleistet das standardisierte elektronische Format XRechnung die einheitliche Übermittlung von Rechnungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Auch Sebastian Becker, CEO von primeXchange, ist von der Partnerschaft mit JustOn überzeugt: “Wir freuen uns sehr, mit JustOn einen starken Partner auf der Salesforce-Plattform gefunden zu haben. Als zertifizierte Betreiber eines Peppol Access Point und SMP-Anbieter ermöglichen wir so Salesforce-Anwendern Zugang zu einem hochwertigen Service rund um das Peppol-Netzwerk und E-Invoicing-Lösungen.”

Vorteile des Zugangs auf einen Blick

Für Nutzer von JustOn Billing & Invoice Management ergeben sich aus der Integration vor allem die folgenden Vorteile:

  • Möglichkeit, elektronische Rechnungen über Peppol-Netzwerk national und in-ternational auszutauschen
  • hohe Sicherheit im Datentransfer durch direkte und verschlüsselte Übertragung
  • Konformität zu gesetzlichen Anforderungen über ein Vier-Ecken-Modell
  • Kosteneinsparungen durch Automatisierung der Prozesse

Perspektive Facture-X

Das Generieren von XRechnungen und die Anbindung an das Peppol-Netzwerk sind die ersten wichtigen Etappen, auf dem Weg zur komplett digitalisierten Abrechnung. Perspektivisch wird es über JustOn Billing & Invoice Management möglich sein, E-Rechnungen in Formaten zu erzeugen, die in anderen EU-Ländern verpflichtend sind, wie etwa die französische Facture-X.

Für mehr Informationen zu unseren Produkten und unserem Partnerprogramm besuchen Sie unsere Website www.juston.com oder kontaktieren Sie uns direkt.


Über primeXchange

primeXchange zählt zu den führenden Peppol Service Providern in Deutschland. Unter den aktuell etwa 30 vorhandenen Peppol Access Points ist primeXchange einer der knapp 10, die sowohl das Senden (Peppol AP) als auch das Empfangen (Peppol SMP) von Daten über das Peppol Netzwerk ermöglichen. Das vergleichsweise noch junge Unternehmen sieht in dem paneuropäischen und seit geraumer Zeit weltweiten Netzwerk die Zukunft des gesicherten digitalen Datenverkehrs für Deutschland und seine Nachbarn, bietet darüber hinaus aber auch als EDI Service Provider ein klassisches Portfolio rund um E-Invoicing, EDI-Lösungen und Consulting an. Die Lösungen von primeXchange entsprechen den nationalen sowie internationalen rechtlichen Richtlinien und arbeiten in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit modernsten Cloud-basierten Lösungen und strengen Sicherheitsprofilen ist die primeXchange vor allem im mittelständischen und kleinunternehmerischen Umfeld ständiger Wegbegleiter für die Digitalisierung von Daten und dem sicheren Transport an die gewünschten Empfänger. Mehr unter: www.primexchange.de

 

Über JustOn

Seit 2010 steht JustOn für die erfolgreiche Automatisierung von Abrechnungs-, Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen auf der Salesforce-Plattform. Die von JustOn entwickelten innovativen Softwarelösungen digitalisieren wichtige Finanzprozesse in namhaften Unternehmen weltweit. Diese sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern profitieren ebenso von der transparenten und fundierten Auswertung Ihrer Schlüsselkennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten. Mehr unter: https://www.juston.com/

Unternehmenskontakt
Dr. Inka Daum
JustOn GmbH
Mälzerstr. 3
07745 Jena

Tel: 03641 – 559 85 81
E-Mail: presse@juston.com
Internet: www.juston.com

Open Graph - Rechnungen mit QR-Code

Rechnungen mit QR-Code für schnelle und fehlerfreie Überweisungen

Neues Feature erleichtert Ihren Kunden den Bezahlprozess

Über die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management ist es nun möglich, Rechnungen mit einem QR-Code zu versehen. Diese Funktion zum Erstellen von QR-Rechnungen erfüllt in der Schweiz den Standard für maschinenlesbare Rechnungen, erleichtert aber auch Unternehmen anderer europäischer Länder und deren Kunden die Zahlvorgänge.

Die Verwendung von QR-Codes auf Rechnungen ermöglicht es Endkunden, schneller und fehlerfrei zu bezahlen. Dieser Code enthält alle für eine Zahlung notwendigen Informationen und kann von mobilen Geräten mit entsprechender Software zum Online-Banking gelesen werden. Ein einfacher Scan initialisiert Zahlungsvorgänge.

Der Umgang mit QR-Rechnungen ist unkompliziert und damit benutzerfreundlich: Im ersten Schritt scannen Rechnungsempfänger den QR-Code mit der Banking-App auf ihrem mobilen Endgerät vom Bildschirm oder der Papierrechnung. Ihnen werden daraufhin alle Zahlungsdetails wie Zahlungsempfänger, IBAN und BIC angezeigt. Im zweiten Schritt bestätigen die Nutzer die Zahlung und schließen damit den Bezahlvorgang ab. Dieses Vorgehen garantiert einen fehlerfreien Datentransfer und erleichtert nicht nur Endkunden die Zahlung, sondern das Banking und das damit verbundene Zahlungsmanagement in Unternehmen.

Die Abrechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management erzeugt ab der Version 2.90 nicht nur QR-Codes für SEPA-Überweisungen, sondern auch für die von JustOn Cash Management zur Verfügung gestellte Zahlungsseite und fügt sie in Rechnungs-Pdfs. ein.

Der Inhalt der QR-Codes für den SEPA Credit Transfer ist selbstverständlich konform zu den vom European Payments Council definierten Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer. Damit sind Unternehmen auf der sicheren Seite und profitieren von allen Vorteilen der integrierten QR-Code.

Für mehr Informationen buchen Sie gern eine kostenlose Webdemo.


Über JustOn

Seit 2010 steht JustOn für die erfolgreiche Automatisierung von Abrechnungs-, Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen auf der Salesforce-Plattform. Die von JustOn entwickelten innovativen Softwarelösungen digitalisieren wichtige Finanzprozesse in namhaften Unternehmen weltweit. Diese sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern profitieren ebenso von der transparenten und fundierten Auswertung Ihrer Schlüsselkennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten. Mehr unter: https://www.juston.com/

Unternehmenskontakt
Dr. Inka Daum
JustOn GmbH
Mälzerstr. 3
07745 Jena

Tel: 03641 – 559 85 81
E-Mail: presse@juston.com
Internet: www.juston.com

Open Graph - invoicefetcher

Verband elektronische Rechnung begrüßt invoicefetcher als neues Mitglied

VeR stärkt mit Eingangsrechnungs-Automatisierer invoicefetcher die Verbandsgemeinschaft

München, November 2023 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) zählt seit kurzem auch das in Schönefeld (Brandenburg) ansässige Unternehmen invoicefetcher zu seinen Mitgliedern. Als SaaS-Anbieter für den automatischen Download von Rechnungen aus Online-Portalen und E-Mails stehen unter anderem Steuerkanzleien, Buchhaltungsbüros und Unternehmen aus verschiedenen Branchen auf der Kundenliste von invoicefetcher. Damit fügt sich das Unternehmen perfekt zu den Know-how-Trägern beim VeR, die sich der Einführung des elektronischen Rechnungsaustauschs in der deutschen Wirtschaft verschrieben haben.

Tim Roßky, Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR), sieht in invoicefetcher einen wichtigen Partner der Verbandsgemeinschaft E-Invoicing-Experten: „Ein Blick auf die Klientel und das Serviceangebot von invoicefetcher zeigt deutlich, dass der VeR durch die Aufnahme dieses Unternehmens erneut um umfassende Fachkenntnis in den unterschiedlichsten Branchenbereichen erweitert wird. Das ist für uns auf dem Weg zur Einführung des obligatorischen elektronischen Rechnungsaustausches in Deutschland von großem Nutzen. Genau darin liegt schließlich der Kern unserer Gemeinschaft: Wir streben danach, die digitale Umwandlung zum elektronischen Rechnungsaustausch für alle Beteiligten so einfach, effektiv und zügig wie möglich zu realisieren.“

VeR-Neumitglied invoicefetcher bietet Steuerberatungen und Buchhaltungen in Unternehmen jeder Größenordnung und Branche Lösungen für den zentralisierten und automatisierten Belegeingang bis in die Buchhaltungssoftware. Im Portfolio befinden sich eine Vielzahl von Import- und Exportmöglichkeiten, Konnektoren, Automatisierungen und Schnittstellen.

„Als Gründer und geschäftsführender Inhaber von invoicefetcher freue ich mich darauf, dass wir uns nun als Mitglied im VeR politisch und technisch einbringen können“, erklärt invoicefetcher Geschäftsführer Phillip Strauch. „Die Mitgliedschaft wollen wir nutzen, damit die elektronische Rechnung und der damit verbundene Rechnungsaustausch, und vor allem der Rechnungseingang aus E-Mails und Online-Portalen, für kleine und mittlere Unternehmen zu einem echten digitalen Erfolg wird.“

In der Buchhaltung und in Steuerkanzleien können Prozesse mit den richtigen Strategien und Standards durch den korrekten Einsatz von Technik in ihrer Effizienz gesteigert werden. invoicefetcher organisiert und automatisiert für mehr als 11.800 Kunden den Rechnungseingang aus Online-Portalen, E-Mails und Scans. Dadurch sparen Kunden viele Arbeitsstunden, Geld und letztlich Nerven.

Mit der Neudefinition einer B2B-Rechnung hin zu einem strukturierten Datensatz steht die deutsche Wirtschaft vor einem nie dagewesenen Digitalisierungsschub, aber auch vor enormen Herausforderungen.

Die verpflichtende E-Rechnung kommt für Deutschland

In vielen europäischen Ländern bereits etabliert, setzen sich vermehrt auch deutsche Unternehmen und Institutionen mit der Planung, der Ausgestaltung und dem Einsatz von digitalen Rechnungsaustauschprozessen auseinander. Damit folgen sie der Vision des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Das hat die Umstellung auf den verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch für alle geschäftlichen Transaktionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland ab dem Jahreswechsel 2024/25 mit seinem Entwurf des neuen Wachstumschancengesetzes klar umrissen.

Weitere Informationen zum VeR erhalten Sie unter www.verband-e-rechnung.org.


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage einfach an:

Björn Berensmann, VeR-Pressereferent
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org
Telefon: 089 95 45 754 50


 

Phililip Strauch - infofetcherPhillip Strauch
Geschäftsführender Inhaber, invoicefetcher
Foto: Andreas Herz

 

 

 

 

Portraitbild Tim Roßky, VeRTim Roßky
Vorstandsmitglied, Verband elektronische Rechnung (VeR)

 

 

 

 

 


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

Über invoicefetcher

Gegründet wurde invoicefetcher® im Februar 2016 im brandenburgischen Schönefeld und blickt bereits jetzt auf ein kräftiges organisches Wachstum und erfolgreiche Kooperationen mit zahlreichen Unternehmen zurück. Die deutsche Cloud-Software bietet enormes Einsparpotenzial beim automatischen Zusammentragen von Eingangsrechnungen aus Online-Portalen, E-Mails und Scans. Damit wird der Rechnungseingang für Geschäftskunden auf das Wesentliche reduziert. Buchhaltungsvorbereitende Systeme, etablierte Buchhaltungssoftware, ERP-Systeme sowie Dokumentenmanagementsoftware steigern durch die Integration und die automatische Zulieferung durch invoicefetcher® ihren Mehrwert. Das System invoicefetcher® ist eine komplette Eigenentwicklung im Eigenbetrieb und garantiert eine sehr hohe Zuverlässigkeit, Datensicherheit und Datenschutz nach neuesten Standards. Datenauswertung und Datenverkauf gehören nicht zum Geschäftsmodell des Auftragsdatenverarbeiters. Das vom Jungunternehmer Phillip Strauch gegründete Unternehmen startete auf der CeBIT im März 2017 mit dem Ziel, den Empfang und das Sammeln von digitalen Belegen für Geschäftskunden zu automatisieren und zu vereinfachen. Das Ziel ist dabei immer: Die Prozesse auf das Wesentliche zu reduzieren und so einfach wie möglich zu gestalten. Die Zahlen sprechen dabei für sich: Bis heute haben über 29 Zielsysteme für Vorbereitung, Belegfreigabe, Buchhaltung und Dokumentenmanagement eine Kooperation mit invoicefetcher® begonnen und für die etwa 9000 Unternehmenskunden weltweit wurden bereits über fünf Millionen Eingangsrechnungen aus Online-Portalen automatisch abgerufen und verarbeitet.

Mehr unter www.invoicefetcher.com.

Pressekontakt

Björn Berensmann, Pressestelle
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
Fax: +49 (0)89 95 45 754 69
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Verband elektronische Rechnung e.V. (VeR)
Schackstr. 2
80539 München

Diese Inhalte sind geschützt. Zugriff verweigert.